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8.4 Notversorgungskonzept Wasserwerk Villach

Notversorgungskonzept - Download

Wasserwerk

Auskunft Ing. Peter Weiß

T 04242 / 205-6110
F 04242 / 205-6199

peter.weiss@villach.at

Zahl: TW 7.3.2

Villach, Oktober 2025

Notversorgungskonzept

Wasserwerk Villach

 

Umsetzung der ÖVGW- Richtlinie W 74 -

Trinkwassernotversorgung vom Juni 2024

 

Version 04 - Oktober 2025

 

Aktualisierungsverantwortlicher:        Ing. Reinold Tosin

 

Genehmigung:                                      Ing. Peter Weiß

                                                              Abteilungsleiter


1. Inhalt

 

1.          Inhalt

2.          Allgemeines

3.          Anlassfälle der Trinkwassernotversorgung

3.1       Technische Gebrechen an Teilen der Wasserversorgungsanlage

3.2       Lokaler oder Großräumiger Stromausfall (Blackout)

3.3       Hochwasser

3.4       Radioaktive Kontamination

3.5       Erdrutsch, Muren, Lawinen

3.6       Hagelschlag, Starkregen, Sturm

3.7       Trockenheit, Dürre

3.8       Punktuelle Einträge von wassergefährdenden Stoffen

3.9       Diffuse Einträge in der Fläche

3.10     Terroristische Anschläge, vorsätzliche Manipulationen

3.11     Krankheitsausbruch

3.12     Erdbeben

4.          Rechtliche Grundlagen der Trinkwassernotversorgung

4.1        Allgemeines

4.2        Rechtl. Rahmenbedingungen bei Beeinträchtigung der Wasserqualität

4.2.1     Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG

4.2.2     Trinkwasserverordnung - TWVO

4.2.3     Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB) Kapitel B 1 „Trinkwasser“

4.2.4     Strahlenschutzgesetz (StrSchG)

4.3        Rechtl. Rahmenbedingungen bei Einschränkung der Wasserquantität

4.3.1     Wasserrechtsgesetz (WRG)

4.3.2     Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG)

4.4        Landesgesetzliche Bestimmungen zur Trinkwassernotversorgung

4.4.1     Katastrophenhilfe- oder Hilfsdienstgesetze

5.          Finanzielle Förderung von Maßnahmen der Trinkwassernotversorgung

6.          Übergeordnete Behörden und Einsatzorganisationen

6.1        Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement

6.1.1     Allgemeines

6.1.2     Bundeswarnzentrale / Landeswarnzentrale

6.1.3     Krisenmanagement auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene

6.2        Einsatzorganisationen

6.2.1     Österreichisches Bundesheer

6.2.2     Feuerwehren

6.2.3     Rotes Kreuz und Arbeiter-Samariter-Bund

7.          Vorbereitendes Krisenmanagement zur TNV

7.1        Allgemeines

7.2        Störfallrobuste Anlagenkonzeption

7.3        Betriebliches Störfall- bzw. Krisenmanagement

7.3.1     Allgemeines

7.3.2     Krisenvorsorgekonzepte

7.3.2.1  Risikoanalyse und Schadensszenarienbildung

7.3.2.2  Organisationskonzept

7.3.2.3  Alarmierungsplan

7.3.2.4  Maßnahmenkatalog und Maßnahmenpläne

7.3.2.5  Kommunikationskonzept

7.3.3     Krisenerkennung

7.4        Szenarien sowie Versorgungsarten und deren Anwendung

7.4.1     Versorgungsart 1 – Eingeschränkte zentrale Versorgung

7.4.1.1  Sicherung der Wassermenge

7.4.1.2  Erhaltung nicht ständig genutzter TNV-Brunnen

7.4.1.3  Sicherung gegen Hochwassereinflüsse

7.4.1.4  Sicherung der Energieversorgung (bei regionalem bzw. überregionalem Stromausfall

7.4.1.5  Vorsorge bei radioaktiver Kontamination

7.4.1.6  Baulicher Objektschutz

7.4.1.7  Ausstattung und Vorratshaltung

7.4.1.8  Spezielle Maßnahmen

7.4.1.9  Personalverfügbarkeit und Dienstnehmerschutz

7.4.2     Versorgungsart 2 – Versorgung nach dem Holprinzip

7.4.2.1  Allgemeines

7.4.2.2  Organisations- und Planungsgrundlagen

7.4.2.3  Versorgung aus transportablen Behältern

7.4.2.4  Wasserfassungen für die Versorgung nach dem Holprinzip

7.4.3     Versorgungsart 3 – Eigenbevorratung

7.4.3.1  Allgemeines

7.4.3.2  Bemessung

7.4.3.3  Gebinde

7.4.3.4  Wasserversorgung in Schutzräumen

7.4.4     Versorgungsart 4 – Versorgung mit Nutzwasser über das Rohrnetz

8.          Operatives Krisenmanagement zur TNV

8.1        Allgemeines

8.2        Beurteilung der Wasserqualität in Krisensituationen

8.2.1     Allgemeines

8.2.2     Mikrobiologische Anforderungen

8.2.3     Chemisch-physikalische Anforderungen

8.2.4     Radiologische Anforderungen

8.3        Trinkwasserkonservierung

8.3.1     Kohlensäurehaltige Tafelwässer („abgefüllte Wässer“)

8.3.2     Konservierung mit Silberpräparaten

8.4        Desinfektion von Trinkwasser und Gerät

8.4.1     Trinkwasserdesinfektion von TNV-Brunnen

8.4.2     Trinkwasser-Desinfektion beim Verbraucher

8.4.3     Reinigung und Desinfektion von Tanks und Behältern

8.4.4     Hinweise für Bezug und für Umgang mit chlorhältigen Präparaten

8.5        Mobile Trinkwasseraufbereitungsgeräte

8.6        Rückkehr zum Normalbetrieb

8.6.1     Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Brunnen

8.6.2     Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Quellen

8.6.3     Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Zubringerleitungen, Wasserbehältern und Versorgungsnetzen

8.7        Information und Medienarbeit

8.7.1     Grundsätze

8.7.2     Themen

9.          Nachbereitendes Krisenmanagement zur TNV


2. Allgemeines

Die Neuauflage der Richtlinie W 74 der österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) vom Juni 2024 richtet sich in erster Linie an die Wasserversorgungsunternehmen um sich bestmöglich auf Störfälle und Krisensituationen vorzubereiten und zu bewältigen. Weitere wesentliche Zielgruppen sind u.a. Behörden als entscheidendes Organ im Krisen- und Katastrophenfall. Die Richtlinie unterstützt vor der Krise, in der Krise und nach der Krise.

Die Umsetzung der in dieser Richtlinie enthaltenen Vorschläge wird im Folgenden für das Wasserwerk Villach kurz behandelt.

Bei den einzelnen Beschreibungen und Ausführungen sind zur leichteren Handhabung sogenannte „Hyperlinks“ positioniert die einen direkten Zugang zu angeführten Berichten, Internet- und Intranetseiten, diversen Anwendungen und Programmen, usw. ermöglichen.

Die Hyperlinks sind mit folgenden Aufzählungszeichen gekennzeichnet:


3. Anlassfälle der Trinkwassernotversorgung
 

3.1 Technische Gebrechen an Teilen der Wasserversorgungsanlage

Rohrgebrechen, Bauwerks-, bzw. Objektsgebrechen, Ausfall von Förderpumpen oder Aufbereitungsanlagen, Beschädigung von Teilen der Wasserversorgung durch Bautätigkeiten, etc.

3.2 Lokaler oder Großräumiger Stromausfall (Blackout)

Ausfall sämtlicher stromversorgter Anlagenteile (Pumpen, Aufbereitungsanlagen, Regelung-, Steuerungs- und Fernwirkanlagen, etc.), Ausfall von privat betroffenen Mitarbeitern, etc.

3.3 Hochwasser

Ausfall oder Zerstörung von Anlagenteilen, Überflutung von Gewinnungsbereichen oder Wasserfassungen, Qualitätsbeeinträchtigungen des Grundwassers, Ausfall von privat betroffenen Mitarbeitern, etc.

3.4 Radioaktive Kontamination

Direkte Kontamination des erschlossenen Grundwassers, z.B. durch unmittelbares Einsickern von belastetem Niederschlags- oder Oberflächenwasser oder indirekt z.B. über die Zuluft bei Objekten (Behälter, Schachtbauwerke, Aufbereitungsanlagen), Ausfall von Mitarbeitern etc.

3.5 Erdrutsch, Muren, Lawinen

Ausfall oder Zerstörung von Anlagenteilen Qualitätsbeeinträchtigungen des erschlossenen Grundwassers, z.B. durch Freilegung des Aquifers, etc. Hierbei stellt sich die erschwerte Zugänglichkeit, bzw. Nichterreichbarkeit der Wasserversorgungsanlagen als Problem dar.

3.6 Hagelschlag, Starkregen, Sturm

Ausfall oder Zerstörung von Anlagenteilen, Qualitätsbeeinträchtigung des erschlossenen Grundwassers vor allem bei Quellwässern. Ausfall von privat betroffenen Mitarbeitern, etc.

3.7 Trockenheit, Dürre

Qualitätsbeeinträchtigung des erschlossenen Grundwassers, z.B. unmittelbares Einsickern von belastetem Oberflächenwasser in den Fassungsbereich über Schwindrisse in Böden oder durch geringeres Verdünnungspotential mangels Grundwasserneubildung bei bereits belastetem Grundwasser (Pflanzenschutzmittel, Nitrat); Rückgang von Quellschüttungen, Verringerung der Aquifermächtigkeit, etc.

