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Hochbehälter Unterwollanig

D.09Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Unterwollanig
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGWollanigKG-Nr.75459
Grundstücks-Nr.600/3Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz166858,5537733,93 611,13
Baujahr2016Anzahl Wasserkammern2
BehältertypeBrillenbehälterVolumen [m³]190
Material Oberfläche Wasserkammer 
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
zementös 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste
125  168
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.03
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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Maßnahmen aus Auflagen

125 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/XLVIII/5/98 vom 2.09.1998:

11. Die Ausläufe von Spül-, Überlauf- und Entleerungsleitungen sind durch Betonobjekte zu befestigen und gegen Eindringen von Kleinlebewesen mittels Froschklappen abzuschließen.

12. Entlüftungsöffnungen sind zum Schutz gegen Eindringen von Insekten mit feinmaschigen Fliegengittern zu versehen. Lüftungsstützen sollen mind. 1 m über Gelände hochgezogen werden.

14. Es darf keine, auch keine absperrbare Verbindung zwischen der WVA und einer Einzelwasserversorgungsanlage oder einer Nutzwasserversorgungsanlage hergestellt werden.

17. Die Abgabe des Wassers an die einzelnen Abnehmer hat zur Hintanhalten einer Wasserverschwendung grundsätzlich nur über Wasserzähler zu erfolgen. Die Wasserabgabe aus Speicherbehältern hat über Großwasserzähler zu erfolgen.

18. Die Rohrtrassen sind
- im verbauten Gebiet durch Hinweistafeln (speziell Schieber)
- im freien Gelände durch Markierungssteine (spez. Schieber, Richtungsänderungen oder Abzweigleitungen) zu kennzeichnen.

19. Die technische Überwachung (Betrieb) der Anlage hat gemaß ÖNORM B 2539 zu erfolgen.

168 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 15-WV-2127R48/25-2006 vom 28.11.2006:

Anm.: Die Dauervorschreibungen des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides vom 02.09.1998, Zl.: 8W-WVA-2127XLVIII/5/98 sind weiterhin einzuhalten.

Gemäß §134 WRG ist der Betriebszustand sowie die Wirksamkeit der Anlage auf Kosten des Wasserberechtigten (hier Wasserwerk Villach) längstens alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Wasserrechtsbehörde in Form eines Befundes unaufgefordert vorzulegen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

125 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/XLVIII/5/98 vom 2.09.1998:

Anm.: zu Pkt. 11, 12, 14, 17, 18 und 19: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung, sowie die Aufzeichnungen aus dem Softwaretool "PIT-wasser".

168 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 15-WV-2127R48/25-2006 vom 28.11.2006:

Anm.: siehe lfd. Bescheid Nr: 125 / Spalte Eigenüberwachung, bzw. die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Fremdüberwachung

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin