Gefährdungsbetrachtung und einfache Relevanzabschätzung
Eine Gefährdungsbetrachtung und einfache Relevanzabschätzung sollte gemäß der ÖVGW Richtlinie W 88 nur bei kleinen Wasserversorgungsanlagen angewendet werden.
Das Wassersicherheitsplanungs-Team hat sich bei der Risikobeurteilung der Villacher Wasserversorgung für die detailliertere Risikoabschätzung mit der Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA) entschieden. ►