3.8 Punktuelle Einträge von wassergefährdenden Stoffen

Gefahrengutunfälle auf Verkehrswegen (Straßen, Bahnstrecken, Flüsse), undichte Deponien, Störfälle bei Anlagen, etc.

3.9 Diffuse Einträge in der Fläche

Pflanzenschutzmittel, Nitrat

3.10 Terroristische Anschläge, vorsätzliche Manipulationen

Drohung, Zerstörung von Anlagen, Qualitätsbeeinträchtigung durch ABC-Kontaminationen; Schutz der Mitarbeiter, etc.

3.11 Krankheitsausbruch

Erkrankung der Bevölkerung, Ausfall von Mitarbeitern, etc.

3.12 Erdbeben

Ausfall oder Zerstörung von Anlagenteilen, Qualitätsbeeinträchtigungen des erschlossenen Grundwassers, z.B. durch Freilegung des Aquifers über Spalten und Klüfte, Ausfall von privat betroffenen Mitarbeitern, etc.
 


4. Rechtliche Grundlagen der Trinkwassernotversorgung


4.1 Allgemeines

  • Die Trinkwassernotversorgung befindet sich im Schnittbereich von Wasserrecht und Lebensmittelrecht als Bundeskompetenz, des Katastrophenschutzes als Landeskompetenz und der Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit des Bürgermeisters.
  • Es ist aus keiner der Bundesgesetzmaterien ein klarer Auftrag zur Trinkwassernotversorgung ableitbar.
  • Daraus weiter resultiert, dass auch die Verpflichtung zur Kostentragung von Vorsorgemaßnahmen nicht geklärt ist. Maßnahmen im Bereich der zentralen Versorgung (Versorgungsart 1 und 4) wären eher dem Wasserversorgungsunternehmen, Maßnahmen für die dezentrale Wasserversorgung (Versorgungsart 2) eher dem Katastrophenschutz und der Daseinsvorsorge, Maßnahmen zur Haushaltsbevorratung (Versorgungsart 3) jedenfalls der Vorsorge des Einzelnen zuzuordnen.

4.2 Rechtl. Rahmenbedingungen bei Beeinträchtigung der Wasserqualität

Das Wasserwerk Villach erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Beeinträchtigung der Wasserqualität in der Form, als dass die Vorgaben der untenstehenden Gesetzesmaterien im Krisenfall - und falls zutreffend - auch entsprechend etwaiger behördlicher Anordnungen eingehalten, bzw. umgesetzt und dokumentiert werden.

Die Vorgangsweise für das Wasserwerk Villach bei Beeinträchtigung der Wasserqualität ist u.a. in den Arbeitsanweisungen

4.2.1 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG

Im Fall der Wahrnehmung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften (wie der Trinkwasserverordnung TWV) können auf der Grundlage von § 39 LMSVG Maßnahmen durch den Landeshauptmann von Kärnten angeordnet werden. Vollzugsorgan im Wirkungsbereich der Stadt Villach ist die Abteilung Gesundheit und Prävention, Sachgebiet Lebensmittel (1/GPL).

Weiterführende Erläuterungen siehe

4.2.2 Trinkwasserverordnung - TWVO

Gemäß § 3. Abs. 1 der Trinkwasserverordnung muss Wasser geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Dies gilt auch in Krisensituationen, in denen eine Trinkwassernotversorgung eingerichtet werden muss.

Weiterführende Erläuterungen siehe

4.2.3 Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB) Kapitel B 1 „Trinkwasser“

Durch das Kapitel B1 „Trinkwasser“ des österreichischen Lebensmittelbuches (ÖLMB), wird die Trinkwasserverordnung näher erläutert und es werden Qualitätskriterien im Trinkwasserbereich, die über die Verordnung hinausgehen, definiert. Unter Abschnitt 9 des ÖLMB Kapitel B 1 sind Regelungen für Trinkwasser für Gebrauch unter besonderen Umständen enthalten. Trinkwasser für Gebrauch unter besonderen Umständen ist im Sinne dieser Richtlinie Trinkwasser, das für Notfälle in Behältnisse gelagert wird, bzw. Trinkwasser in Not- und Katastrophenfällen, das aus primär nicht diesem Kapitel entsprechendem Wasser aufbereitet wurde.

Weiterführende Erläuterungen siehe

4.2.4 Strahlenschutzgesetz (StrSchG)

Mit Inkrafttreten der Änderung der Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 362/2017), bzw. der Neuauflage des Strahlenschutzgesetzes 2020 wird die Ermittlung der Radioaktivität in Trinkwasser durch die Trinkwasserverordnung geregelt. Die Indikatorparameter für die Radioaktivität waren nur einmalig (bis spätestens 31.12.2022) zu ermitteln. Bei Änderungen an der Wasserversorgungsanlage, die eine relevante Erhöhung der Radioaktivität bewirken können (jedenfalls bei Neuerschließungen von Wasserspendern), ist eine neuerliche Untersuchung durchzuführen. Im Fall einer Überschreitung von Indikatorparameterwerten kann die zuständige Behörde im Einzelfall weitere Untersuchungen auf Radioaktivität vorschreiben.

Weiterführende Erläuterungen siehe


4.3 Rechtl. Rahmenbedingungen bei Einschränkung der Wasserquantität

Das Wasserwerk Villach erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Beeinträchtigung der Wasserquantität in der Form, als dass die Vorgaben der untenstehenden Gesetzesmaterien im Krisenfall - und falls zutreffend - auch entsprechend etwaiger behördlicher Anordnungen eingehalten, bzw. umgesetzt und dokumentiert werden.

Die Vorgangsweise für das Wasserwerk Villach bei Beeinträchtigung der Wasserquantität ist u.a. in den Arbeitsanweisungen

4.3.1 Wasserrechtsgesetz (WRG)

Das Wasserrechtsgesetz 1959 in der geltenden Fassung kennt den Begriff der Trinkwassernotversorgung nicht. Einzelne Regelungen befassen sich jedoch mit der Vorgangsweise in Krisenfällen.

Weiterführende Erläuterungen siehe


4.3.2 Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG)

Mit dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (BGBl. Nr. 789/1997) soll die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung einer ungestörten Erzeugung und Verteilung von Waren erreicht werden, um die gesamte Bevölkerung und sonstige Bedarfsträger, einschließlich jener der militärischen Landesverteidigung ausreichend versorgen zu können.

Das LMBG 1997 definiert beim Warenkatalog - § 2 Abs. 1 Z 1 „Lebensmittel einschließlich Trinkwasser“. Daher können im Krisenfall Lenkungsmaßnahmen auch für Trinkwasser getroffen werden.

Weiterführende Erläuterungen siehe

4.4 Landesgesetzliche Bestimmungen zur Trinkwassernotversorgung

Die Bestimmungen des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes 1997 §5 Abs. 1-4 übertragen im Bereich einer Gemeindewasserversorgungsanlage der Kommune die Verpflichtung, auch im Falle der Unterbrechung der Wasserversorgung die gleichmäßige Versorgung zu gewährleisten. Somit ist es Aufgabe der Gemeinde, sich mit der Frage der Trinkwassernotversorgung auseinanderzusetzen.

Für das Wasserwerk Villach stellt u.a. das vorliegende Notversorgungskonzept den aktuellen Stand zur Umsetzung einer Trinkwassernotversorgung gemäß der ÖVGW Richtlinie W 74 dar.

 

4.4.1 Katastrophenhilfe- oder Hilfsdienstgesetze

Das Kärntner Katastrophenhilfegesetz – K-KHG, LGBl Nr. 66/1980 idgF. enthält Regelungen über Katastrophenschutzpläne, die in der Regel für Gemeinden, Bezirke und das jeweilige Landesgebiet erstellt werden.

Weiterführende Erläuterungen siehe

Pkt. 6.1.2. Krisenmanagement auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene


5. Finanzielle Förderung von Maßnahmen der Trinkwassernotversorgung

Die aktuellen Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft bieten die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Trinkwassernotversorgung.

Das Wasserwerk Villach nimmt grundsätzlich für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Trinkwassernotversorgung die verfügbaren finanziellen Fördermittel in Anspruch.


6. Übergeordnete Behörden und Einsatzorganisationen

 

6.1 Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement

 

6.1.1 Allgemeines

Die Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen, insbesondere solcher von überregionaler Bedeutung, bringen einen hohen Bedarf an Koordinierung und gegenseitiger Information der im Katastrophenfall wirkenden Organisationen, vor allem zwischen Bund und Ländern, mit sich.

Zu diesem Zweck wurde auf Ministerratsbeschluss 2004 das

geschaffen. Den Meldekopf des SSKM bildet die Bundeswarnzentrale, die einen ständigen Journaldienst aufrechterhält.

Weiterführende Erläuterungen siehe

 

6.1.2 Bundeswarnzentrale / Landeswarnzentrale

Zur Sicherung einer möglichst verzugslosen Kommunikation sowie der Abstimmung aller erforderlichen Maßnahmen sind im Bundesministerium für Inneres (BMI) die Bundeswarnzentrale (BWZ) und in den Bundesländern die Landeswarnzentralen eingerichtet.

Weiterführende Erläuterungen siehe

 

6.1.3 Krisenmanagement auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene

Die konkrete Organisation des Krisenmanagements in Kärnten ist durch das Kärntner Katastrophenhilfegesetz - K-KHG (siehe auch Pkt. 4.3.1.) geregelt.

