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Betriebsordnung Wasserwerk Villach

Betriebsordnung - Download

Wasserwerk

Auskunft Ing. Peter Weiß

T 04242 / 205-6110
F 04242 / 205-6199

peter.weiss@villach.at

Zahl: TW 7.3.2

Villach, Juli 2025

Betriebsordnung

Wasserwerk der Stadt Villach

 

Version 05 – Juli 2025

Aktualisierungsverantwortlicher:        Ing. Peter Weiß

 

 

Genehmigung:                                      Ing. Peter Weiß

                                                              Abteilungsleiter


INHALTSVERZEICHNIS

1       Betriebsordnung für das Wasserwerk der Stadt Villach

1.1        Geltungsbereich

1.2        Allgemein

2       Organisation

2.1        Stellung innerhalb der Stadtverwaltung

2.2        Beschreibung der Wasserversorgung Villach

2.3        Organisationsplan Wasserwerk.

2.4        Zieldefinition und Mittelfristiger Maßnahmenplan

2.5        Wasser Sicherheitsplan

2.6        ÖVGW Unternehmenszertifizierung

2.7        Beschlüsse in den Gemeinderatsgremien

2.8        Regelung Arbeitszeit

2.9        Bereitschaftsdienst

2.10     Arbeitsplanung / Arbeitseinteilung

2.11     Telefondienst / Kommunikationseinrichtungen

2.12     Mitarbeitergespräch / Mitarbeiterausbildung

2.13     Interne Kommunikation - Teambesprechungen

2.14     Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung

2.15     Bedienstetenschutz / Betriebliche Gesundheitsförderung

2.16     Arbeits- und Dienstanweisungen

2.17     Verwaltung und Archivierung von Unterlagen

3       Programmanwendungen / Softwaretools

3.1        Zeiterfassung LHR

3.2        Betriebsdatenerfassung ARES

3.3        SiGS

3.4        Rohrnetzdokumentation mit GIS Web Office

3.5        Erneuerungsplanung mittels PiReM und Mike Urban

3.6        Lagerverwaltungsprogramm VENDOC

3.7        Eigenüberwachung mittels pit-Kommunal

3.8        Wasserabrechnung, Zählerwechsel und Wasserbilanz mittels New System

3.9        Prozessleitsystem

4       Allgemeines

4.1        Anliegenmanagement

4.2        Öffentlichkeitsarbeit

4.3        Kundeninformation / Kundenbetreuung

4.4        Wasserzähler Funkauslesung mittels LoRaWAN

4.5        Not- und Ersatzwasserversorgung

4.6        Spezifikation und Auswahl von Produkten und Materialien

4.7        Auswahlkriterien und Mindestqualifikation von Fremdfirmen

4.8        Inanspruchnahme von Förderungen

4.9        Abfallwirtschaftskonzept

4.10     Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

5       Fuhrpark Wasserwerk

5.1        Fuhrpark Wasserwerk

6       Hausordnung

6.1        Allgemein

6.2        Betreten der Außenanlagen (Hochbehälter und Pumpwerke)

6.3        Betreten des Betriebsgebäudes Wasserwerk

6.4        Lagerung von privaten Gegenständen

6.5        Abstellen von Privatfahrzeugen in Garagen des Wasserwerkes

6.6        Geschwindigkeitsbeschränkungen am Betriebsgelände Wasserwerk

6.7        Parken am Betriebsgelände Wasserwerk

7       Dienstpflichten

7.1        Allgemeines

7.2        Verantwortung der Vorgesetzten

7.3        Alkoholverbot

7.4        Rauchverbot
 


1    Betriebsordnung

      für das Wasserwerk der Stadt Villach

 

Das Wasserwerk Villach ist ein städtisches Unternehmen. Eigentümer ist die Stadt Villach. Das Wasserwerk ist nach dem „Gebührenhaushalt“ zu führen und somit nicht auf Gewinn, sondern auf die Daseinsvorsorge ausgerichtet.

Neben der Versorgung der Villacher Bevölkerung mit Trinkwasser, ist das Wasserwerk Villach auch für die Lieferung von Nutzwasser aber auch für die Abdeckung der Feuerlösch-Grundversorgung im zugeordneten Versorgungsbereich verantwortlich.

 

1.1 Geltungsbereich

Die gegenständliche Betriebsordnung gilt als abteilungsinterne Dienstanweisung und regelt auf der Grundlage der Geschäftseinteilung des Magistrates Villach ergänzend die Organisation und den Aufgabenbereich des Wasserwerkes der Stadt Villach.

Grundsätzlich sind alle für das Magistrat Villach und der zugehörigen Organisationseinheiten geltenden Dienstanweisungen, Verordnungen, Richtlinien usw. für alle Bediensteten der Stadt Villach zutreffend und deren Einhaltung strikt zu befolgen. Die maßgeblichen Unterlagen sind für alle Bediensteten über das Intranet zugänglich. Somit besteht auch das Prinzip der „Holschuld“, d.h. die Bediensteten sind unter anderem auch verpflichtet, sich in Eigenverantwortung über Neuerungen und Adaptierungen zu erkundigen.

Im Besonderen ist die „Vision & Strategie 2021 - 2026 der Stadt Villach“ maßgeblich für die Unternehmensidentität bindend und strikt zu befolgen.

Die Abteilungsziele leiten sich aus der Vision/Mission und der Gesamtstrategie sowie der, durch die Politik vorgegebenen, Zielsetzungen ab und sind im Jahres-Rythmus zu revitalisieren. Die Zielverfolgung und das Reporting erfolgt durch die Magistratsdirektion. Für die Zielerreichung ist der Leiter der jeweils angesprochenen Organisationseinheit verantwortlich.

Die definierten Ziele sind nicht in Stein gemeißelt: Eine Organisation lebt und verändert sich laufend, sodass sich die Ziele im Rahmen der Umsetzungsphasen verändern können. Diese Veränderungen sind dann um Rahmen des Jahres-Zyklus neu zu formulieren und anzupassen. Im Vordergrund steht die konsequente Nachverfolgung und rollierende Neuformulierung bzw. Aktualisierung der Ziele im Bereich der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive.

Die Identität unseres Unternehmens wird durch weitere wesentliche Vorgaben wie

geprägt. Alle angeführten Unterlagen sind vollinhaltlich auch für das Wasserwerk Villach bindend.

Die gegenständliche Betriebsordnung bzw. die darin angeführten Punkte sind als Ergänzung zu betriebsbedingten Gegebenheiten des Wasserwerkes anzusehen. Die individuellen Abstimmungen und Ergänzungen betreffen ausschließlich die Abteilung Wasserwerk und liegen deshalb auch im Verantwortungsbereich der Abteilungsleitung.

Diese Anweisung bzw. das damit verbundene Anweisungssystem ist auch integrierender Bestandteil des Zertifikates „ÖVGW-zertifizierter Wasserversorger“ gemäß AGB V40.

Die Umsetzung und Einhaltung der gegenständlichen Anweisungen obliegt der Aufsichtspflicht der Abteilungsleitung des Wasserwerkes. Ebenfalls ist die Abteilungsleitung des Wasserwerkes für die laufende und anlassbedingte Aktualisierung verantwortlich. Unabhängig der generellen Aktualisierungsverantwortung der Abteilungsleitung Wasserwerk, wird in der gegenständlichen Betriebsordnung bei einigen Bereichen auf die Aktualisierungsverantwortung gesondert hingewiesen. Die Bezeichnung des Aktualisierungsverantwortlichen bezieht sich auf den jeweils gültigen

Die nachweisliche Kenntnisnahme (Aushändigung der Anweisung in Papierform oder Angabe des Speicherortes) der Betriebsordnung durch alle Bediensteten des Wasserwerkes erfolgt mindestens 1xjährlich im Rahmen einer internen Mitarbeiterinformation.

