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Gefährdungsbetrachtung und einfache Relevanzabschätzung

Eine Gefährdungsbetrachtung und einfache Relevanzabschätzung sollte gemäß der ÖVGW Richtlinie W 88 nur bei kleinen Wasserversorgungsanlagen angewendet werden.

Das Wassersicherheitsplanungs-Team hat sich bei der Risikobeurteilung der Villacher Wasserversorgung für die detailliertere Risikoabschätzung mit der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) entschieden.