Das Katastrophenmanagement des Landes Kärnten ist (ÖNORM S 2304) die Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Maßnahmen in den Bereichen Katastrophenvermeidung, Katastrophenvorsorge, Katastrophenbewältigung und Wiederherstellung nach Katastrophen, einschließlich der laufenden Evaluierung der in diesem Bereich getroffenen Maßnahmen. Die Katastrophenvermeidung wird mit ihren Maßnahmen von den dafür zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung umgesetzt. Der Landesalarmplan wird laufend adaptiert und dient der Katastrophenvorsorge. Die Wiederherstellung erfolgt über das Kärntner Nothilfswerk. Die Evaluierung findet mit KAT–Kursen, die jährlich über die Verwaltungsakademie des Landes Kärnten angeboten werden, statt.

Je nach Ausdehnung und Intensität des Krisenfalls sind unterschiedliche Ebenen (Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Land Kärnten) zuständig.

Für das Katastrophenmanagement des Landes Kärnten ist seit der neuen Referatseinteilung vom 12. April 2018 das sachlich für Gemeinden und Raumordnung, Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz zuständige Mitglied der Landesregierung und nicht mehr der Landeshauptmann verantwortlich.

Für den Magistrat der Stadt Villach wurde u.a. auch ein von der Magistratsdirektion verfasster „Katastrophenschutzplan für die Stadt Villach“ (derzeit als Entwurf vorliegend) ausgearbeitet. Die Abteilungsleitung des Wasserwerkes ist laut diesem Konzept im erweiterten Krisenkoordinationsstab vertreten. Die dem Wasserwerk übergeordnete Geschäftsgruppenleitung (GG5) ist im ständigen Krisenkoordinationsstab der Stadt Villach vertreten.

 

6.2 Einsatzorganisationen

 

6.2.1 Österreichisches Bundesheer

Eine notwendige Anforderung von Assistenzleistungen durch das Österreichische Bundesheer im Gemeindegebiet von Villach erfolgt im Anlassfall und entsprechend dem Krisenmanagement Land Kärnten Version 3.0 durch den Bürgermeister der Stadt Villach.

6.2.2 Feuerwehren

 

Laut ÖVGW Richtlinie W 74 Trinkwassernotversorgung, Ausgabe Februar 2017, Pkt. 6.2.2 ist es empfehlenswert, seitens des Wasserversorgers vorsorgend mit den Verantwortlichen Kontakt aufzunehmen, um die Ressourcen und Möglichkeiten zu erheben.

Das Bezirksfeuerwehrkommando Villach ist – wie auch das Wasserwerk Villach - eine Magistratsabteilung der Stadt und ebenfalls in die Geschäftsgruppe 5 – Betriebe und Unternehmen organisatorisch eingegliedert. Im Bedarfsfall kann daher auf Anordnung der Geschäftsgruppenleitung für die Betriebe und Unternehmen der Stadt Villach (GG 5) jederzeit auf verfügbare Ressourcen der Bezirksfeuerwehr zurückgegriffen werden.

6.2.3. Rotes Kreuz und Arbeiter-Samariter-Bund

Ein Zugriff auf verfügbare Ressourcen beim Roten Kreuz, bzw. dem Arbeiter-Samariter-Bund liegt nicht im Kompetenzbereich des Wasserversorgungsunternehmens. Dieser soll im Bedarfsfall über das Krisenmanagement des Landes Kärnten auf Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich sein.

 


​​​​7. Vorbereitendes Krisenmanagement zur TNV

 

7.1 Allgemeines

Eine gesicherte Trinkwassernotversorgung ist aus technischer und organisatorischer Sicht gegeben, wenn:

  • eine störfallrobuste Anlagenkonzeption und
  • ein betriebliches Störfall- bzw. Krisenmanagement,

gewährleistet sind.

Die Verantwortung zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für ein vorbereitendes Krisenmanagement zur Trinkwassernotversorgung liegt laut der aktuellen ÖVGW Richtlinie W 74, Pkt. 7 ausschließlich beim Wasserversorgungsunternehmen.
Ein Störfall im Sinne dieser Richtlinie bedeutet eine Abweichung von den normalen Betriebsbedingungen und weitet sich erst dann zu einer Krise aus, wenn das Wasserversorgungsunternehmen zur Bewältigung dieser Störung andere Organisationsstrukturen und möglicherweise mehr als die üblichen Betriebsmittel benötigt.
Wenn etwa eine Situation für das Wasserwerk Villach aufgrund des Ereignisausmaßes nicht mehr beherrschbar ist (z.B. im Falle eines großräumigen Katastrophenereignisses wie Hochwasser, Erdbeben, Blackout, etc.) geht die Verantwortlichkeit zur Bewältigung der Katastrophe an die jeweilige Katastrophenschutzbehörde im Rahmen ihres Wirkungsbereichs über.

Folgend werden nur jene Maßnahmen näher betrachtet, die vom Wasserwerk Villach im Sinne eines vorbereitenden Krisenmanagements zur Trinkwassernotversorgung bereits umgesetzt wurden:

Das Wasserwerk Villach hat bereits Ende der 1980er Jahre eine umfassende Karsthydrologische Untersuchung des Einzugsgebietes der Union- und Thomasquelle an das Forschungszentrum „Joanneum research“ in Graz in Auftrag gegeben. Auf Basis dieser Forschungsergebnisse wurde der Grundstein zum umfassenden Trinkwasserschutz für das bedeutendste Villacher Wasservorkommen gelegt. Mit Verordnung der Kärntner Landesregierung wurde u.a. das Einzugsgebiet der Union- und Thomasquelle zum „Wasserschongebiet“ erklärt.

In weiterer Folge wurde die Umsetzung eines Konzeptes zur „Minimierung des Kontaminationsrisikos durch gewerbliche und häusliche Abwässer im Hauptinfiltrationsgebiet der Union- und Thomasquelle“ von den zuständigen Gremien der Stadt Villach beschlossen.

Zur Erhöhung des Trinkwasserschutzes wurde schließlich auch der Schibetrieb am Dobratsch eingestellt und die vorhandenen Liftanlagen abgetragen. Daraufhin wurde im Jahre 2002 der „Naturpark Dobratsch“ als erster Kärntner Naturpark vom Land Kärnten verordnet.

Im Hinblick auf die immer stärker werdende touristische Nutzung des Dobratsch beauftragte das Wasserwerk Villach die Forschungsgesellschaft „Joanneum research“ mit einer Studie über die „Nachhaltige Bewirtschaftung des Hochgebirges (am Beispiel der Villacher Alpe) aus der Vulnerabilitäts- und Risikoanalyse“. Mit Hilfe von Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen können nun gegenüber Schadstoffeinträgen besonders verletzbare Bereiche von jenen mit ausgeprägter Schutzfunktion unterschieden werden. Die Vulnerabilitätskarte dient als Grundlage, wenn Entscheidungen getroffen werden sollen, welche touristischen Aktivitäten im Einzugsgebiet der Union- und Thomasquelle erlaubt werden können.

Eine speziell auf das Wasserwerk Villach abgestimmte „Wassersicherheitsplanung“ wurde auf Basis der ÖVGW- Richtlinie W 88 – Wassersicherheitsplanung in der Wasserversorgung ausgearbeitet. Diese „Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk Villach“ liegt u.a. auch als webbasierte Anwendung für die Mitarbeiter des Wasserwerkes, bzw. für sonstige berechtigte Personen vor.

7.2 Störfallrobuste Anlagenkonzeption

Eine störfallrobuste Anlagenkonzeption bedeutet, dass eine Trinkwasserversorgungsanlage so zu errichten und zu betreiben ist, dass bei Ausfall eines Wassergewinnungsgebietes oder von sonstigen wesentlichen Anlagenteilen wie z.B. Zubringerleitungen, hydraulisch bedeutende Versorgungsleitungen, Hochbehälter, usw. der Normalbetrieb durch Nutzung anderer Versorgungsquellen – allenfalls vorübergehend auch eingeschränkt – aufrechterhalten werden kann.
Durch den Notwasserbrunnen St. Magdalen steht dem Wasserwerk Villach jederzeit eine Reservekapazität von 150 l/s zur Verfügung. Bei intaktem Rohrleitungsnetz kann dieses Wasser im gesamten Versorgungsgebiet genutzt werden. Konkret wird der - mit einer vorsorglichen UV-Desinfektionsanlage ausgestattete - Notwasserbrunnen St. Magdalen bereits als Ersatzwasserdargebot bei karstwasserbedingten Trübungen, bzw. Verkeimungen des Wassers aus dem Quellgebiet Obere Fellach genutzt. Eine entsprechende Arbeitsanweisung und eine detaillierte Anleitung zur Ausleitung des Quellwassergebietes Obere Fellach ist in der Sicherheitsmappe gemäß ÖVGW Richtlinie W 71/3, bzw. in der „Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk Villach“ abgelegt.


Sollten qualitative Probleme mit dem Trinkwasser auftreten, ist durch die getrennte Behältersteuerung im Hochbehälter Kumitzberg jederzeit zumindest für eine Notversorgung nach Versorgungsart 2 (Holversorgung) bis zu 5.000 m³ einwandfreies Trinkwasser vorhanden.

Zur frühzeitigen Erkennung einer wasserqualitätsbedingten Beeinträchtigung des Trinkwassers werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Routineuntersuchungen zahlreiche mikrobiologische Eigenuntersuchungen, technische Wasseranalysen, Pestizid- und Arzneimittelscreenings, Indikatorentests für kommunale Verunreinigungen, PFAS-Analysen, usw., sowie Untersuchungsprogramme mit der Medizinischen Universität Wien, Institut für Hygiene und angewandte Immunologie u.a. zum Thema Wiederverkeimungsneigung des Trinkwassers durchgeführt.