 

1.2 Allgemein

  • Durch Bundes- oder Landesgesetz erlassene dienstrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und besoldungsrechtliche Bestimmungen werden durch diese Betriebsordnung nicht berührt.
  • Personalbezogene Bezeichnungen werden nur der leichteren Lesbarkeit halber in männlicher Form geschrieben. Diese Bezeichnungen gelten selbstverständlich für alle männlichen und weiblichen Bediensteten gleichermaßen.
  • Bei den einzelnen Beschreibungen und Ausführungen sind zur leichteren Handhabung sogenannte „Hyperlinks“ positioniert die einen direkten Zugang zu angeführten Berichten, Intranetseiten, diversen Anwendungen und Programmen, usw., ermöglichen.
    Die Hyperlinks sind mit folgendem Aufzählungszeichen gekennzeichnet:
     
  • Muster Hyperlink

 


2. Organisation

 

2.1 Stellung innerhalb der Stadtverwaltung

Das Wasserwerk der Stadt Villach ist eine Organisationseinheit des Magistrates. Gemäß der „Geschäftseinteilung“ ist die Abteilung Wasserwerk der Geschäftsgruppe 5 (GG5 - Betriebe und Unternehmen) zugeteilt und trägt die Kurzbezeichnung 5/WW. Die Geschäftsgruppenleitung ist weisungsbefugt gegenüber allen Bediensteten der Abteilung. Die politische Zuständigkeit ist mit der „Geschäftsverteilung“ geregelt, wobei die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Villach auf die Mitglieder des Stadtsenates aufgeteilt werden. Die aktuellen Zuständigkeiten sind im Intranet der Stadt Villach ersichtlich.

 

2.2 Beschreibung der Wasserversorgung Villach

Die Beschreibung der Versorgungssituation von der Wassergewinnung über die Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung bis hin zur Wasserverteilung ist neben der planlichen Darstellung im GIS WebOffice und im Prozessleitsystem des Wasserwerkes, auch gesondert in einer Kurzbeschreibung ersichtlich.

 

2.3 Organisationsplan Wasserwerk

Die Abteilung Wasserwerk ist für die Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen Trinkwasserversorgung, Nutzwasserversorgung aber auch für die Abdeckung der Feuerlösch-Grundversorgung im gesamten, vom Gemeinderat der Stadt Villach verordneten Versorgungsbereich, verantwortlich. Die Detailfestlegungen zur Abdeckung des erforderlichen Aufgabengebietes sind im „Organisationsplan Wasserwerk“ abgebildet bzw. wird dieser Organisationsplan in regelmäßigen Abständen oder aufgrund anlassbedingter Erfordernisse aktualisiert.

Darüber hinaus erfolgt eine weitere Detailfestlegung für jeden Mitarbeiter des Wasserwerkes in der „Planstellenbeschreibung“. In dieser Beschreibung erfolgen weitere Definitionen in Bezug auf

  • Organisatorische Einbindung (Abteilung, Vorgesetzter, Arbeitszeit, …)
  • Produkte (Trinkwasser, Verwaltung, Bedienstetenschutz, …)
  • Tätigkeiten (Beschreibung zu den einzelnen Produkten)
  • Kostenstellen (Grundlagen für die Kostenrechnung)
  • Anforderungsprofil (Allgemeines, fachliches und persönliches Profil)

Die Planstellenbeschreibung ist im Intranet, bzw. in der Wassersicherheitsplanung für jeden Mitarbeiter zugänglich und wird ebenfalls in regelmäßigen Abständen oder anlassbedingt durch die Abteilungsleitung aktualisiert.

 

2.4 Zieldefinition und Mittelfristiger Maßnahmenplan

Um den hohen Anforderungen an eine qualitative, quantitative, nachhaltige, effiziente, kundengerechte und wirtschaftlich optimale Trinkwasserversorgung zu entsprechen, erstellt das Wasserwerk Villach in Abständen von 5 Jahren einen Maßnahmenkatalog in dem mittelfristige Ziele definiert und entsprechende Projekte umgesetzt werden. In Anlehnung an das ÖVGW Benchmarking werden bei der Zieldefinition primär die Bereiche

  • Versorgungssicherheit
  • Versorgungsqualität
  • Kundenservice
  • Nachhaltigkeit und
  • Effizienz

betrachtet. Der Beschluss zur Umsetzung der terminlich festgelegten und monetär bewerteten Projekte erfolgt jeweils im Gemeinderat der Stadt Villach. Die begleitende Kostenkontrolle und Evaluierung der Projektumsetzung wird im jährlichen Betriebsbericht dargestellt.

 

2.5 Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk

Die erstellte Unterlage beinhaltet eine umfangreiche Zusammenfassung sämtlicher betriebsrelevanter Belange des Wasserwerkes Villach. Primär werden damit die Anforderungen an ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß der ÖVGW Richtlinien

  • W85 (Betriebs- und Wartungshandbuch für Trinkwasserversorgungsunternehmen)
  • W88 (Wassersicherheitsplanung in der Trinkwasserversorgung)
  • W71/3 Sicherheitskonzept für Wasserversorgungsanlagen
    gewährleistet. Die vom Wasserwerk Villach gewählte Bezeichnung „Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk Villach“ resultiert ursprünglich aus der aufgelegten ÖVGW Richtlinie W88, beinhaltet aber wesentlich mehr betriebsübergreifende Fachbereiche.
    Historisch bedingt wurde die "Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes Villach" auf der büroüblichen Software Excel unter Nutzung der Funktionen mittels Hyperlinks erstellt. Durch die ständige Erweiterung gelangte das System immer mehr an die Grenzen und Einschränkungen der Software, sodass die Umstellung auf eine webbasierte Applikation erfolgte und derzeit noch in der Finalisierungsphase steht. Unabhängig dessen stellt die Wassersicherheitsplanung für die Betriebsführung des Wasserwerkes ein unverzichtbares Werkzeug dar.
  • Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk Villach
     
  • Struktur - Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk Villach
    Aktualisierungsverantwortlicher:    Trinkwassernotversorgung, Risikomanagement
     

2.6. ÖVGW Unternehmenszertifizierung

Als Qualitätsstandard zur Sicherstellung einer funktionierenden Trinkwasserversorgung werden für das Wasserwerk Villach die Qualitätsanforderungen gemäß ÖVGW AGB V40 bzw. der Prüfrichtlinie PV 400 festgelegt. Die Anforderungen sind allen Mitarbeitern im Wasserwerk bekannt bzw. wird von der Abteilungsleitung eine umfassende Einhaltung und Umsetzung eingefordert. Ein mindestens 1xjährlich stattfindendes interners Audit (alle Mitarbeiter des Wasserwerkes), wird von der Abteilungsleitung einberufen. Das Wasserwerk Villach ist seit 2016 „Zertifizierter Wasserversorger“.

 

2.7 Beschlüsse in den Gemeinderatsgremien

Entsprechend dem Villacher Stadtrecht bzw. zutreffender Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Anweisungen müssen gewisse Maßnahmen, vor der Umsetzung vom Gemeinderat bzw. den zuständigen Gemeinderatsausschüssen, genehmigt und beschlossen werden. Für das Wasserwerk ist der Ausschuss für die städtischen Betriebe und Unternehmen (UAS – Unternehmensausschuss) zuständig.

Für eine Beschlussfassung ist die Abfassung und Vorlage eines Amtsvortrages erforderlich. Erst nach Beschluss des Amtsvortrages dürfen seitens des Wasserwerkes weitere Maßnahmen für eine Projektumsetzung in Angriff genommen werden.

 

2.8 Regelung Arbeitszeit

Die Arbeitszeitregelung ist für alle Mitarbeiter der Stadt Villach zentral geregelt. Abweichend gilt für das Wasserwerk folgendes Arbeitszeitmodell:

Arbeitszeiten

Montag – Donnerstag           07:00 – 12:00 Uhr      12:30 – 16:00 Uhr

Freitag                                         07:00 – 12:00 Uhr      12:30 – 15:30 Uhr

Jeder 2. Freitag ist dienstfrei! So ergibt sich im Mittel eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden (34 Stunden in der kurzen Woche von Montag bis Donnerstag bzw. 42 Stunden in der langen Woche von Montag bis Freitag)

Im Verwaltungsbereich kann neben der angeführten Arbeitszeit auch noch die Gleitzeit in Anspruch genommen werden. Jedoch ist wasserwerksintern vereinbart, dass der Dienstbeginn mit spätestens 07:00 Uhr bindend ist. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Abteilungsleitung.

Die Urlaubsplanung muss bis spätestens Ende November jeden Jahres für einen Anspruch im Folgejahr abgestimmt werden. Dabei muss mindestens der halbe Jahres-Urlaubsanspruch bekannt gegeben werden. Die Dokumentation erfolgt im „Urlaubsplaner“. Die Freigabe des Planes erfolgt durch die Abteilungsleitung bzw. bedürfen nachträgliche Änderungen und Abweichungen ebenfalls der Zustimmung durch die Abteilungsleitung.

