Einzugsgebiet und Schutzzonen
Erfassen von Gefährdungen
Die Risikobewertung und das Risikomanagement für die Einzugsgebiete und Schutzzonen muß nach der Überführung der EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht (dies ist mit Inkrafttreten der Änderung der Trinkwasserverordnung-TWV, BGBl. II Nr. 122/2024 vom 16. Mai 2024 erfolgt) von den zuständigen Ministerien, bzw. den zuständigen Abteilungen der jeweiligen Landesregierungen bis zum 12. Juli 2027 umgesetzt werden.
Bis zur Umsetzung dieser Risikobewertung durch die o.a. Institutionen (bis 12. Juli 2027) wurden vorübergehend die beim Wasserwerk Villach vorhandenen Studien und Gutachten (z.B. Vulnerabilitätsuntersuchung Dobratsch), Schutzgebietsbescheide, Checkliste Gefährdungen lt. ÖVGW-Richtlinie W 88 - Anhang D, usw. zur Erfassung von Gefährdungen in den Einzugsgebieten und Schutzzonen herangezogen.