 

7.3 Betriebliches Störfall- bzw. Krisenmanagement

 

7.3.1 Allgemeines

Betriebliches Störfall- bzw. Krisenmanagement bedeutet einerseits eine betriebliche Störfall- und Krisenvorsorge und andererseits den konkreten Betrieb der Wasserversorgung in einem Störfall bzw. einer Krise.

Durch die Umsetzung/Implementierung eines betrieblichen Störfall- bzw. Krisenmanagements kann vom Wasserversorgungsunternehmen sichergestellt werden, dass bei Auftreten eines Störfalls die Trinkwasserversorgung möglichst im vollen Umfang aufrecht gehalten wird. Auch in einer Krisensituation soll eine – allenfalls eingeschränkte – Trinkwassernotversorgung zur Verfügung stehen.

Die beiden wesentlichen Voraussetzungen eines funktionierenden betrieblichen Störfall- bzw. Krisenmanagements und Grundlage zielgerichteten Handelns sind die vorbereitende Erstellung eines sog. Krisenvorsorgekonzeptes und dazu ein frühzeitiges Erkennen möglicher Krisenauslöser und beginnender Krisen.

 

7.3.2 Krisenvorsorgekonzepte

Für das Wasserwerk Villach liegt ein Krisenvorsorgekonzept nach den Vorgaben der ÖVGW-Richtlinie W 88 „Wassersicherheitsplanung in der Wasserversorgung“ vor. Die erstellte Unterlage beinhaltet eine umfangreiche Zusammenfassung sämtlicher betriebsrelevanter Belange des Wasserwerkes Villach. Primär werden damit die Anforderungen an ein Wasserversorgungsunternehmen gemäß der ÖVGW Richtlinien:

  • W 85 Betriebs- und Wartungshandbuch für Trinkwasserversorgungsunternehmen
  • W 88 Wassersicherheitsplanung in der Trinkwasserversorgung
  • W 71/3 Sicherheitskonzept für Wasserversorgungsanlagen

gewährleistet. Die vom Wasserwerk Villach gewählte Bezeichnung „Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk“ resultiert ursprünglich aus der aufgelegten ÖVGW Richtlinie W 88, beinhaltet aber wesentlich mehr betriebsübergreifende Fachbereiche. Historisch bedingt wurde die „Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes Villach“ auf der büroüblichen Software EXCEL unter Nutzung der Funktionen mittels Hyperlink erstellt. Durch die ständige Erweiterung gelangte das System immer mehr an die Grenzen und Einschränkungen der Software, sodass die Umstellung auf eine webbasierte Applikation erfolgte. Unabhängig dessen stellt die Wassersicherheitsplanung für die Betriebsführung des Wasserwerkes ein unverzichtbares Werkzeug dar.

7.3.2.1 Risikoanalyse und Schadensszenarienbildung

Die vom Wasserwerk Villach erarbeitete „Wassersicherheitsplanung für das Wasserwerk“ schließt auch eine Erfassung von Gefährdungen in der Wasserversorgung, sowie eine Risikobeurteilung möglicher Gefahren ein. Für erkannte relevante Gefährdungen werden dann vom Wasserwerk Maßnahmen zur Risikobeherrschung festgelegt und nach Möglichkeit zeitnah umgesetzt. Notwendige arbeits- bzw. kostenintensive Maßnahmen werden in einem mittelfristigen Maßnahmenplan des Wasserwerkes erfasst. Der Beschluss zur Umsetzung der terminlich festgelegten und monetär bewerteten Projekte erfolgt jeweils im Gemeinderat der Stadt Villach. Die begleitende Kostenkontrolle und Evaluierung der Projektumsetzung wird im jährlichen Betriebsbericht dargestellt.

7.3.2.2  Organisationskonzept

Das Wasserwerk ist für die Sicherstellung einer quantitativen und qualitativen Trinkwasserversorgung, Nutzwasserversorgung, aber auch für die Abdeckung der Feuerlösch-Grundversorgung im gesamten -  vom Gemeinderat der Stadt Villach verordneten Versorgungsbereich - verantwortlich. Die Detailfestlegungen zur Abdeckung des erforderlichen Aufgabengebietes sind im „Organisationsplan Wasserwerk“ abgebildet, bzw. wird dieser Organisationsplan in regelmäßigen Abständen oder aufgrund anlassbedingter Erfordernisse aktualisiert.

Bei der Frage wer Entscheidungen zu treffen hat, ist einerseits die Verpflichtung zum sofortigen Handeln bei der Feststellung von „Gefahr in Verzug“ für jedermann, also auch für jeden Bediensteten des Wasserwerkes gegeben (Der Bedienstete darf sich selbst bei der Handlung nicht in Gefahr bringen). Andererseits stellt sich die Frage, welche Art von Entscheidung welcher Entscheidungsebene vorbehalten bleibt.

Beim Wasserwerk Villach sind die Handlungsentscheidungen für die Bediensteten im Krisenfall u.a. durch einen festgelegten „Meldeweg“ geregelt.

Im Falle von Störfällen, bzw. Krisensituationen an der Wasserversorgung, welche nicht mehr selbständig durch die vorhandenen Ressourcen des Wasserwerkes bewältigt werden können, besteht in weiterer Folge die Möglichkeit zur Veranlassung der Einberufung/Alarmierung des Bezirkskrisenstabes der Stadt Villach durch die Abteilungsleitung, bzw. Geschäftsgruppenleitung des Wasserwerkes entsprechend des Katastrophenschutzplanes der Stadt Villach (siehe auch Pkt. 6.1.3. - Krisenmanagement auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene)

7.3.2.3 Alarmierungsplan

Der Alarmplan des Wasserwerkes regelt die Vorgangsweise bei „unvorhersehbaren Ereignissen“ in der Wasserversorgung und den damit zusammenhängenden baulichen Anlagen, sowie bei Störungsmeldungen durch das Prozessleitsystem und durch Meldungen der Abnehmer.

7.3.2.4 Maßnahmenkatalog und Maßnahmenpläne

Für spezielle Ereignisse, welche eine Beeinträchtigung der Wasserversorgung zur Folge haben können, liegen beim Wasserwerk eine Reihe von „Arbeitsanweisungen“, bzw. „Maßnahmenpläne“ vor. Die Unterlagen enthalten alle relevanten Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wasserwerkes, um im Anlassfall rasch reagieren zu können.

7.3.2.5 Kommunikationskonzept

Über die Homepage der Stadt Villach, bzw. des Wasserwerkes wird die Bevölkerung u.a. auch über aktuelle Ereignisse bei der Wasserversorgung informiert. Zusätzlich sind für den Krisenfall Vorlagen für spezielle Ereignismeldungen und Mitteilungen an die Bevölkerung verfügbar. Weiterführende Maßnahmen siehe Pkt. 8.7.

 

7.3.3 Krisenerkennung

Für das frühzeitige Erkennen einer Krise stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Schulungen und Übungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt.

 

7.4 Szenarien sowie Versorgungsarten und deren Anwendung

Durch die große Zahl möglicher Ereignisse, die eine Bedrohung für die Wasserversorgung darstellen, durch die Vielfalt möglicher Angriffspunkte gegen die Wasserversorgung und die Unterschiedlichkeit der Strukturen der einzelnen Wasserversorgungsanlagen sind konkrete Schadensszenarien nicht generell definierbar. Deshalb erfolgt die Einteilung der Schadensszenarien nach schematisierten Modellfällen, die teilweise mit fließenden Übergängen, teilweise parallel auftreten können (laut ÖVGW Richtlinie W 74, Trinkwassernotversorgung, Juni 2024).

Die folgenden Tabellen definieren die Modellfälle nach Menge und Qualität des notstandsbedingt im Leitungsnetz zur Verfügung stehenden Wassers und geben die zur Anwendung möglichen Versorgungsarten an.
 

Tabelle 1: Szenarien in der zentralen Wasserversorgung

Szenario 1Wassermenge ausreichend, keine Trinkwassereignung
Szenario 2Wassermenge eingeschränkt, Trinkwassereignung gegeben
Szenario 3Wassermenge eingeschränkt, keine Trinkwassereignung
Szenario 4Kein Wasser verfügbar

 

Tabelle 2: Versorgungsarten

Versorgungsart 0Normale Versorgung
Versorgungsart 1Eingeschränkte zentrale Versorgung
Versorgungsart 2Holversorgung
Versorgungsart 3Eigenbevorratung
Versorgungsart 4Versorgung mit Nutzwasser über das Rohrnetz

 

Tabelle 3: Kombination der Szenarien mit Versorgungsarten

 

Szenario 1

Wassermenge ausreichend, keine Trinkwassereignung

Szenario 2

Wassermenge eingeschränkt,

Trinkwassereignung gegeben

Szenario 3

Wassermenge eingeschränkt,

keine Trinkwassereignung

Szenario 4

Kein Wasser

verfügbar

Versorgungsart 1

Eingeschränkte zentrale Versorgung

 

 

X

 

 

Versorgungsart 2

 Holversorgung

 

X

 

 

X

 

X

 

X

Versorgungsart 3

Eigenbevorratung

 

X

 

 

X

 

 

X

 

 

X

 

Versorgungsart 4

Versorgung mit Nutzwasser über das Rohrnetz

 

X

 

 

X

 

 

7.4.1 Versorgungsart 1 – Eingeschränkte zentrale Versorgung

Bei dieser Versorgungsart sind die Grenzen zur normalen Wasserversorgung fließend. Viele der behandelten Planungs- und Vorsorgemaßnahmen werden auch für den Normalbetrieb getroffen. Die Versorgungsart 1 geht davon aus, dass die zentrale Wasserversorgung noch - oder bereits wieder - funktionsfähig ist, das Wasserangebot qualitativ für Trinkwasser geeignet ist, mengenmäßig jedoch eingeschränkt zur Verfügung steht. Durch entsprechende Maßnahmen wird die vom WVU zentral zur Verfügung gestellte Trinkwassermenge beschränkt. Wesentliche Bedarfsträger wie z.B. Krankenanstalten sind dabei zu berücksichtigen.
 