 

2.9. Bereitschaftsdienst

Zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung außerhalb der Normalarbeitszeit ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Die Bereitschaft setzt sich aus einem Monteur und einem Techniker zusammen. Die Anforderungen an die Bereitschaft sind in der Dienstanweisung „Bereitschaftsdienst-Technikerbereitschaft“ bzw. „Bereitschaftsdienst-Monteure“ im Detail geregelt.

Die Einteilung des Bereitschaftsdienstes erfolgt in Abstimmung mit dem „Urlaubsplaner“ für ein Geschäftsjahr und wird rechtzeitig vor Ablauf auf das neue Geschäftsjahr abgestimmt. Die Freigabe des Plans erfolgt durch die Abteilungsleitung. Änderungen gegenüber dem Plan bedürfen der Zustimmung durch die Abteilungsleitung.
Entsprechend der Dienstanweisung ist die Bereitschaft u.a. auch verpflichtet erforderliche Dokumentationen zu führen. Als Basis dazu dienen vorgefertigte Formulare und sonstige Unterlagen die in einer Mappe für den Bereitschaftsdienst gesammelt vorliegen. Ferner stehen wichtige Unterlagen auch digital am iPad bereit.
Aktualisierungsverantwortlicher:    Rohrnetztechnik
                                                               Elektro – und Anlagentechnik

 

2.10. Arbeitsplanung / Arbeitseinteilung

Rechtzeitig vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres wird im Verantwortungsbereich der einzelnen Arbeitsgruppenleitungen ein Arbeits-Jahresplaner, auf Basis des durch den Gemeinderatsausschuss beschlossenen Bauprogrammes, ausgearbeitet. Dieser dient einerseits zur Festlegung der erforderlichen Ressourcen und Personalkapazitäten (z.B. Abstimmung mit Urlaubsplaner), andererseits zur Terminabstimmung mit den beteiligten Fremdfirmen bzw. sonstigen durch die Maßnahmen betroffenen Institutionen und Personen.

Die Arbeitseinteilung für die Mitarbeiter im handwerklichen Bereich erfolgt täglich um 07:00 Uhr im Aufenthaltsraum des Wasserwerkes durch die zuständigen Wassermeister.

 

2.11. Telefondienst / Kommunikationseinrichtungen

Im gesamten Magistratsbereich ist der Zugriff auf eine zentrale Telefonanlage gewährleistet. Für die einzelnen Organisationseinheiten wurden unter anderem auch „Dezentralen“ eingerichtet, deren Betreiben unter Berücksichtigung eines magistratsintern definierten Telefonstandards erfolgen muss.

In der Abteilung Wasserwerk gehen die externen Anrufe im Sekretariat ein (außer es erfolgt eine Einwahl direkt über die Nebenstelle) und werden an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Jeder Mitarbeiter ist bei Abwesenheit (Außendienst, Urlaub, usw.) verpflichtet seine Nebenstelle an die Dezentrale umzuleiten.
Außerhalb der Normalarbeitszeit wird die Telefonanlage auf das Handy der Monteurbereitschaft umgeschaltet. Damit ist die Erreichbarkeit des Wasserwerkes, unabhängig von der Tageszeit, rund um die Uhr unter der Nummer 04242/2056100 gegeben. Die Verantwortung und Organisation der täglichen Umschaltung bzw. Rückschaltung obliegt dem Sekretariat des Wasserwerkes. Ferner ist mindestens 1x wöchentlich die Funktionstüchtigkeit der Umschaltung zu prüfen und nachweislich zu dokumentieren.
Aktualisierungsverantwortlicher:    Sekretariat
Aufgrund der auf hohem Niveau betriebenen Kundenbetreuung sind Mitarbeiter, die unmittelbar mit Kundenanliegen betraut sind, neben der Erreichbarkeit am Festnetz auch mit einem Mobiltelefon ausgestattet und somit jederzeit auch im Außendienst direkt erreichbar.

Für eine betriebsinterne Kommunikation bei Ausfall der Telefonanlage bzw. des Mobilnetzes steht eine Funkanlage zur Verfügung. Die zentrale Anlage befindet sich im Sekretariat des Wasserwerkes. Zur Kommunikation stehen im Notfall mobile Handfunkgeräte und stationär montierte Einrichtungen an strategisch bedeutenden Anlagenteilen des Wasserwerkes zur Verfügung.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Elektro– und Anlagentechnik

 

2.12. Mitarbeitergespräch / Mitarbeiterausbildung

Im Rahmen des jährlich zu führenden Mitarbeitergespräches werden auf Grundlage der Planstellenbeschreibung detaillierte Arbeitsschwerpunkte für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr einvernehmlich festgelegt.

Ferner werden individuell abgestimmte Fortbildungen zentral über die zuständige Geschäftsgruppe beantragt. Das Fortbildungsprogramm wird nach Genehmigung im Intranet veröffentlicht. Die Anmeldung zu den einzelnen Fortbildungsveranstaltungen liegt im Verantwortungsbereich der Abteilungsleitung. Nach erfolgter Fortbildungsveranstaltung erfolgt automatisiert am PC des Teilnehmers eine schriftliche Aufforderung für ein Feedback zur Fortbildung. Gleichzeitig wird die Fortbildung zentral in der Fortbildungsdatenbank archiviert.

Die erforderliche Ausbildung als Wassermeister oder Wasserwart wird bereits in der Planstellenbeschreibung festgelegt. Alle Mitarbeiter, die im Bereich der Wasserwerkstechnik eingesetzt werden sind verpflichtet, die Ausbildung zum Wassermeister oder Wasserwart zu absolvieren. Für die Organisation der Ausbildung, aber auch für die Organisation der 5-jährlichen Verlängerung des Wassermeisterzertifikates, ist die Abteilungsleitung verantwortlich. Neben der Teilnahme der im Fortbildungsprogramm festgelegten Mitarbeiter an Veranstaltungen der ÖVGW, erfolgt zusätzlich eine gesonderte interne Fortbildung auch für Mitarbeiter die an den Veranstaltungen nicht teilgenommen haben.

Weitere interne Schulungen werden durch die Abteilungsleitung festgelegt bzw. Schulungsziele primär unter Berücksichtigung folgender Aspekte durchgeführt:

  • Anforderungen an die Qualifikation des Personals aus Gesetzen, Normen, Richtlinien, usw.
  • etwaige offensichtliche Ausbildungsdefizite im täglichen Betrieb
  • anlass- und projektbedingte Schulungen
  • Vorschläge der Bediensteten

Die Teilnahme an den Schulungen ist verpflichtend!

 

2.13. Interne Kommunikation - Teambesprechungen

Unabhängig von den erforderlichen Einzelgesprächen, individuellen Abstimmungen oder sonstigen anlassbezogenen Besprechungserfordernissen, wird von der Abteilungsleitung monatlich eine Teambesprechung mit den Arbeitsgruppenleitern (siehe Organisationsplan Wasserwerk) einberufen. Die Besprechungen werden protokolliert, erforderliche Maßnahmen aufgelistet und mit Erledigungsterminen versehen.

Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen oder anlassbedingt Besprechungen mit allen Mitarbeitern einberufen.

 

2.14. Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsbekleidung

Die vom Wasserwerk der Stadt Villach beigestellte Dienstbekleidung und persönliche Schutzausrüstung ist ausnahmslos gemäß der aufgelegten Dienstkleidervorschrift der Stadt Villach zu tragen.

