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08 Gewinnung

CHECKLISTE TEIL II: Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung
8GewinnungZutreffendNicht
zutreffend
UnklarÖVGW
Regel
8.1Dargebot

Beispiel: Versiegen von Quellen und Gefährdung der technischen Versorgungssicherheit (physikalische Gefährdung)
   W 72
W 79
8.2Grundwasserfauna, Kleinlebewesen

Beispiel: Eintrag von Kleintieren und spätere Massenvermehrung in der Aufbereitung und/oder Verteilung (sensorische und ggf. – bei stark ausgeprägtem Befall – auch
mikrobiologische Gefährdung).
   W 72
W 79
8.3Quell- und Brunnenfassungsbereich

Beispiel: Versickerung von Ausscheidungen (mikrobiologische Gefährdung) von Weidetieren, die durch fehlende Einzäunung Zugang zur näheren Umgebung der Quell- und Wasserfassung haben

Beispiel: Beschädigung des Fassungsbauwerkes durch Baumwurzeln oder Wildbauten (Dachs, Fuchs, Kaninchen, etc.) und Eindringen von belastetem Sickerwasser (chemische
oder mikrobiologische Gefährdung)
   W 55
W 59
W 60
W 84
W 85
W103
8.4Schachtdeckel

Beispiel: Vandalismus (Zerstörung von Leitungen oder Armaturen) an nicht gesicherten und/oder unverschlossenen Schachtdeckeln führt zu eingeschränkter Versorgungssicherheit (physikalische Gefährdung).

Beispiel: Vorsätzliches Einbringen von Chemikalien oder Mikroorganismen an nicht gesicherten Schachtdeckeln (chemische und mikrobiologische Gefährdung)
   W 59
W 60
W 85
W103
8.5Einstieg in Brunnen- oder Quellschacht

Beispiel: Befindet sich die Einstiegsöffnung über der freien Wasseroberfläche, können bei Öffnung des Schachtdeckels und durch in den Schacht hinabsteigende Personen Verunreinigungen eintragen werden (mikrobiologische Gefährdung).
   W 59
W 60
W 85
W103
8.6Brunnenkopf und Brunnenausbau

Beispiel: Schäden und undichte Stellen am Brunnenkopf oder Fehler im Brunnenausbau (z. B. fehlende oder undichte Tonsperren im Ringraum) ermöglichen das Eindringen von belastetem Oberflächenabfluss oder den Wasserzutritt aus anderen Grundwasserstockwerken (mikrobiologische und chemische Gefährdung).
   W 59
W 60
W 85
8.7Belüftungseinrichtung von Brunnen- oder Quellschacht

Beispiel: Defekte oder nicht vorhandene Insektengitter an Belüftungsrohren ermöglichen den Eintritt von Tieren (mikrobiologische Gefährdung).
   W 59
W 60
W 85
W103
8.8Überlauf von Quellschacht

Beispiel: defekte oder nicht vorhandene Froschklappe und/oder Siphon am Auslauf ermöglicht den Eintritt von Tieren (mikrobiologische Gefährdung).
   W 59
W 60
W 85
8.9Materialien, Betriebsmittel Brunnen- oder Quellschacht

Beispiel: Verwendung von ungeeigneten Einbauten im Schacht, z. B. Holzleiter, oder Baumaterialien, z. B. organische Verfugungen (mikrobiologische Gefährdung)
   W 59
W 60
W 85
W103
8.10Brunnen- oder Quellschachtwandungen

Beispiel: Eindringen von belastetem Sickerwasser (chemische oder mikrobiologische Gefährdung) durch nicht fachgerecht ausgeführte Schachtwandung oder Bodenplatte oder undichte Rohrverbindungen bei Vollrohrstrecken
   W 59
W 60
W 85
W103
8.11Rohrgraben und Saugleitung

Beispiel: Ein zum Brunnen- oder Quellschacht geneigter Rohrgraben ermöglicht Einschwemmung von mikrobiologischen Gefährdungen in den Brunnen- oder Quellschacht.
   W 59
W 60
W 85
8.12Lehmschlag, Ton- oder Betonversiegelung um die Brunnenbohrung oder den Quellschacht

Beispiel: Eindringen von verschmutztem Sickerwasser in den Brunnen- oder Quellschacht aufgrund einer mangelhaft ausgeführten oder nicht vorhandenen Abdichtung gegen
Oberflächenwasser (chemische oder mikrobiologische Gefährdung)
   W 59
W 60
W 85
W103
8.13Wartungs- und Reparaturarbeiten

Beispiel: Eintrag von mikrobiologischen Gefährdungen bei nicht fachgerecht durchgeführten Arbeiten

Beispiel: Verwendung von verunreinigtem Werkzeug (mikrobiologische Gefährdung) an wasserführenden Anlagenteilen
   W 55
W 59
W 60
W 85
8.14Objektschutzeinrichtungen

Beispiel: Fehlender oder unzureichender Objektschutz (Umzäunung, Tür- oder Schachtdeckelschlösser, Deckelkontakte, Alarmanlagen) ermöglicht/erleichtert unbefugten Zutritt und damit vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Eintrag von Schadstoffen (chemische oder mikrobiologische Gefährdung) oder Beschädigungen der Anlagen
   W 59
W 60
W 85
W103
8.15Funktionsprüfung und Betriebsüberwachung

Beispiel: Fehlende Wasserstandsmessungen (Brunnen sowie Peilrohr in der Kiesschüttung) oder Funktionskontrolle der Armaturen und Pumpen erlauben kein rechtzeitiges Einleiten von Regenerierungs- oder Sanierungsmaßnahmen (z. B. unbemerkter Rückgang der Brunnenergiebigkeit) (physikalische Gefährdung).
   W 59
W 60
W 85
8.16Betrieb

Beispiel: Hydraulische Übernutzung der Brunnenanlage (alle Gefährdungen)

Beispiel: Gefährdung durch unsachgemäßes Handeln (alle Gefährdungen)
   W 59
W 60
W 85
8.X