 7.4.1.1 Sicherung der Wassermenge
 
  • Sicherstellung des Wasserbedarfes in Krisenfällen aus zentralen Wasserversorgungsanlagen:

Durch den Notwasserbrunnen St. Magdalen steht dem Wasserwerk Villach jederzeit eine Reservekapazität von 150 l/s zur Verfügung. Bei intaktem Rohrleitungsnetz kann dieses Wasser im gesamten Versorgungsgebiet genutzt werden. Konkret wird der Notwasserbrunnen St. Magdalen bereits als Ersatzwasserdargebot bei karstwasserbedingten Trübungen, bzw. Verkeimungen des Wassers aus dem Quellgebiet Obere Fellach genutzt.

Eine entsprechende Arbeitsanweisung und eine detaillierte Anleitung zur Ausleitung des Quellwassergebietes Obere Fellach ist in der Sicherheitsmappe gemäß ÖVGW Richtlinie W 71/3 abgelegt. Sollten qualitative Probleme mit dem Trinkwasser auftreten, ist durch die getrennte Behältersteuerung im Hochbehälter Kumitzberg jederzeit zumindest für eine Notversorgung nach Versorgungsart 2 einwandfreies Trinkwasser vorhanden.

Zur frühzeitigen Erkennung einer wasserqualitätsbedingten Beeinträchtigung des Trinkwassers werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Routineuntersuchungen zahlreiche mikrobiologische Eigenuntersuchungen, sowie Untersuchungsprogramme mit der Medizinischen Universität Wien, Institut für Hygiene und angewandte Immunologie zum Thema Wiederverkeimungsneigung durchgeführt.

  • Wasserbedarfsermittlung:

Die Ermittlung des Wasserbedarfes im Versorgungsgebiet wurde bereits in den Jahren 1993 und 1994 von Dipl.-Ing. Alexander N. Bosowitscher ausführlich behandelt und hat grundsätzlich immer noch seine Gültigkeit.

  • Mehrere Standbeine:

Die Wasserversorgung im Bereich des Wasserwerkes Villach beruht im Normalfall im Wesentlichen auf zwei Wasserbezugsstellen (Unionquelle, Brunnen Urlaken). Für den Notversorgungsfall steht noch der Brunnen Magdalen zur Verfügung.

  • Aufgliederung des Rohrnetzes:

Das Versorgungsnetz des Wasserwerkes Villach ist in 17 Netzbereiche unterteilt:

  • Netz 01 St. Martin / Völkendorf / Warmbad
  • Netz 02 Lind / St. Leonhard
  • Netz 03 Hbf. / Seebach / St. Magdalen / St. Ulrich
  • Netz 04 Innenstadt / St. Agathen / Auen
  • Netz 05 St. Leonhard / Neulandskron / St. Ruprecht
  • Netz 06 Landskron / St. Andrä / Heiligengestade
  • Netz 07 Möltschach
  • Netz 08 Fellach / Goritschach
  • Netz 09 Vassach
  • Netz 10 Oswaldiberg
  • Netz 11 St. Georgen
  • Netz 12 St. Johann
  • Netz 13 Gritschach
  • Netz 14 Wollanig / Tiefzone
  • Netz 15 Wollanig / Mittelzone
  • Netz 16 Wollanig / Hochzone
  • Netz 17 Mittewald
  • Vorhalten von Speicherraum:

Der gesamte vorhandene Speicherraum der insgesamt 14 Speicher im Versorgungsnetz der Wasserwerke Villach beträgt rund 24.290m³, was etwa dem maximalen Tagesbedarf der Verbrauchsreichsten Tage entspricht.
Diese 14 Speicher sind:

  • HB Kumitzberg           (10.000 m³)
  • HB Obere Fellach        (5.000 m³)
  • HB Gratschach             (3.000 m³)
  • HB Möltschach             (1.500 m³)
  • HB St. Johann              (1.200 m³)
  • HB Tschamaschla        (1.000 m³)
  • HB Weinitzen                (1.000 m³)
  • HB Großvassach             (500 m³)
  • HB Kleinvassach             (300 m³)
  • HB St. Georgen               (200 m³)
  • HB Unterwollanig            (190 m³)
  • HB Mittewald                   (180 m³)
  • HB Oswaldiberg              (120 m³)
  • HB Oberwollanig             (100 m³)
  • Befüllung von transportablen Behältern:

Die Befüllung von transportablen Behältern sollte ausschließlich über Hydranten, bzw. geeignete Zapfeinrichtungen erfolgen. (vgl. ÖVGW Richtlinie W 75, ÖVGW Richtlinie W 78).

Beim Wasserwerk Villach sind bei strategisch wichtigen Brunnen und Behältern Anschlüsse mit C-Kupplungen zum Befüllen von Tankwagen und Trinkwasserbehältern vorhanden. Zusätzlich sind entsprechende „Systemtrenner“ für die Befüllung von Trinkwassertanks vorhanden.

 

  • Wartung von Reserve- und Notversorgungsanlagen:

Der Trinkwassernotversorgungsbrunnen St. Magdalen wird laufend beobachtet und gewartet. Zusätzlich wird dieser ständig für die Nutzwasserversorgung der Kläranlage betrieben, was für einen laufenden Austausch des Wassers sorgt.

 

  • Notverbund mit anderen Wasserversorgungen:

Im Netz des Wasserwerkes Villach bestehen bereits Verbindungsleitungen zu benachbarten Wasserversorgungsunternehmen, über welche das Wasserwerk Villach Wasser liefert. Eine Trinkwassernotversorgung von Villach durch die benachbarten WVU´s ist aufgrund der geringen Größe dieser Unternehmen aber nicht realistisch.
Das Wasserwerk Villach ist vertraglich zu folgenden Wasserabgaben an benachbarte Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet:

  • Gemeinde Ossiach                                              4 l/s
  • WG St. Michael- Zauchen- Drautschen       5 l/s
  • WG Untere Fellach                                               6 l/s
  • WG Obere Fellach                                                 9 l/s
  • Gemeinde Wernberg                                         15 l/s
  • WVV Faakerseegebiet                                        15 l/s
  • WG Pogöriach / St. Georgen                         150m³/d (max. 5 l/s)
  • Schwerpunktwasserwerke:

Wasserwerke, die bei einer von der Atmosphäre oder der Erdoberfläche ausgehenden Verunreinigung nicht oder nur wenig gefährdet sind, sollten in besonderem Maße technisch ausgebaut werden (stationäre Notstromaggregate oder Einrichtung von entsprechend dimensionierten Einspeisepunkten für mobile Notstromaggregate, Doppelleitungen, Speicherraum).

Der Notwasserbrunnen St. Magdalen erfüllt die Forderung der geringen Gefährdung einer Verunreinigung. Dieser Brunnen wurde dem Stand der Technik entsprechend in trinkwassertauglicher Ausführung adaptiert und vorsorglich mit einer UV-Desinfektionsanlage ausgestattet. Der Brunnen Urlaken ist ebenfalls mit einer vorsorglichen UV-Desinfektionsanlage bestückt. Zusätzlich sind beim Wasserwerk Villach drei mobile Notstromaggregate vorhanden. Nähere Infos siehe Pkt. 7.4.1.4.

 

7.4.1.2 Erhaltung nicht ständig genutzter TNV-Brunnen
 

Der Notwasserbrunnen St. Magdalen entspricht dem Stand der Technik und ist wasserrechtlich bewilligt. Inspektionen und Wartungen an der Brunnenanlage werden entsprechend der ÖNORM B 2539 regelmäßig durchgeführt. Zusätzlich wird dieser ständig für die Nutzwasserversorgung der Kläranlage betrieben, was für einen laufenden Austausch des Wassers sorgt. Mikrobiologische und physikalisch/chemische Trinkwasseruntersuchungen erfolgen regelmäßig entsprechend den Vorgaben der wasserrechtlichen Bewilligungsbescheide, bzw. der Trinkwasserverordnung. Der Notwasserbrunnen St. Magdalen wird auch im Rahmen der Untersuchungsprogramme mit der Medizinischen Universität Wien, Institut für Hygiene und angewandte Immunologie u.a. zum Thema Wiederverkeimungsneigung des Trinkwassers überprüft.
 

7.4.1.3 Sicherung gegen Hochwassereinflüsse
 
  • Grundsätzliche planerische Überlegungen:

Der Brunnen Urlaken und der Notwasserbrunnen St. Magdalen befindet sich nicht in hochwassergefährdeten Gebieten.
 

  • Baulicher Hochwasserschutz:

Es befinden sich keine Öffnungen von Anlageteilen, durch die Fremdwasser eindringen kann, in hochwassergefährdeten Gebieten.
 

  • Hochwassersichere Ausführung:

Es befinden sich keine elektrischen Anlagen und Steuerungen, sowie Aufbereitungsanlagen in hochwassergefährdeten Gebieten.
 

