Hochbehälter Unterwollanig
| D.09 | Speicherbauwerk | |||
| Bezeichnung | Hochbehälter Unterwollanig | |||
| Wasserberechtiger | Wasserwerk Villach | |||
| Gemeinde | Villach | Gemeinde-Nr. | 20201 | |
| KG | Wollanig | KG-Nr. | 75459 | |
| Grundstücks-Nr. | 600/3 | Behälterwasserspiegel h.ü.A. | ||
| X | Y | min. | max. | |
| Koordinaten Bundesmeldenetz | 166858,55 | 37733,93 | 611,13 | |
| Baujahr | 2016 | Anzahl Wasserkammern | 2 | |
| Behältertype | Brillenbehälter | Volumen [m³] | 190 | |
| Material Oberfläche Wasserkammer (zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:) | zementös | |||
| Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste | ||||
| 125 168 | ||||
| Vorgeschriebene Wasseruntersuchungen | Intervall | lfd. Nr. aus A.2 | ||
| siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan" | 3 x pro Jahr | |||
| zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter) | ||||
| Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen | H.03 | |||
| Maschinelle und elektronische Anlagen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Pumpen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Armaturen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Probenahmestellen | ||||
| Maßnahmen aus Auflagen | ||||
125 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/XLVIII/5/98 vom 2.09.1998: 11. Die Ausläufe von Spül-, Überlauf- und Entleerungsleitungen sind durch Betonobjekte zu befestigen und gegen Eindringen von Kleinlebewesen mittels Froschklappen abzuschließen. 12. Entlüftungsöffnungen sind zum Schutz gegen Eindringen von Insekten mit feinmaschigen Fliegengittern zu versehen. Lüftungsstützen sollen mind. 1 m über Gelände hochgezogen werden. 14. Es darf keine, auch keine absperrbare Verbindung zwischen der WVA und einer Einzelwasserversorgungsanlage oder einer Nutzwasserversorgungsanlage hergestellt werden. 17. Die Abgabe des Wassers an die einzelnen Abnehmer hat zur Hintanhalten einer Wasserverschwendung grundsätzlich nur über Wasserzähler zu erfolgen. Die Wasserabgabe aus Speicherbehältern hat über Großwasserzähler zu erfolgen. 18. Die Rohrtrassen sind 19. Die technische Überwachung (Betrieb) der Anlage hat gemaß ÖNORM B 2539 zu erfolgen. | ||||
168 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 15-WV-2127R48/25-2006 vom 28.11.2006: Anm.: Die Dauervorschreibungen des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides vom 02.09.1998, Zl.: 8W-WVA-2127XLVIII/5/98 sind weiterhin einzuhalten. Gemäß §134 WRG ist der Betriebszustand sowie die Wirksamkeit der Anlage auf Kosten des Wasserberechtigten (hier Wasserwerk Villach) längstens alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Wasserrechtsbehörde in Form eines Befundes unaufgefordert vorzulegen. | ||||
| Maßnahmen aus Risikobeurteilung | ||||
| Sonstige Anmerkungen | ||||
Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert. Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert. 125 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/XLVIII/5/98 vom 2.09.1998: Anm.: zu Pkt. 11, 12, 14, 17, 18 und 19: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung, sowie die Aufzeichnungen aus dem Softwaretool "PIT-wasser". 168 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 15-WV-2127R48/25-2006 vom 28.11.2006: Anm.: siehe lfd. Bescheid Nr: 125 / Spalte Eigenüberwachung, bzw. die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Fremdüberwachung | ||||
| Erhoben am | 12.09.2018 | von | Ing. Tosin | |

