5.7c
Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung mittels Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA)
Kategorie 5: Abwasseranlagen
| Gefährdungsanalyse | Risikoabschätzung | ||||||||
| Kategorie | Wo? | Welche Probleme? | Wodurch (Auslöser)? | Auswirkungen? | Eintrittswahrscheinlichkeit | Schadensausmaß | Erkennungswahrscheinlichkeit | Priorität | Anmerkung |
| Union- und Thomasquelle | Mikrobiologische Belastung | Fäkalieneintrag ins Rohwasser | Keine Trinkwassereignung | Wahrscheinlich | Gering | Mäßig | Gering | Abschätzung des Handlungsbedarfs laut ÖVGW-Richtlinie W 88: Gegenwärtig kein Handlungsbedarf, Lösung im Routinebetrieb und Berücksichtigung bei zukünftigen Veränderungen der TWV oder bei Revision Risikoabschätzung laut Vulnerabilitätsuntersuchung Dobratsch Abschätzung des Handlungsbedarfs laut WSP-Team: siehe Maßnahmen zur Risikobeherrschung ► | |
5 x 5 Matrix zurRisikoabschätzung | Schadensausmaß (B) | ||||||
| Unbedeutend | Gering | Mittel | Bedeutend | Sehr schwer | ||
| Einstufung | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| Eintrittswahrscheinlichkeit (A) | Höchst unwahrscheinlich | 1 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Unwahrscheinlich | 2 | 2 | 4 | 6 | 8 | 10 | |
| Mittel | 3 | 3 | 6 | 9 | 12 | 15 | |
| Wahrscheinlich | 4 | 4 | 8 | 12 | 16 | 20 | |
| Nahezu sicher | 5 | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 | |
| Risiko (R) = Eintrittswahrscheinlichkeit (A) x Schadensausmaß (B) | |||||||
Beurteilung anhand der Risikoprioritätszahl:
| A-Wert | B-Wert | E-Wert | Risikoprioritätszahl RPZ = A x B x E | Priorität |
| 4 | 2 | 2 | 16 | Gering |
Legende:
A) Eintrittswahrscheinlichkeit
1 = höchst unwahrscheinlich (z.B. alle 100 Jahre oder seltener)
2 = unwahrscheinlich (z.B. alle 50 Jahre)
3 = mittel (z.B. alle 20 Jahre)
4 = wahrscheinlich (z.B. alle 5 Jahre)
5 = nahezu sicher (z.B. einmal in Jahr oder öfter)
B) Schadensausmaß
1 = unbedeutend - Auswirkung vernachlässigbar - Versorgung kann im Normalbetrieb bewältigt werden
- z.B. geringfügige Überschreitung physikalischer Indikatorparameterwerte und Trinkwassereignung durch Gutachter bestätigt
- z.B. geringe bzw. sehr lokale (einzelner Hausanschluss) Einschränkung der Wassermenge
2 = gering - Auswirkung spürbar - Versorgung kann mit geringem zusätzlichen Aufwand im Normalbetrieb bewältigt werden
- z.B. geringfügige Überschreitung mikrobiologischer Indikatorparameterwerte und Trinkwassereignung durch Gutachter bestätigt
- z.B. Menge kann nur unter Verwendung alternativer eigener Wasserressourcen sichergestellt werden
3 = mittel - Auswirkung mäßig - Versorgung kann mit hohem Aufwand im Normalbetrieb bewältigt werden
- z:B. geringe Überschreitung chemischer Indikatorparameterwerte (einfache Aufbereitungsmaßnahmen erforderlich, z.B. Eisen / Mangan) und Trinkwassereignung durch Gutachter bestätigt
- z.B. Menge kann nur unter Verwendung alternativer Wasserressourcen (Fremdbezug) und erhöhtem Personal- und Materialaufwand sichergestellt werden
4 = bedeutend - Auswirkung groß - spürbare Versorgungseinschränkung
- z.B. Überschreitung mikrobiologischer Parameterwerte, keine Trinkwassereignung (Desinfektionsmaßnahmen erforderlich)
- z.B. Überschreitung chemischer Parameterwerte (umfangreichere Aufbereitungsmaßnahmen erforderlich, z.B. Aktivkohle)
- z.B. für Teile der Versorgung kann keine ausreichende Menge geliefert werden (Trinkwassernotversorgung)
5 = sehr schwer - Auswirkung sehr groß - deutliche Versorgungseinschränkung
- z.B. keine Trinkwassereignung, nachweisliche trinkwasserassoziierte Erkrankungen
- z.B. Trinkwassernutzung aufgrund Wasserqualität im Einzugsgebiet nicht möglich (Aufbereitung wirtschaftlich / technisch nicht möglich; z.B. Pestizidunfall, Strahlenverseuchung)
- z.B. großräumige und langzeitige Unterbrechung der Trinkwasserversorgung (Krisen- und Katastrophenmanagement)
E) Erkennungswahrscheinlichkeit
1 = hoch - sicher erkennbar und/oder sehr langer Zeitraum für Entdeckung vor der maximalen Auswirkung
- z.B. durch Sichtkontrolle erkennbar, bzw. durch Alarmierung über das Prozessleitsystem
2 = mäßig - leicht erkennbar und /oder ausreichend Zeitraum für Entdeckung vor der maximalen Auswirkung
- z.b: bei routinemäßiger Eigenüberwachung bzw. -kontrolle erkennbar
3 = gering - möglich zu erkennen und/oder ausreichend Zeitraum für Entdeckung vor der maximalen Auswirkung
- z.B. bei routinemäßiger Eigenüberwachung bzw. -kontrolle der Betriebsparameter erkennbar
4 = sehr gering - schwer erkennbar und/oder geringer Zeitraum für Entdeckung vor der maximalen Auswirkung
- z.B. bei Eigenüberwachung bzw. -kontrolle zusätzlicher Betriebsparameter erkennbar
5 = unwahrscheinlich - nicht zu erkennen und/oder kein Zeitraum für Entdeckung vor der maximalen Auswirkung
- z.B. nur mittels gezielter Analyse zusätzlicher Parameter erkennbar (z.B. über die TWV hinausgehende Analyse mittels Pestizid-Screening)
Risikoprioritätszahl (RPZ = A x B x E)
1 - 11 / sehr geringe Priorität ► Keine besondere Aufmerksamkeit erforderlich, Behandlung im Routinebetrieb, Beschreibung in Dokumentation und erneute Berücksichtigung in zukünftigen Bewertungen - Wartung und Dokumentation im Betriebs- und Wartungshandbuch
12 - 26 / geringe Priorität ► Gegenwärtig kein Handlungsbedarf, Lösung im Routinebetrieb und Berücksichtigung bei zukünftigen Veränderungen der TWV oder bei Revision
27 - 63 / mittlere Priorität ► Zukünftige Aufmerksamkeit erforderlich, Handlungsbedarf prüfen, ggf. Wissenslücken schließen, Maßnahmen prüfen
64 - 79 / hohe Priorität ► Zeitnah Aufmerksamkeit erforderlich, Wissenslücken schließen, Maßnahmen erforderlich, Überwachung vorhandener Maßnahmen wichtig
> 79 / sehr hohe Priorität ► Umgehende Aufmerksamkeit erforderlich, Wissenslücken schließen, dringende Maßnahmen (bis hin zur Gefahrenabwehr) erforderlich, Überwachung vorhandener Maßnahmen sehr wichtig