  • Erreichbarkeit:

Sämtliche wichtigen Anlagenteile sind über Zufahrtswege, die nicht hochwassergefährdet sind, erreichbar.
 

  • Höchste Grundwasserspiegellage:

Das engere Schutzgebiet Urlaken liegt orografisch in einer morphologisch schwach ausgeprägten, abflusslosen Geländesenke. In niederschlagsreichen Perioden und bei Grundwasserhochständen kam es dadurch innerhalb des Schutzgebietes zur Entstehung ausgedehnter, meist über mehrere Wochen andauernder Wasseransammlungen an der Geländeoberfläche. Deshalb wurdevom Wasserwerk Villach ein Projekt zur Entwässerung des Schutzgebietes mittels mehrerer seichter, offener „Dränagemulden“ in den Fernbach umgesetzt.

Wie bei Beobachtungen aus den Jahren 2014/2015 festgestellt, besteht bei außergewöhnlich hohen Grundwasserständen die Möglichkeit des Überlaufens des Brunnen Urlaken. Entsprechende bauliche Maßnahmen (Überlaufleitung) wurden umgesetzt.
 

  • Druckwasserdichte Ausführung:

Gewisse Schächte im Versorgungsgebiet sind nicht druckwasserdicht ausgeführt, was eventuell eine Notversorgung erschwert, diese aber grundsätzlich nicht verhindert. Der Brunnenkopf des Brunnen Urlaken soll mittelfristig druckwasserdicht ausgeführt, bzw. mit einer Überlaufleitung ausgestattet werden.
 

  • Eigenständiger Betrieb:

Beim Wasserwerk Villach stehen drei mobile Notstromaggregate (1x150 kVA, 2x110 kVA) mit den entsprechenden Anschlusskabeln zur Verfügung. Bei den Wassergewinnungsanlagen Obere Fellach, Brunnen Urlaken und Notwasserbrunnen St. Magdalen, sowie dem Betriebsgebäude stehen entsprechende Einspeisepunkte für diese Notstromaggregate zur Verfügung. Somit ist ein Betrieb, bzw. auch die Betankung außerhalb der Wasserschutzgebiete gewährleistet.
 

  • Absicherung von Entleerungsleitungen:

Alle Entleerungsleitungen sind mit Froschklappen gegen das Eindringen von Fremdwasser gesichert.
 

  • Maßnahmen zur Desinfektion:

Die Wassergewinnungsanlagen Obere Fellach, Brunnen Urlaken und Notwasserbrunnen St. Magdalen sind mit einer vorsorglichen UV-Desinfektionsanlage ausgestattet.
 

  • Abwasseranlagen:

Abwasseranlagen, welche sich nahe bei Wasserversorgungsanlagen befinden sind auf eine mögliche Kontaminationsgefahr hin zu untersuchen.

Der im weiteren Schutzgebiet des Brunnen Urlaken geführte Hauptsammelkanal des Wasserverband Ossiachersee, bzw. der Hausanschlusskanal zum Objekt Oberangerweg Nr. 30 sind als Doppelmantelkanal ausgeführt und werden laufend entsprechend den bescheidmäßigen Auflagen überprüft. Ebenso die Jauchengrube beim Anwesen Tengg in der Moosstraße 44.
 

  • Gewässerquerungen:

Gewässerquerungen von Trinkwasserleitungen sind entweder an Brückentragwerken montiert oder über Dücker geführt. Eine mögliche Beschädigung von Trinkwasserleitungen durch Strömungsdruck oder Treibgut ist deshalb nicht relevant.
 

  • Absperrvorrichtungen:

Unterbrechungsgefährdete Leitungsabschnitte z.B. bei Brücken, Eisenbahnquerungen usw. sind grundsätzlich an beiden Seiten mit Absperrvorrichtungen versehen.
 

7.4.1.4 Sicherung der Energieversorgung (bei regionalem bzw. überregionalem Stromausfall
 
  • Reserveanlagen:

Die Versorgung des Prozessleitsystems ist über eine unterbrechungsfreie Spannungsversorgung gesichert. Die Pumpwerke des Wasserwerkes sind aufgrund ihres großen Strombedarfes von der Versorgung über das öffentliche Netz abhängig.
 

  • Strombezug:

Der Strom für die Wasserversorgungsanlage sollte nach Möglichkeit aus verschiedenen Netzbereichen des Energieversorgungsunternehmens bezogen werden. Beim Pumpwerk Maduschen und dem Hochbehälter Unterwollanig ist eine Umschaltung auf verschiedene Netzbereiche der KELAG sowohl vor Ort, als auch über das Leitsystem möglich.
 

  • Notstromaggregate:

Beim Wasserwerk Villach stehen drei mobile Notstromaggregate (1x150 kVA, 2x110 kVA) mit den entsprechenden Anschlusskabeln zur Verfügung. Bei den Wassergewinnungsanlagen Obere Fellach, Brunnen Urlaken und Notwasserbrunnen St. Magdalen, sowie dem Betriebsgebäude stehen entsprechende Einspeisepunkte für diese Notstromaggregate zur Verfügung. Somit ist ein Betrieb, bzw. auch die Betankung außerhalb der Wasserschutzgebiete gewährleistet.
 

  • Betriebsmittelbevorratung:

Das Wasserwerk hat grundsätzlich keine Treibstoffvorräte für Fahrzeuge, Notstromaggregate, usw. gelagert. Gemäß dem Katastrophenschutzplan der Stadt Villach stellt die Stadttankstelle des Wirtschaftshofes eine wesentliche Infrastruktur zur Sicherstellung der Versorgung mit Treibstoff dar.

Neben den eigenen Organisationseinheiten des Magistrates der Stadt Villach werden gemäß den Katastrophenschutzplänen im Krisenfall auch berechtigte Einsatzorganisationen, bzw. Organisationen der öffentlichen Infrastruktur, so auch das Wasserwerk mit den erforderlichen Treibstoffen versorgt werden (siehe auch Pkt. 7.3.2.2 - Organisationskonzept).
 

  • Freigefälle:

Der Großteil des Versorgungsbereiches kann zumindest für gewisse Zeit im Freigefälle versorgt werden.
 

7.4.1.5 Vorsorge bei radioaktiver Kontamination


Das höchste Kontaminationsrisiko weisen Karstquellen, gefolgt von gering überdeckten Quellfassungen im Kristallin sowie Siedlungsbereiche mit Einzelwasserversorgungsanlagen auf.

Durch dichte überlagernde Deckschichten geschützte Tiefengrundwässer stellen eine wesentliche Ressource für die Trinkwassernotversorgung dar.

Der Brunnen Urlaken und der Notwasserbrunnen St. Magdalen sind gegen eine radioaktive Kontamination gut geschützt. Bei Betrieb der beiden Grundwassergewinnungsanlagen kann das gegen eine radioaktive Kontamination gefährdetere Karstwasserdargebot auf der Oberen Fellach zur Gänze ersetzt, und die Trinkwasserversorgung weitgehend uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

Die Wasserversorgungsanlagen des Wasserwerkes Villach sind derzeit nicht mit Filtersystemen gegen radioaktive Partikel ausgestattet. Diese Filtersysteme sind bei den Anlagen jederzeit nachrüstbar, bzw. sollen diese im Zuge zukünftiger Sanierungsmaßnahmen versorgungstechnisch relevanter Anlagen mit offenen Wasserflächen nachgerüstet werden.
 

7.4.1.6 Baulicher Objektschutz


Alle relevanten baulichen Anlagen der Wasserversorgung sind mit einbruchsicheren und alarmgesicherten Zugängen versehen. Gemeinsam mit dem Stadtpolizeikommando Villach wurden für alle relevanten Wasserversorgungsanlagen Objektschutzblätter erstellt. In Fällen von kriminellen Handlungen wie Einbrüchen, Anschlägen, Bedrohungen, usw. soll dadurch ein schnelles und effizientes Eingreifen durch die Polizei gewährleistet sein.
 

7.4.1.7 Ausstattung und Vorratshaltung


Für den Krisenfall ist beim Wasserwerk Villach u.a. ein Mindestlagerstand an Installationsmaterial vorhanden. Lieferverträge für die Lieferung für Rohrmaterial, bzw. Installationsmaterial werden jährlich abgeschlossen. Auch ein Bereitstellungsvertrag für die kurzfristige Bereitstellung eines für Trinkwasser geeigneten Tankfahrzeuges samt Fahrer, bzw. eines „Absetztanks“ mit einem Nutzinhalt von ca. 17 Kubikmeter, zur Durchführung der Trinkwasser-Notversorgung im Gemeindegebiet Villach, liegt vor. Neben den beim Wasserwerk vorhandenen mobilen Trinkwasserbehältern, Schläuchen und Gruppenzapfstellen für eine Holversorgung, steht auch ein „WASSERmobil“ für die Trinkwasserversorgung einzelner Netzbereiche, Objekte, Gewerbebetriebe oder Krankenhäuser bei Störungen der zentralen Versorgung zur Verfügung.

Eine Mindestmenge an Desinfektionsmittel für die Behälterdesinfektion (Hochbehälter, bzw. mobile Notversorgungsbehälter, Schläuche, usw.) ist ständig verfügbar.

Im Zuge der Umsetzung eines „Konzeptes zum Krisenmanagement im Magistrat der Stadt Villach“ sollen u.a. auch Lieferverträge mit Mineralwasserabfüllern abgeschlossen werden.
 