Ergänzend zur Dienstkleidervorschrift ist bei spezifischen Arbeiten im Bereich des Wasserwerkes zusätzliche Schutzausrüstung zu tragen (z.B. beim Umgang mit Chemikalien und Desinfektionsmitteln) bzw. auch Geräte (Multiwarngasgerät) für den Personenschutz anzuwenden. Die erforderliche Anschaffung, Verwaltung und ständige Aktualisierung ist mit höchster Priorität zu gewährleisten. Ferner sind bei Bedarf und dem Einsatz der Multiwarngasgeräte die entsprechenden Bedien- und Anwendungsvorschriften strikt einzuhalten.
Der gesamte Themenkomplex ist gesondert auch im Programm SiGS (Sicherheits- und Gefahrenschutzplan) geregelt und wird routinemäßig geschult bzw. den Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis gebracht.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
                                                                        Einkauf, Materialwirtschaft, Lagerhaltung

 

2.15. Bedienstetenschutz und Sicherheit / Betriebliche Gesundheitsförderung

Der Arbeitnehmerschutz ist entsprechend gesetzlicher Vorgaben von jeder Organisationseinheit eigenverantwortlich wahrzunehmen. Primär gilt es den Anforderungen des Kärntner Bedienstetenschutzgesetzes zu entsprechen bzw. unter anderem auch geeignete Präventivmaßnahmen zu setzen. In jeder Organisationseinheit ist eine Sicherheitsvertrauensperson für die Belange des Bedienstetenschutzes zuständig bzw. wird diese durch die Sicherheitsfachkraft und die Arbeitsmedizin unterstützt.

Die durch die Präventivdienste (Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmedizin) evaluierten Gefahren in den einzelnen Arbeitsbereichen sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgehalten (siehe auch Pkt. 3.3 Programm SiGS). Im Wasserwerk erfolgt in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen eine nachweisliche Schulung aller Mitarbeiter zu allen relevanten Bedienstetenschutzthemen. Sicherheitsunterweisungungen erfolgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wasserwerkes in digitaler Form. Dafür steht das E-Learning Tool „KnowledgeCheckR“ zur Verfügung. Diese  Software steht somit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr zur Verfügung. Der Zugriff auf die aktuellen Unterweisungsunterlagen ist über alle stadtinternen PC´s, bzw. mobilen Endgeräte möglich. 

Die mind. 1xjährlich durchzuführende Unterweisung wird von der Abteilungsleitung einberufen. Die Teilnahme ist für das gesamte Personal verpflichtend und nachweislich zur Kenntnis zu nehmen.

Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung werden über ein Jahresprogramm verschiedenste Veranstaltungen, innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit, angeboten. Eine Anmeldung von Bediensteten innerhalb der Arbeitszeit muss in Abstimmung mit der Abteilungsleitung erfolgen.

Ferner werden im Aufenthaltsraum des Wasserwerkes monatlich „Schwerpunktthemen“ aus verschiedensten Themenbereichen, aber auch anlassbezogene Themen, plakatiert und sollen zusätzlich zur Bewusstseinsbildung beitragen. Die Themen und zuständigen Bearbeiter werden jeweils in den Teambesprechungen festgelegt.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

 

2.16. Arbeits- und Dienstanweisungen

Ergänzend zu den magistratsweit geltenden und über das Intranet für jeden Mitarbeiter zugänglichen Dienstanweisungen, Richtlinien, Verordnungen, Rundschreiben usw., liegen auch auf den Arbeitsbereich des Wasserwerkes abgestimmte Arbeits- und Dienstanweisungen auf. Ein Erfordernis zur Ausarbeitung und Auflage einer Anweisung liegt im Ermessen und im Verantwortungsbereich der Abteilungsleitung.

 

2.17. Verwaltung und Archivierung von Unterlagen

Die Mindestanforderungen an die Organisation der Verwaltung und Archivierung der schriftlichen und in elektronischer Form anfallenden Dokumentationen sind grundsätzlich in Dienstanweisungen des Magistrates der Stadt Villach geregelt. Ergänzend und individuell abgestimmt auf den Organisationsbereich des Wasserwerkes sind noch weitere Arbeitsanweisungen aufgelegt.

Neben der elektronischen Verwaltung und Archivierung von Unterlagen ist eine „körperliche“ Ablage der Dokumentation in den Betriebsräumlichkeiten des Wasserwerkes wie folgt geregelt:

  • Raum E 17 ⇒ Archivierung sämtlicher relevanter Bestandsunterlagen
  • Raum E 22 ⇒ Archivierung aller Hausanschlussakte
  • Raum E 12 ⇒ Archivierung von geförderten Bauvorhaben
  • Raum E 13 ⇒ Rechner Prozessleitsystem

Die angeführten Räumlichkeiten sind nur für einen von der Abteilungsleitung definierten Personenkreis (Arbeitsgruppenleiter lt. Organisationsplan Wasserwerk) zugänglich, die auch für die laufende operative Verwaltung und Archivierung eigenverantwortlich zuständig sind. Neben dem eingeschränkten Zugang des definierten Personenkreises, sind die Räumlichkeiten auch mit einer Alarmsicherung bzw. Feuermeldern versehen.
Die Aussonderung und Vernichtung von archivierten Unterlagen nach dem Zeitpunkt der Aufbewahrungspflicht bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Abteilungsleitung. Die Vernichtung und Aussonderung hat nachweislich zu erfolgen bzw. sind dafür berechtigte Entsorgungsunternehmen zu beauftragen.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Technikaufgaben
                                                                        Verwaltungsaufgaben

 


3. Programmanwendungen / Softwaretools

Generell erfolgt die Zurverfügungstellung von Soft- und Hardware magistratsweit durch die Abteilung MD/IKT. Dabei handelt es sich um die „büroübliche“ Ausstattung von PC’s, Bildschirmen, Druckern bzw. der dazugehörigen Software. Für die Beantragung und Anwendung der entsprechenden Software ist eine „Berechtigungsverwaltung“ einrichtet. Die erforderlichen Berechtigungen können von der Abteilungsleitung online beantragt, aber auch wieder deaktiviert werden. Ferner ist mit dieser Applikation eine ständig aktualisierte Übersicht über die berechtigte Softwarenutzung der einzelnen Mitarbeiter gegeben. 

Nachstehend sind, individuell auf das Wasserwerk Villach abgestimmte, Programmanwendungen kurz beschrieben.

 

3.1. Zeiterfassungssystem LHR

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt magistratsweit durch das Zeiterfassungssystem „LHR“. Für jede Organisationeinheit des Magistrats wurden sogenannte „Zeitbeauftragte“ bestellt die für die administrative Umsetzung verantwortlich sind. Im System „LHR“ wird neben der Erfassung der Arbeitszeiten vor allem auch die Verwaltung der Urlaube, Abwesenheit, Dienstreisen usw. vorgenommen. Alle Bediensteten sind verpflichtet, mittels „Token“ die entsprechenden Zeitbuchungen bei den installierten Zeiterfassungsgeräten vorzunehmen. Bei Fehlbedienung oder sonstigen Fehlbuchungen sind Korrekturbuchungen durchzuführen. Mitarbeiter mit eigenem PC-Arbeitsplatz führen die Korrekturen und Urlaubsmeldungen selbst im „LHR“ durch und leiten diese zur Genehmigung an die Abteilungsleitung weiter. Mitarbeiter ohne eigenen PC-Arbeitsplatz (handwerklicher Bereich) haben Korrekturen und Urlaubsmeldungen manuell zu erfassen und von der Abteilungsleitung genehmigen zu lassen. Die Erfassung im System „LHR“ erfolgt durch den Zeitbeauftragten (LHR-Beauftragte sind in der Planstellenbeschreibung festgelegt).

  • LHR (Startseite)
     
  • LHR (Downloads & FAQs)

 

3.2. Betriebsdatenerfassung ARES

Neben der Arbeitszeiterfassung und –verwaltung erfolgt im handwerklichen Bereich die Erfassung der Arbeitszeiten über die Software „ARES“. Alle Bediensteten im handwerklichen Bereich sind verpflichtet die durchgeführten Arbeiten mittels Stundennachweis auf entsprechendem Vordruck zu protokollieren. Die Erfassung im „ARES“ erfolgt durch die dem jeweils zugeteilten Arbeitsbereich zuständigen Wassermeister. Dies ist unter anderem erforderlich, da die interne und externe Leistungsverrechnung als Basis für eine Kostenrechnung herangezogen wird. Ferner ist aus dem System die gesamte Auftragsabwicklung ersichtlich bzw. erfolgen individuell abgestimmte Auswertungen.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Elektro- und Anlagentechnik, Rohrnetztechnik, Sekretariat

 

3.3 SiGS

Gemäß dem Kärntner Bedienstetenschutzgesetz ist auch das Wasserwerk Villach verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden in Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festgehalten. Seitens der Stadt Villach bzw. des Wasserwerkes erfolgt die Dokumentation dieser Evaluierung im Programm SiGS. Eine weitere Beschreibung zum Thema Bedienstetenschutz / Betriebliche Gesundheitsförderung ist im Pkt. 2.15 ersichtlich.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

 

3.4. Rohrnetzdokumentation mit GIS Web Office

Für Informationen verschiedenster Art und Weise (Geo Info, Stadtplan, Schutzgebiete, Lärm- und Immissionskataster, usw.) sind über das Intranet für alle Magistratsbediensteten entsprechende WebOffice-Applikationen aufrufbar. Unter anderem ist auch das gesamte Leitungsnetz der Wasserversorgung Villach auf einem digitalen Leitungskataster erstellt. Die Bearbeitung erfolgt durch die Abteilung Vermessung und Geoinformation mittels der Software ARC-GIS. Die Abhandlung nach Neuerrichtung oder Reparatur einer Leitung bzw. die Schnittstelle Wasserwerk – Vermessung und Geoinformation ist in einer Arbeitsanweisung geregelt.

