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B.03/01 Brunnen Urlaken

B.03/01Wassergewinnungsstelle Brunnen
BezeichnungBrunnen Urlaken
WasserberechtigterWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGSt. RuprechtKG-Nr.75442
 XYm ü.A.Grundstücks-Nr.198/2
Koordinaten BMN167068.0841793.50501,81   
Kurzbeschreibung des MesspunktesOberkante BrunnenkopfFiltersträngeAnz.ø [cm]
BauartBohrbrunnen--
Grundwasser
(nicht gespannt,
gespannt,
artesisch gespannt)
nicht gespanntAusbau - ø  [cm]90
Regenerierung   Brunnentiefe [m]42,0
Wasserstand für maximale Absenkung [m ü.A.] Baujahr [JJJJ]1985
Maß der Wasserbenutzung[l/s][m³/d][m³/a] 
Konsensmenge15012.9604,73 Mio.
Mindestergiebigkeit15012.9604,73 Mio.
Bewilligungs- und Überprüfungsbescheideja/neinlfd.Nr. aus A.2
Brunnenanlageja81  87  121  
Änderung/Sanierung der Anlageja281  323
Schutzgebietja73  77  92  281  323
Schongebietnein 
Sanierungsgebietnein 
Rahmenverfügungnein 
Aufbereitungjawenn ja, siehe "zugeordnete andere Anlagenteile"
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.03
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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AnlagenbilderBild1    Bild2
Maßnahmen aus Auflagen

81: Bescheid des AdKLR, 8WA-2127/XXXVIII/3/86 vom 14.11.1986:
Pkt. 2, Bei sämtlichen Baumaßnahmen im Schutzgebiet dürfen keine wassergefährdenden Stoffe verwendet werden.
Pkt. 3, Im Schutzgebiet dürfen keine Parkplätze errichtet werden.
Pkt. 6, Die Jauchengrube beim Anwesen Tengg ist zu entleeren, wenn die Füllung 50 cm unter Deckenunterkante reicht (Abgeändert mit Endüberprüfungsbescheid auf 35 cm Füllstand). Die Füllung der Jauchengrube ist 1x wöchentlich vom Wasserwerk zu kontrollieren. Ebenso die Kontrollschächte für die Dichtheit der Folie (entfällt durch wasserrechtliche Endüberprüfung).
Pkt. 10: Bei Räumungs- und Erhaltungsarbeiten ist dafür zu sorgen, daß die Dichtungsfolie nicht verletzt wird.

87 Bescheid des BM für Land- und Forstwirtschaft, Zl.: 511.657/06-I 5/88 vom 28.10.1988:

Pkt. A1, Auf die sorgfältige Kontrolle des Füllstandes der Jauchengrube Tengg ist besonders Bedacht zu nehmen.

Pkt. D1, Die Stadt Villach (Wasserwerk) wird die Schutzfolie so ausbilden und auch erhalten, dass für die Wassergenossenschaft Landskron aus dem Titel einer Beschädigung, ausgenommen Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit, keine Haftung anstehen kann; mit anderen Worten, es wird, mit Ausnahme von Vorsätzlichkeit und grober Fahrlässigkeit seitens der Stadt Villach gegenüber der Wassergenossenschaft Landskron auf Schadenersatz verzichtet.

Pkt. D2, Die Stadt Villach übernimmt die Verplichtung zur anteiligen Räumung des Fernbaches im gesamten Schutzbereich dem Grunde nach.

121 Bescheid des AdKLR, 8W-WVA-2127/XXXVIII/47/97 vom 10.02.1998:

Die Auflagen 2, 3, 6 und 10 des Bewilligungsbescheides vom 14.11.1986, Zl.: 8Wa-2127/XXXVIII/3/86, sowie die Auflagen A1, D1 und D2 des Berufungsbescheides vom 28.10.1988, Zl.: 511.657/6-I5/88 gelten weiterhin als Dauervorschreibungen.

Die Stadt Villach hat die Erhaltungsverpflichtung im Bereich des abgedichteten Fernbaches zu übernehmen und gleichzeitig die Pflegemaßnahmen vorzunehmen, die bisher von der Wassergenossenschaft Landskron durchgeführt wurden. Dabei ist zu beachten, daß Flurschäden hintanzuhalten sind und das Befahren der Grundstücke nach vorheriger Anmeldung nur bei trockenem Wetter und entweder vor der Aussaat oder nach der Ernte erfolgen sollte. Die Böschungen im abgedichteten Bereich des Fernbaches sind von jeglichem Bewuchs freizuhalten.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 4.04.2018vonTosin