7.4.1.8 Spezielle Maßnahmen
 
  • Zusätzliche Leitungsverbindungen, Leitungsprovisorien:

Um bei Beschädigung oder Zerstörung bestimmter Anlagenteile wie Behälter, Zwischenpumpwerke oder Aufbereitungsanlagen eine Notversorgung aufrecht erhalten zu können, sollten für kritische Anlagen Leitungsverbindungen oder Leitungsprovisorien überlegt werden.

Die UV- Entkeimungsanlage am Standort Obere Fellach ist mit einer Umgehungsleitung ausgestattet. Aktuell besteht hinsichtlich des Ausbaues von Leitungsverbindungen oder Leitungsprovisorien kein dringender Handlungsbedarf. Es sollte allerdings im Zuge von zukünftigen Ausbaumaßnahmen an der Wasserversorgung ständig eine eventuelle Notwendigkeit überprüft werden.
 

  • Fahrzeuge und Geräte:

Alle Fahrzeuge des Wasserwerkes sind für die Mitarbeiter ständig verfügbar in den Garagen des Wasserwerkes untergebracht. Für darüber hinaus gehende Erfordernisse (z.B. Bagger) werden Baufirmen mit Jahresverträgen verpflichtet, die diese Geräte jederzeit zur Verfügung zu stellen.
 

  • Kommunikations-Infrastruktur:

Alle für die Wasserversorgung zuständigen technischen Bediensteten des Wasserwerkes sind mit Mobiltelefonen ausgestattet. Im Falle von Störungen am Mobilfunknetz sind als Alternative zu den Mobiltelefonen beim Bezirksfeuerwehrkommando Villach bis zu sechs Handfunkgeräte für das Wasserwerk verfügbar. Eine Innenstation mit Schwanenhalsmikrofon ist in der Leitzentrale des Wasserwerkes installiert. Aus wartungstechnischen Gründen verbleiben die Handfunkgeräte beim Bezirksfeuerwehrkommando.
 

7.4.1.9 Personalverfügbarkeit und Dienstnehmerschutz
 
  • Personalverfügbarkeit:

Außerhalb der normalen Dienstzeit ist im Wasserwerk Villach ein ständiger Bereitschaftsdienst bestehend aus je einem Techniker und einem Monteur eingeteilt. Der Alarmplan regelt das Vorgehen des Bereitschaftsdienstes bei Eintreten eines unvorhersehbaren Ereignisses. Zusätzlich erfolgen laufende (wöchentliche) Schulungen der Monteurbereitschaft durch einen sachkundigen Bediensteten.

Um die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben als Gemeinde und Bezirksverwaltungsbehörde im Krisen- und Katastrophenfall zu gewährleisten, wurde für die Bediensteten des Magistrates Villach, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, die Dienstanweisung Nr. 44 – Mitarbeit im Krisen- und Katastrophenfall erlassen. Demnach sind alle Bediensteten des Magistrates im Krisen- und Katastrophenfall verpflichtet, auch außerhalb ihres täglichen Arbeitsbereiches und der Arbeitszeit tätig zu werden.
 

  • Pandemiefall und Epidemiefall:

Bei der Corona Pandemie von 2019 bis 2021 hat sich bestätigt, dass die Trinkwasserversorgung von Villach als Teil der kritischen Infrastruktur auch für solche Ausnahmezustände gut gerüstet ist. Durch die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Krisenpläne ist gewährleistet, dass auch in solchen Ausnahmesituationen die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in bester Qualität gesichert ist. Zurückzuführen ist dies speziell in Villach auf ein hohes Verantwortungsbewusstsein der handelnden Personen bzw. gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Angesichts der angespannten Lage galten im Wasserwerk Villach strengste Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Einsatz von redundanten vollständig getrennten Teams, strenge Zutrittsregeln für Personal und Besucher*innen, regelmäßiges Testen, wo möglich Einsatz von „Teleworking“ und vielen anderen erforderlichen Hygienemaßnahmen.
 

  • Strahlenexposition:

Im Falle einer großräumigen radioaktiven Kontamination kann die Verrichtung von Arbeiten im Freien zu einer erhöhten Strahlenexposition der damit betrauten Person führen. Hinsichtlich der Radioaktivität kommt es bei Arbeiten in Gebäuden durch die Abschirmwirkung der Bausubstanz zu einer verringerten Strahlenexposition. Der Aufenthalt von Personen im Freien soll deshalb nach Möglichkeit vermieden werden. Für einen derartigen Fall sollte überlegt werden welche Aufgaben (vor allem im Freien) unbedingt und unaufschiebbar zu einem bestimmten Zeitpunkt notwendig sind und ob diese Aufgaben mit Hilfe einer Automatisierung bzw. einer Fernwirkeinrichtung durchgeführt werden können. Beim Wasserwerk werden über das Prozessleitsystem alle betriebsrelevanten Daten und Prozesszustände von den Außenanlagen (Behälter, Pumpwerke, Schachtbauwerke usw.) erfasst und in die Zentrale des Wasserwerkes übertragen. Die Bedienung des Prozessleitsystems erfolgt entweder unmittelbar in der Zentrale des Wasserwerkes, oder über die Nebenstelle im Quellgebiet Obere Fellach. Die Abteilungsleitung, bzw. die Bediensteten im gehobenen technischen Dienst des Wasserwerkes sind zusätzlich mit IPADS ausgestattet, und haben somit ortsunabhängig jederzeit Zugang zum Prozessleitsystem. Ferner können Prozesszustände auch über das IPHONE berechtigter Bediensteter eingesehen werden.

Eventuell ist auch die Anschaffung von geeigneter Schutzbekleidung zu überlegen. In diesem Zusammenhang ist auch die besondere Schutzwürdigkeit von Schwangeren und Jugendlichen unter 18 Jahren zu beachten.

 

7.4.2 Versorgungsart 2 – Versorgung nach dem Holprinzip


7.4.2.1 Allgemeines

Die zentrale Wasserversorgung ist - zumindest gebietsweise - völlig ausgefallen oder das Wasser für den menschlichen Genuss ungeeignet. Die netzunabhängige Anschlussversorgung der Bevölkerung erfolgt nach dem Holprinzip von Abholpunkten.

Parallel zur Versorgungsart 2 kann die Nutzwasserversorgung der Haushalte weiter über die zentrale Wasserversorgung erfolgen (Versorgungsart 4). Bei völligem Ausfall der zentralen Wasserversorgung muss auch der Nutzwasserbedarf der Haushalte (Toilettenspülwasser!) im Rahmen der Versorgungsart 2 gedeckt werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, soll in der Holversorgung nach Möglichkeit Wasser mit Trinkwasserqualität angeboten werden.
 

7.4.2.2 Organisations- und Planungsgrundlagen
 

Die Stadt Villach baut im Krisen- und Katastrophenfall auf ein zweistufiges Leuchtturmkonzept. Die erste Stufe sind Infopoints, die niederschwellig Informations- und Meldekopf in den Stadtteilen sind. Dazu dienen 19 Feuerwehrhäuser in den Stadtteilen, diese werden durch die freiwilligen Feuerwehren betrieben. Die zweite Stufe bilden so genannte Servicepoints. Dazu werden folgende fünf Gebäude der Stadt Villach verwendet und von einer zugeteilten Geschäftsgruppe des Magistrates betreut:

  • NMS Lind (GG2):
  • NMS Auen (GG4+KA)
  • VS Friedensschule (GG3+STAMA)
  • VS Landskron (GG1)
  • VS Völkendorf (GG5+MD)

Diese Servicepoints stellen Leistungen wie z.B. Informationsweitergabe an die Bevölkerung, Meldesammelstelle für den Stadtbereich, Anlaufstelle bei medizinischen Problemen, medizinische Erstversorgung, Medikamentenausgabe, Notkochstelle, WC-Anlage, Wasserausgabestelle zur Verfügung. Die fünf Standorte werden jeweils von einer definierten Führungsgruppe geleitet. Diese Führungsgruppe wird von allen Mitarbeitern der jeweiligen Geschäftsgruppe unterstützt. Zusätzlich sind auch Rettungsdienste und eine zugeordnete Standortfeuerwehr tätig.
 

 7.4.2.3 Versorgung aus transportablen Behältern


Die Versorgung mit Trink- und Nutzwasser aus transportablen Behältern ist in der ÖVGW-Richtlinie W 75 umfassend geregelt.

Beim Wasserwerk Villach sind folgende Einrichtungen für eine Versorgung aus transportablen Behältern vorhanden:
 

  • Mobiler Trinkwasserbehälter (Nutzinhalt 400 Liter) mit Druckerhöhungspumpe

Es steht ein Trinkwasserbehälter mit 400 Liter Fassungsvermögen auf einen PKW- Anhänger montiert zur Verfügung. Dieser kann zum raschen Aufbau einer Holversorgung bei kleinräumigen Versorgungsausfällen verwendet werden. Um den Behälter flexibler einsetzen zu können, wurde dieser zusätzlich mit einer Druckerhöhungspumpe ausgestattet.
 

  • Mobile Notversorgungsbehälter (Nutzinhalt 1.000 Liter)

Für den raschen Aufbau einer netzunabhängigen Holversorgung sind 8 Stück mobile Notversorgungsbehälter mit je 1.000 Liter Nutzinhalt verfügbar. Die Behälter sind mit trinkwassertauglichen Inlinern ausgestattet. Mit den entsprechenden trinkwassertauglichen Schlauchleitungen und Armaturen können flexible Holstellen für die Bevölkerung eingerichtet werden. Über die Pumpe des mobilen Trinkwasserbehälters kann eine leitungsgebundene Trinkwasserversorgung einzelner Objekte hergestellt werden.
 