 

3.5. Erneuerungsplanung mittels PiReM und Mike Urban

Der Substanzerhalt der Rohrnetze stellt die kostenintensivste Investition in der Infrastruktur des Wasserwerkes dar. Da unterirdische Rohrnetze jedoch nur bedingt durch direkte Inspektion beschrieben werden können, verschaffen indirekte Hilfsmittel, wie Auswertungen aussagekräftiger Schadensstatistiken, wertvolle Informationen über den IST-Zustand und die zukünftige Entwicklung des Rohrnetzsystems.

Für diese zustandsorientierte Erneuerungs- bzw. Rehabilitationsplanung des Rohrnetzes wird im Wasserwerk die Software „PiReM“ (Pipe Rehabilitation Managment) eingesetzt. Parallel zur Software „PiReM“ wird zur Berechnung der hydraulischen Situation im gesamten Rohrnetz die Software „Mike Urban“ eingesetzt. Die Programmbetreuung und erforderliche Bearbeitung erfolgt durch die Arbeitsgruppe Rohrnetztechnik. Diese ist auch verpflichtet, mind. 1x jährlich einen „Rehabilitationsplan“ als Grundlage für die Beschlussfassung des jährlichen Bauprogramms auszuarbeiten.

Grundlage für die realisierten Projekte war die aktive Mitwirkung des Wasserwerkes Villach als Projektpartner beim „Kompetenznetzwerk Wasserressourcen“.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Rohrnetztechnik

 

3.6. Lagerverwaltungsprogramm VENDOC

Für die Materialverwaltung von ca. 1.000 Artikel wird das Programm „VENDOC“ eingesetzt (Umstellung von KORAM auf VENDOC im GJ 2018). Neben der Verwaltung des täglich erforderlichen Material- und Produkteinsatzes bzw. automatischer Absicherung des Mindestlagerbestandes ist auch jederzeit eine monetäre Bewertung des Lagerstandes möglich.

Ferner erfolgt über diese Software die Angebotslegung an Kunden bzw. im Auftragsfall die Weiterführung bis zur Verrechnung. Die Zugangsberechtigung einzelner Mitarbeiter ins Programm ist eigens geregelt und umfasst auch Mitarbeiter im handwerklichen Bereich. Eine entsprechende Schnittstelle gewährleistet eine automatisierte Überleitung in die Finanzbuchhaltung und somit auch eine Übergabe des Verantwortungsbereiches in die dafür zuständige Abteilung (GG5). Bei Neuausschreibungen von Material ist auch eine Anpassung der Verkaufspreise im Programm erforderlich bzw. erfolgt dies automatisiert. Ferner müssen die im Gemeinderat beschlossenen Stundensätze bei Bedarf geändert werden.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Einkauf, Materialwirtschaft, Lagerhaltung

 

3.7. Eigenüberwachung mittels pit-Kommunal

Für die Eigenüberwachung wird im Magistrat Villach die Software „pit-Kommunal“ eingesetzt und wird von der Abteilung MD/IT verwaltet. Für die Abteilung Wasserwerk wird eine eigene „Fachschale“ für die Abwicklung der Eigenüberwachung bereitgestellt. Die Betreuung und Bearbeitung in der Abteilung Wasserwerk erfolgt durch die Arbeitsgruppenleitung Rohrnetztechnik. Die Abhandlung und Durchführung der Eigenüberwachung ist in einer eigenen Arbeitsanweisung geregelt.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Rohrnetztechnik

 

3.8. Wasserabrechnung, Zählerwechsel und Wasserbilanz mittels New System

Mit der Software „New System“ werden für ca. 10.000 Wasserzähler die Jahresabrechnung der Wasserbezugsgebühren, die Wasserbilanz und der jährliche Zählerwechsel nach definierten Netzen durchgeführt. Die Stammdaten werden in der Abteilung Abgaben im Magistrat Villach erfasst und die Buchungen des Zahlungsverkehrs in der Abteilung Buchhaltung durchgeführt. Über definierte Schnittstellen werden die Daten der Wasserzähler Selbstablesung und des Wasserzähler Wechsels über die zugekaufte Webapplikation „Waterloo“ automatisiert eingespielt.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Service, Abrechnung, Kundenbetreuung

 

3.9. Prozessleitsystem

Über das Prozessleitsystem werden alle betriebsrelevanten Daten und Prozesszustände von den Außenanlagen (Behälter, Pumpwerke, Schachtbauwerke usw.) erfasst und in die Zentrale des Wasserwerkes übertragen. Innerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgt die Meldung bei einer Störunf akustisch im Betriebsgebäude des Wasserwerkes; außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgt die Meldung auf das Mobiltelefon der Technikerbereitschaft.

Die Bedienung des Prozessleitsystems erfolgt entweder unmittelbar in der Zentrale des Wasserwerkes oder über einen Laptop. Ferner können Prozesszustände auch über das iPAD oder iPHONE eingesehen werden.

Alle Bediensteten des Wasserwerkes haben mittels definierter Zugangsberechtigung Zutritt zum Raum des Prozessleitsystems bzw. auch mittels festgelegter Benutzerkennung entsprechende Bedienungsmöglichkeiten.

Alle berechtigten Bediensteten sind verpflichtet im Eigeninteresse Informationen über Neuerungen beim Prozessleitsystem einzuholen um mögliche „Wissenslücken“ über die Wasserversorgung in Villach zu beheben. Dafür müssen von den zuständigen Vorgesetzten auch entsprechende Zeitressourcen zur Verfügung gestellt werden. Von der Arbeitsgruppe Elektro- und Anlagentechnik werden außerdem wöchentlich Einschulungen beim Prozessleitsystem durchgeführt.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Rohrnetztechnik, Elektro- und Anlagentechnik

 


4. Allgemeines

 

4.1. Anliegenmanagement

Beschwerden und Kundenanliegen werden zentral im Anliegenmanagement verwaltet. Jeder Bedienstete im Wasserwerk mit PC-Zugang ist angehalten die Kundenanliegen bei Eingang direkt zu dokumentieren und in Eigenverantwortung zu erledigen bzw. den gesamten Vorgang der Abwicklung zu speichern. Die über das Sekretariat einlangenden Anliegen werden an die betroffenen Mitarbeiter zur Erledigung weitergeleitet. Im Normalfall ist ein Anliegen spätestens binnen 2 Werktagen zu erledigen bzw. dem Kunden eine nachweisliche Rückmeldung zu erteilen. Sollte die Erledigung mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist dem Kunden eine „Zwischenerledigung“ bzw. der voraussichtliche Erledigungstermin bekannt zu geben.

Mit dem Bürgerbeteiligungsportal „Augen Auf“ Villach“ wurde ein zusätzliches Werkzeug mittels einer Webapplikation geschaffen. Ein durch den Bürger festgestellter Mangel oder eine verbesserungswürdige Situation kann online (mittels Foto) übermittelt werden und wird von einer zentralen magistratsinternen Stelle verwaltet bzw. an die fachlich zuständigen Abteilungen zur Behebung weitergeleitet. Auch das Wasserwerk ist Teil dieses Portals.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Sekretariat

 

4.2. Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit wird im Magistrat Villach zentral durch die Abteilung BGM/Ö – Öffentlichkeitsarbeit wahrgenommen. Bei Bedarf werden die einzelnen Abteilungen aufgefordert Grunddaten zu liefern; die Ausarbeitung und Zurverfügungstellung für die Presse erfolgt ausschließlich durch die genannte Abteilung. Bei allen direkten Anfragen ans Wasserwerk von Presse, Fernsehen, Rundfunk, usw. dürfen keine Auskünfte erteilt werden bzw. ist eine Weiterleitung der Anfrage im Dienstweg erforderlich d.h. über die zuständige Geschäftsgruppenleitung bzw. zuständige(r) Referent(in).

Unabhängig der angeführten Zuständigkeit. hat die Öffentlichkeitsarbeit beim Wasserwerk Villach einen hohen Stellenwert. Dabei sind alle Mitarbeiter des Wasserwerkes aufgefordert ihren Beitrag für eine positive „Außenwirkung“ und „Repräsentation“ der Abteilung zu leisten.

 

4.3. Kundeninformation / Kundenbetreuung

Unter dem Motto „Der Kunde ist König“ hat die Betreuung der Wasserabnehmer des Wasserwerkes Villach eine prioritäre Stellung im Tagesablauf. Eine fachliche Beratung muss während der Servicezeiten im Wasserwerk Villach sichergestellt sein bzw. müssen Informationen auch außerhalb der Servicezeiten durch die diensthabende Bereitschaft erfolgen. Alle Mitarbeiter des Wasserwerkes sind verpflichtet den Kunden wahrheitsgetreue Informationen zu erteilen. Detaillierte Infos zu Wasseruntersuchungen und Wasserbefunden (abweichend vom aufgelegten Infofolder) dürfen nur vom zuständigen Mitarbeiter aus dem Bereich Wasserqualität erteilt werden. Die telefonische Erreichbarkeit des Wasserwerkes Villach ist aus verschiedensten Veröffentlichungen, Internetseiten usw. ersichtlich bzw. ist die Telefonnummer des Wasserwerkes z.B. auch am Deckel der Wasserzähler angebracht und somit jedem Objektbesitzer bekannt.

Die jährliche Information der Abnehmer gemäß §6 der Trinkwasserverordnung ist so zu gewährleisten, dass ein -jährlich neu zu erstellender- Infofolder dem Wassergebühren-bescheid beigefügt wird. Ferner wurden zur allgemeinen Information der  Abnehmer auch andere geeignete Infoportale eingerichtet.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Service, Abrechnung, Kundenbetreuung
                                                                        Wasserqualität
                                                                        Rohrnetztechnik

 

4.4. Wasserzähler Funkauslesung mittels LoRaWAN

Seit über 20 Jahren erfolgt die jährliche Wasserzählerablesung in Villach äußerst erfolgreich durch Selbstablesung der Wasserabnehmer. Der "Stand der Technik" ist jedoch fortgeschritten, sodass beim Wasserwerk Villach 2019 ein gemeinsames Projekt der Stadt Villach mit der KELAG WÄRME, der Firma Kelmin und der Firma Symvaro zur automatisierten Datenübertragung der Wasserzählerstände gestartet wurde. Im Gegensatz zur konventionellen Funk-Datenübertragung handelt es sich bei diesem System um eine spezielle Funktechnik (Long Range Wide Area Network) in definierten Frequenzbereichen und der Kommunikation über Gateways.

In den letzten Jahren erfolgte ein sukzessiver Ausbau der Zähler mit LoRaWAN Modul bzw. sind inkl. dem erfolgten Wechsel 2024 bereits weit über die Hälfte der Wasserzähler mit Funkmodul ausgerüstet und übertragen die Zählerdaten automatisiert. Die Auswertungen zeigen eine sehr hohe Funktionalität des Systems bzw. eine erfolgreiche Datenübertragung. An der vollständigen Ausrüstung mit LoRaWAN-fähigen Wasserzählern im Versorgungsbereich des Wasserwerkes Villach und Umsetzung weiterer „use cases“ (wie z.B. Heranziehung der Daten für eine weitere Optimierung des Wasserverlustmanagements) wird in den nächsten Jahren weiter intensiv gearbeitet.

Weitere Details sind in einer eigenen Arbeitsanweisung geregelt.

 

4.5. Not- und Ersatzwasserversorgung

Unabhängig des für das Wasserwerk Villach ausgearbeiteten

sind alle Bediensteten des Wasserwerkes bei Abweichungen vom normalen Versorgungsbetrieb (Rohrgebrechen, geplante Reparaturen usw.) angehalten, folgende Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen:

  • Geplante Reparaturarbeiten
    • Bei erforderlichen Absperrungen muss der Zeitpunkt und die Dauer der Wasserabsperrung mittels aufgelegten Formularen den betroffenen Wasserbeziehern rechtzeitig bekannt gegeben werden (Sprachgebrauch im Wasserwerk ð Wasser ansagen!).
    • Bei Einrichtungen und Objekten, bei welchen auch eine geplante Wassersperre nicht möglich ist, muss im Vorfeld eine Ersatzversorgung eingerichtet werden (z.B. mittels eines 500-Liter Edelstahlbehälters oder zusätzlich mit 1.000-Liter-Boxen und Druckerhöhung bzw. Direkteinspeisung im Bereich des Wasserzählers, Verlegung von Freileitungen usw.)
       
  • Rohrgebrechen bzw. ungeplante Reparaturarbeiten
    • Wenn erforderlich, Absperrung der betroffenen Rohrleitung veranlassen bzw. Absicherung des betroffenen Schadenbereichs (speziell bei öffentlicher Zugänglichkeit, wie Straßen- und Gehsteigbereich) zur Abwendung weiterer Gefahren.
    • Parallel zur Einleitung von Maßnahmen zur Gebrechensbehebung ist für eine Notversorgung, eine jeweils dem Bedarfsfall abzustimmende Menge an Trinkwasserpaketen, zu verteilen bzw. direkt im Bereich der betroffenen Objekte zu hinterlegen. Bei zu erwartendem höheren Wasserbedarf bzw. nach erster Einschätzung länger dauernden Reparaturzeit sind evtl. auch Maßnahmen für eine Ersatzwasserversorgung (wie bei den geplanten Reparaturarbeiten beschrieben) einzuleiten. Sowohl bei der Einleitung einer Ersatz- als auch Notwasserversorgung ist die Lieferung von „Trinkwasser“ zu gewährleisten! D.h. alle betroffenen Mitarbeiter müssen die entsprechenden Prämissen und Rahmenbedingungen einhalten (z.B. Haltbarkeitsdatum der Mineralwasserflaschen kontrollieren, Einsatz von desinfiziertem Notversorgungs-material, usw.). Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf die Einhaltung der Dienstanweisung „Alarmplan Wasserwerk“, die Vorgänge bei unvorhersehbaren Ereignissen regelt.
       
  • Dienstanweisung Alarmplan Wasserwerk
     
  • Telefonnummern (Anlage zu Alarmplan Wasserwerk)

Aktualisierungsverantwortlicher:    Trinkwassernotversorgung, Risikomanagement

 

4.6. Spezifikation und Auswahl von Produkten und Materialien

Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den anzuwendenden Gesetzen und Verordnungen, Normen und Richtlinien (z.B. Druckgeräteverordnung, Ö-Normen, ÖVGW Richtlinien), darüber hinaus jedoch auch aus Erfahrungen in der praktischen Anwendung. Die Mindestanforderungen sind in den Unterlagen für Ausschreibungen und Preisanfragen vorzugeben.

Primär sind Materialien die mit Trinkwasser in Verbindung kommen mit einer ÖVGW-Qualitätsmarke heranzuziehen. Existiert für einzelne Materialien keine ÖVGW-Qualitätsmarke, werden DVGW und SVGW-Zulassungen dieser gleichgestellt. Im Bedarfsfall, d.h. bei Ermangelung der angeführten Qualitätsmarken ist für diese Produkte ein spezielles Gutachten zu fordern bzw. die ÖNORM B 5014 zu berücksichtigen.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Trinkwassernotversorgung, Risikomanagement

                                                                         Elektro- und Anlagentechnik

                                                                         Einkauf, Materialwirtschaft, Lagerhaltung

                                                                         Rohrnetztechnik

 

4.7. Auswahlkriterien und Mindestqualifikation von Fremdfirmen

Neben der Berücksichtigung der im

der Stadt Villach vorgegebenen Kriterien und Qualifikationen (Zulassungen, Befugnisse, Referenzen, usw.) ist beim Wasserwerk vorrangig auf Belange im Umgang mit dem Lebensmittel Nr. 1 – also dem Trinkwasser - größtes Augenmerk zu legen. Dabei bedarf es der individuellen und projektbezogenen Abstimmung und Beschreibung in den Vorbemerkungen der Ausschreibung, aber auch der Vorlage von geeigneten Nachweisen.
Im Auftragsfalle sind die Mitarbeiter der ausführenden Firma über betriebsspezifische Besonderheiten wie z.B. durch Einweisungen in die Betriebsgefahren und zum Schutz von besonderen Gefahrenquellen, Schutz vor Kontamination des Trinkwassers, sowie Hinweise zur Auftragsausführung nachweislich zu unterrichten.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Elektro- und Anlagentechnik
                                                                        Einkauf, Materialwirtschaft, Lagerhaltung
                                                                        Rohrnetztechnik

 

4.8. Inanspruchnahme von Förderungen

Bei Projekten des Wasserwerkes Villach ist entsprechend den aktuellen Förderungsrichtlinien des Bundes (Umweltförderungsgesetz) und des Landes (Kärntner Wasserwirtschaftsfonds) die „Förderwürdigkeit“ der einzelnen Projekte im Vorfeld abzuklären. Die zuständigen Arbeitsgruppen des Wasserwerkes sind auch für die Abwicklung, von der Beantragung bis zur Abrechnung bzw. technischen und wirtschaftlichen Kollaudierung, eigenverantwortlich zuständig. Inwieweit Fremd-leistungen für die administrative Bearbeitung in Anspruch genommen werden, ist im Vorfeld mit der Abteilungsleitung abzuklären. Ferner ist bei der Förderabwicklung routinemäßig über den jeweiligen Status der Abteilungsleitung und zuständigen Geschäftsgruppenleitung zu berichten. Als Hilfestellung ist eine ausgearbeitete „Übersicht“ anlassbedingt zu aktualisieren bzw. ein Onlinezugriff auf das Portal der Kommunalkredit jederzeit möglich.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Elektro- und Anlagentechnik
                                                                        Rohrnetztechnik

 

4.9 Abfallwirtschaftskonzept

Für eine optimierte Vermeidung und Trennung von Abfällen sind eine angepasste Abfalllogistik und insbesondere das menschliche Tun relevant. Das für das Wasserwerk Villach erstellte Konzept verfolgt neben der Einhaltung der gesetzlichen Pflicht (lt. § 10 Abfallwirtschaftskonzept 2002, AWG 2002) auch die Zielsetzung einen lebendigen Prozess zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung in der Abteilung Wasserwerk zu vollziehen. Durch die Optimierung der Abfalltrennung und Abfallvermeidung sollen natürliche Rohstoffe gespart und Kosten für die Abfallentsorgung optimiert werden.

Wenn keine relevanten abfallwirtschaftlichen Veränderungen erfolgen, ist das Abfallwirtschaftskonzept spätestens nach sieben Jahren fortzuschreiben. Diese Fortschreibung wird durch die beratende Abteilung „Abfallwirtschaft Stadt Villach“ initiiert und einvernehmlich mit der Abteilungsleitung abgestimmt. Aufzeichnungen und Dokumentationen sind gewissenhaft zu führen.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Einkauf, Materialwirtschaft, Lagerhaltung

 

4.10. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seit 25. Mai 2018 ist der Datenschutz europaweit einheitlich geregelt bzw. die neue EU-DSGVO und das österreichische DSG gelten. Datenverarbeitungen, die bisher zulässig waren, sind in den meisten Fällen auch weiterhin erlaubt – die Änderungen betreffen hauptsächlich die Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung (z.B. Informationspflichten, Datensicherheit und Dokumentationspflichten). Neben der erfolgten individuellen Anpassung an die Gegebenheiten des Wasserwerkes sind im Magistrat Villach eigens „Datenschutzbeauftragte“ für die Beratung der Mitarbeiter und Führungskräfte in Datenschutzfragen, für die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften, für die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie für die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zuständig. Im Intranet der Stadt Villach sind entsprechende Unterlagen, Vorlagen aber auch allgemein aktuelle Neuerungen und Informationen online verfügbar.


5. Fuhrpark Wasserwerk

 

5.1. Fuhrpark Wasserwerk

Für die entsprechend der Planstellenbeschreibung umzusetzenden Tätigkeiten stehen den Bediensteten Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Die Anzahl bzw. Ankauf und Ersatz von Fahrzeugen erfolgt in Abstimmung mit der Abteilungsleitung. Die Fahrzeuge sind ausschließlich für dienstliche Zwecke im Gemeindegebiet von Villach heranzuziehen; eine Privatnutzung außerhalb der Arbeitszeiten ist nach einem definierten Genehmigungslauf lt. „Entlehn- und Benützungsordnung“ der Stadt Villach möglich. Dienstliche Fahrten außerhalb des Gemeindegebietes von Villach bedürfen auch einer gesonderten Genehmigung durch die Abteilungsleitung (Vermerk im Fahrtenbuch).

Der Fahrzeuglenker hat sich vor Fahrtantritt von der Vollständigkeit des Inventars lt. Beladeliste zu überzeugen (speziell bei Fahrzeugen, die von mehreren Lenkern benutzt werden ⇒ Bereitschaftsfahrzeuge).

Der jeweilige Lenker des Dienstfahrzeuges ist verpflichtet, im Fahrtenbuch Aufzeichnungen über die gefahrenen Kilometer, die Beschreibung der Fahrtstrecke inkl. Datum und Uhrzeit bzw. Betankungen und sonstige Ereignisse zu dokumentieren. Eine Betankung des Dienstfahrzeuges ist ausschließlich bei der Tankstelle des Wirtschafts-hofes der Stadt Villach erlaubt (Ausnahmen nur bei längeren Dienstreisen).

Der jeweilige Fahrzeuglenker ist eigenverantwortlich für Maßnahmen zur Ladegutsicherung zuständig. Ferner obliegt dem Fahrzeuglenker die routinemäßige Pflege und Reinigung der Fahrzeuge. Dafür steht eine Waschanlage im Betriebsgebäude des Wasserwerkes zur Verfügung.

Verkehrsübertretungen, die vom Lenker eines Dienstfahrzeuges begangen werden, fallen in dessen alleinigen Verantwortungsbereich und müssen vom jeweiligen Fahrer auch selbst beglichen werden.

Alle Dienstfahrzeuge sind mit der notwendigen Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen, auftretende Mängel und Unfälle müssen unverzüglich der Abteilungsleitung gemeldet bzw. muss eine Versicherungsmeldung ausgestellt werden. Die Schadenswieder-gutmachung erfolgt entsprechend den aufgelegten Richtlinien der Stadt Villach. Dabei wird grundsätzlich zwischen entschuldbaren Fehlleistungen, leichter Fahrlässigkeit aber auch vorsätzlich herbeigeführten Schäden unterschieden bzw. richtet sich danach der Anteil zur Wiedergutmachung.

Das eigenmächtige Mitnehmen von Privatpersonen im Dienstfahrzeug ist verboten.

Alle Fahrzeuge des Wasserwerkes sind mit GPS-Sendern ausgerüstet. Die Einführung und Anwendung des Systems entspricht den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I 16571999, in der jeweils gültigen Fassung und wurde entsprechend den Bestimmungen der „Betriebsvereinbarung-IT“, die zwischen der Stadt Villach und dem Zentralausschuss der Bediensteten der Stadt Villach abgeschlossen wurde, eingeführt.

Das Dienstfahrzeug für die Bereitschaft ist mit Blaulicht ausgestattet bzw. liegt im Fahrzeug auch der erforderlich „Blaulicht-Bescheid“ der Kärntner Landesregierung auf. Der Einsatz des Blaulichtes darf sich nur auf Einsätze beschränken, bei denen offensichtlich „Gefahr in Verzug“ abzuschätzen ist.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Einkauf, Materialwirtschaft, Lagerhaltung

 


6. Hausordnung

 

6.1. Allgemein

Das Betriebsgelände und sämtliche Außenanlagen des Wasserwerkes sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Insbesondere sind Fahrzeuge, Geräte und Maschinen so abzustellen, dass Verkehrswege nicht verstellt und der Betriebsablauf nicht behindert wird. Das Zufahrtstor, die Tore und Türen zu den baulichen Anlagen und alle Fenster sind außerhalb der Dienstzeit verschlossen bzw. versperrt zu halten.

 

6.2. Betreten der Außenanlagen (Hochbehälter und Pumpwerke)

Ein Zutritt ist nur für berechtigte Personen zulässig Die Abstimmung und Festlegung der Zutrittsberechtigungen obliegt der Abteilungsleitung. Unabhängig davon, sind alle Außenanlagen mit einem elektronischen Zugangsschutz versehen und auch die Zutritts-berechtigung in Abstimmung mit der Abteilungsleitung geregelt. Der Zugang ist in einer gesonderten Arbeitsanweisung dokumentiert.

Bei einigen Anlagenteilen sind Videoüberwachungssysteme installiert um einen zusätzlichen Schutz der sensiblen Versorgungsinfrastruktur zu ermöglichen. Die Videoüberwachung dient nicht dem Zweck der Mitarbeiterkontrolle! Die Bediensteten werden dahingehend laufend am aktuellen Stand gehalten und unterwiesen bzw. haben eine gemeinsame Vereinbarung über die Videoüberwachung erstellt und nachweislich zur Kenntnis genommen.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Elektro –und Anlagentechnik

 

6.3. Betreten des Betriebsgebäudes Wasserwerk

In Ergänzung zu den allgemeinen, im Bereich der Stadt Villach gegebenen Sicherheitsstandards, ist der Zugang in das Betriebsgebäude des Wasserwerkes, Klagenfurterstraße 66 eigens reglementiert. Die Detailbeschreibung erfolgt in einer dafür aufgelegten Dienstanweisung.

Anlassbedingt wurde im Betriebsgebäude des Wasserwerkes eine Alarmanlage installiert. Die Bedienterminals befinden sich im Eingangsbereich Klagenfurterstraße und Gaswerkstraße (Eingangsbereich Ost). Die Aktivierung der Anlage („Scharfschalten“) erfolgt bei Verlassen des Betriebsgebäudes durch den Reinigungsdienst 2/HLW. Das Deaktivieren erfolgt wochentags durch die Monteurbereitschaft im Zuge des Aufsperrdienstes (06:30 Uhr). Bei Betreten oder Verlassen des Betriebsgebäudes außerhalb der Servicezeiten sind alle Personen mit Zugangsberechtigung ins Betriebsgebäude (Token) verpflichtet die Alarmanlage zu deaktivieren bzw. nach Verlassen des Gebäudes wieder zu aktivieren. Alle Personen/Abteilungen haben dafür einen entsprechenden Code bzw. eine Einschulung durch einen Mitarbeiter des Wasserwerkes erhalten. Eine Funktionskontrolle ist routinemäßig durchzuführen.

Aktualisierungsverantwortlicher:    Elektro- und Anlagentechnik
 

6.4. Lagerung von privaten Gegenständen

Die Lagerung von privaten Gegenständen am Betriebsgelände des Wasserwerkes bzw. auf allen Grundstücken und bei allen Außenanlagen ist verboten und bedarf im Ausnahmefall der nachweislichen Genehmigung durch die Abteilungsleitung. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Schäden jeglicher Art die Stadt Villach keine Haftung übernimmt.

 

6.5. Abstellen von Privatfahrzeugen in Garagen des Wasserwerkes

Das Abstellen von Privatfahrzeugen in den Garagen des Wasserwerkes während der normalen Arbeitszeit bzw. Belegung der in dieser Zeit freigewordenen Garagen ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen die Privatfahrzeuge der diensthabenden Bereitschaft dar. Während der 1-wöchigen Bereitschaft können diese Fahrzeuge in den dafür vorgesehenen Garagen des Wasserwerkes geparkt werden.

 

6.6. Geschwindigkeitsbeschränkungen am Betriebsgelände Wasserwerk

Auf dem Betriebsgelände gilt die STVO, es besteht für alle Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h.

 

6.7. Parken am Betriebsgelände Wasserwerk

Aufgrund betriebsbedingter Gegebenheiten ist das Parken nur auf den dafür vorgesehenen gekennzeichneten Flächen erlaubt, um ein ungehindertes Rangieren der Betriebsfahrzeuge und Lieferantenfahrzeuge jederzeit zu ermöglichen.

 


7. Dienstpflichten

 

7.1. Allgemeines

Hinsichtlich der allgemeinen Dienstpflicht gelten die Bestimmungen des Stadtbeamtengesetzes bzw. der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Villach. Ergänzend zu den angeführten Gesetzesmaterien wird nachstehend auf die für den Wasserwerksbetrieb zutreffenden Besonderheiten nochmals dezidiert hingewiesen.

 

7.2. Verantwortung der Vorgesetzten

Alle mit „Führungsaufgaben“ betrauten Bediensteten (Abteilungsleitung, Wassermeister, Spezialarbeiter) sind jeweils für ihren Bereich für die Einhaltung der in Betracht kommenden Bedienungs- und Wartungsvorschriften sowie der Dienstnehmer­schutzverordnung, Kärntner Bedienstetenschutzgesetz und der sonstigen Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

 

7.2.1. Besondere Verantwortung der Wassermeister

Alle ihnen zugeordneten Bediensteten sind durch den zuständigen Meister über die wesentlichen Dienstgeberpflichten und die wesentlichen Bedienstetenpflichten nachweislich zu informieren. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren und durch die Abteilungsleitung zu verwalten. Unterstützt werden die Wassermeister durch die Agenden der Sicherheitsvertrauensperson.

 

7.2.2. Wesentliche Dienstgeberpflichten (Abteilungsleitung)

  • Für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Bediensteten zu sorgen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung zu treffen
  • Informationen und Unterweisung der Mitarbeiter
  • Aufrechterhaltung der guten Arbeitsbedingungen
  • Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen bzw. –bestimmungen zu sorgen

 

7.2.3. Wesentliche Bedienstetenpflichten

  • Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen
  • Gefährdungen vermeiden
  • Ordnungsgemäße Benützung der Arbeitsmittel
  • Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung
  • Schutzvorrichtungen ordnungsgemäß benützen
  • Verbot des Entfernens, Außerkraftsetzens oder Veränderung von Schutzeinrichtungen
  • Verbot von Gefährdungen durch Alkohol, Arznei- oder Suchtmittel
  • Meldepflicht bei Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen

 

7.3. Alkoholverbot

Gemäß der magistratsinternen Dienstanweisung ist es allen Bediensteten untersagt, am Arbeitsplatz und in der Dienstzeit alkoholische Getränke zu konsumieren. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Die Abgabe und der Ausschank alkoholischer Getränke in Kantinen und ähnlichen Einrichtungen in städtischen Amts- bzw. Betriebsgebäuden sind untersagt. Gleiches gilt für die Abgabe aus Getränkeautomaten.

 

7.3.1. Absolutes Alkoholverbot

  • während der Dienstzeit
  • innerhalb der Mittagspause
  • während des gesamten Bereitschafts- und Journaldienstes (erfasst ist damit sowohl die aktive Einsatzzeit, als auch die passive Zeit davor und danach)
  • Mitarbeiter mit Fahr- und Steuertätigkeiten
  • Fahrtätigkeit ist das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art und zwar u.a. Kraftfahrzeuge oder jegliche Arbeitsfahrzeuge wie Gabelstapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und dergleichen
  • Steuertätigkeit ist das Führen und die Handhabung von Maschinen und Geräten, (z. B. Motorsägen)
  • auf Einzelarbeitsplätzen mit gefährlichen Arbeiten (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Grabarbeiten, Einäscherungen im Krematorium, Arbeiten in Kanälen und Schachtbauwerken, Arbeiten an elektrischen Anlagen, ...)
  • Bediensteten, denen Minderjährige anvertraut sind bzw. andere Aufsichtspflichten unterliegen
  • Bediensteten, denen Kranke und Pflegebedürftige anvertraut sind
  • Mitarbeiter die Arbeiten auf oder an Straßen mit öffentlichem Verkehr durchführen oder
  • für deren Tätigkeit bereits kraft Gesetz der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1‰ betragen darf
     
  • Dienstanweisungen Magistrat Villach

 

7.4. Rauchverbot

Gemäß magistratsinterner Dienstanweisung gilt ein Rauchverbot in sämtlichen Räumen des Magistrates der Stadt Villach, außer in entsprechend genehmigten und gekennzeichneten Räumen. Das Rauchverbot gilt außerdem auch in allen Dienstfahrzeugen.