  • Gruppenzapfstellen

Dem Wasserwerk stehen auch 2 Gruppenzapfstellen mit je 4 Auslaufhähnen zur Verfügung. Die Zapfstellen können mittels trinkwassertauglichen C-Schläuchen z.B. an noch funktionierende Hydranten im Leitungsnetz angeschlossen werden. Es besteht auch die Möglichkeit die Zapfstellen über den mit einer Pumpe ausgestatteten mobilen Trinkwasserbehälter (Nutzinhalt 400 Liter), oder die mobilen Notversorgungsbehälter (Nutzinhalt 1.000 Liter) zu versorgen.
 

  • „WASSERmobil“

Im Zuge eines wasserwerksinternen Innovationsprozesses erfolgte die Planung und Umsetzung des „WASSERmobil“ mit dem Ziel, eine für den praktischen Einsatz einfach zu bedienende und flexibel einsetzbare Einheit zu entwickeln, die allen technischen und hygienischen Anforderungen entspricht.

Mit der Entwicklung und Umsetzung des „WASSERmobil“ ist es nun noch besser möglich, den Trinkwasserbedarf bei regionalen Störungen der zentralen Trinkwasserversorgung einzelner Netzbereiche, Gewerbebetriebe, Krankenhäuser usw. über diese mobile Einrichtung im eingeschränkten Maße aufrecht zu erhalten.

Neben den Anforderungen eines entsprechenden Versorgungsdruckes ist mit dem „WASSERmobil“ auch die einwandfreie hygienische Beschaffenheit des Not- und Ersatzwassers gewährleistet. Als druckgebendes Element ist eine druckgeregelte Förderpumpe installiert, die auch optional über einen Bypass umgangen werden kann. Für die Sicherstellung der erforderlichen Wasserqualität ist eine UV-Desinfektionsanlage im System integriert.

Das „WASSERmobil“ wird im Wasserwerk Villach nicht nur im Krisen- oder Katastrophenfall eingesetzt, sondern auch bei geplanten Reparaturarbeiten am Leitungsnetz, um so die Wasserversorgung von Objekten und kleineren Netzbereichen auch während der Reparaturarbeiten zu gewährleisten.

Alle Anlagenkomponenten sind platzsparend und funktionsorientiert auf einem StVO-konformen 2-Achs-Anhänger installiert, sodass ein orts- und witterungsunabhängiger Einsatz jederzeit möglich ist. Durch die Automatisierung und Fernüberwachung des „WASSERmobil“ ist im Einsatzfall auch ein ressourcenschonender Personaleinsatz gewährleistet. Im Falle eines großflächigen Stromausfalls kann die Anlage zudem energieunabhängig durch ein mobiles Notstromaggregat betrieben werden.

Anzumerken ist, dass das Wasserwerk Villach, unabhängig der betriebseigenen Einrichtungen für eine Not- und Ersatzwasserversorgung auch Bereitstellungsverträge mit Transportunternehmen abgeschlossen hat die entsprechende Einrichtungen und Befähigungen zum Lebensmitteltransport haben.

So ist zum Beispiel im Bereitstellungsvertrag für ein Tankfahrzeug neben der Tankgröße (bis zu 17.000 Liter) unter anderem der kurzfristige Abruf für einen Einsatzfall aber auch das Erfordernis hygienischer Belange im Detail definiert.

Durch die mobile Bauweise und vor allem der Möglichkeit der verschiedensten Einsatzkombinationen kann das „WASSERmobil“ äußerst flexibel eingesetzt werden.

Nachstehend nur einige Einsatzmöglichkeiten beispielhaft angeführt:

•  Versorgung einzelner Netzbereiche bei Einschränkungen der zentralen Trinkwasserversorgung aufgrund Krisen- und Katastrophenfälle

•  Geplante Arbeiten am Rohrnetz wo eine Unterbrechung der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung nicht möglich ist

•  Mikrobiologische Einschränkungen bei Wasserressourcen (positiver Trinkwasserbefund) wo eine Desinfektion vor Einleitung in das Rohrnetz erforderlich ist

•  Unterbrechung der Wasserversorgung bei versorgungskritischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Gewerbebetriebe, größere Wohneinheiten, Hotels, …

Die Wasserzufuhr zum „WASSERmobil“ kann je nach Situation über trinkwassergeeignete Tankwägen, Absetztanks, Hydranten usw. erfolgen.

Als „Zwischenspeicher“ ist im „WASSERmobil“ ein 400 Liter Edelstahltank installiert.
 

Technische Eckdaten des „WASSERmobil“

•  2-Achs Anhänger: Aufbaumaße innen 3040 x 1510 x 1800 mm

•  Gesamtgewicht 2500 kg

•  Durchsatzleistung UV-Desinfektionsanlage 2,77 l/s = 10 m³/h = 10.000 l/h

•  Vorlage- bzw. Zwischenbehälter 400 l

•  Förderkapazität Druckerhöhungspumpe max. 10 m³/h bei 50 m Förderhöhe

•  Strom Anschlusswert Anhänger (für sämtliche integrierte elektrische
   Komponenten im Anhänger): 3 kW

•  Sämtliche Installationen entsprechen dem neuesten Stand der Technik
 

7.4.2.4 Wasserfassungen für die Versorgung nach dem Holprinzip
 

Grundsätzlich sind beim Wasserwerk Villach alle für die Trinkwasserversorgung, sowie für eine Trinkwassernot-, bzw. Ersatzwasserversorgung verwendeten Wasserdargebote für eine Versorgung nach dem Holprinzip geeignet.

Die Stadt Villach baut im Krisen- und Katastrophenfall auf ein zweistufiges Leuchtturmkonzept, bei dem die Einrichtung einer Holversorgung für die Bevölkerung direkt bei den Wasserfassungen derzeit nicht vorgesehen ist (siehe auch Pkt. 7.4.2.2.). Eine Befüllung von Tankwagen, o.ä. ist bei den Wasserfassungen im Anlassfall, bzw. bei Bedarf hinsichtlich der technischen Ausstattung jedenfalls möglich.
 

7.4.3 Versorgungsart 3 – Eigenbevorratung


7.4.3.1 Allgemeines

Die zentrale Wasserversorgung ist großräumig vollständig ausgefallen oder das Wasser für den menschlichen Genuss ungeeignet, eine netzunabhängige Versorgung der Bevölkerung nach dem Holprinzip ist noch nicht aufgebaut. Diese Phase muss durch eine Trinkwasser-Erstausstattung (Bevorratung) abgedeckt werden. Die Motivation zur Bevorratung ist jedoch nicht Aufgabe der Wasserversorger, sondern hat über den Zivilschutz (Zivilschutzverbände) zu erfolgen. Die Eigenbevorratung liegt im Verantwortungsbereich des einzelnen Haushaltes.
 

7.4.3.2 Bemessung

In Haushalten sollte sich ständig eine Erstausstattung an Trinkwasser von mindestens 10 Liter pro Person befinden.
 

 7.4.3.3 Gebinde

Beim Wasserwerk Villach ist u.a. ständig ein Vorrat an Mineralwasserflaschen für eine kurzfristige Bereitstellung für die Bevölkerung bei unvorhergesehenen kleinräumigen Versorgungsunterbrechungen (Rohrbrüchen, usw.) vorhanden.

Nach Umsetzung eines „Konzeptes zum Krisenmanagement im Magistrat der Stadt Villach“ sollen u.a. auch Lieferverträge mit Mineralwasserabfüllern zur kurzfristigen Bereitstellung von Mineralwasserflaschen für die Haushaltsbevorratung abgeschlossen werden. Eine Verteilung an die Bevölkerung könnte an speziell eingerichteten Servicepoints erfolgen (siehe Pkt. 7.4.2.2.).
 

 7.4.3.4 Wasserversorgung in Schutzräumen

Die Wasserversorgung in Schutzräumen unterliegt der Verantwortung der Schutzraumbetreiber.
 

7.4.4 Versorgungsart 4 – Versorgung mit Nutzwasser über das Rohrnetz


Die zentrale Wasserversorgung ist auch im Not- bzw. Katastrophenfall anzustreben, auch wenn keine einwandfreie Trinkwassereignung gegeben ist. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit der sanitären Einrichtungen weitgehend gewährleistet sein sowie das öffentliche Leben, die Wirtschaft usw. aufrechterhalten werden.

Eine Information der Abnehmer und der zuständigen Behörden über die Tatsache, dass das in den Leitungen befindliche Trinkwasser keine Trinkwassereignung aufweist, hat zu erfolgen.

Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Wasserversorgung als Nutzwasserversorgung sprechen zahlreiche Gründe:

  • Verwendung insbesondere zu Reinigungszwecken, zur Toilettenspülung,
  • Aufrechterhaltung der Löschwasserversorgung,
  • Erhaltung der Funktion von Kühl- oder Wärmesystemen, Vermeidung von Schäden an den Anlagen,
  • Vermeidung der Notwendigkeit der kompletten Entlüftung des Systems, verbunden mit Folgeproblemen und -schäden.

Daher sollte die zentrale Wasserversorgung auch mit Wasser, welches der Trinkwasserverordnung (TWV) nicht entspricht, in Absprache mit den zuständigen Behörden weiterbetrieben werden. Die Konsumenten sind sofort zu informieren und ihr Trinkwasserbedarf nach Versorgungsart 2 oder 3 zu decken. Hinsichtlich einer lückenlosen Information siehe Pkt. 8.7. Darüber hinaus sind Abnehmer wie Krankenhäuser, Lebensmittelbetriebe etc. nach Möglichkeit speziell zu informieren.
 


8. Operatives Krisenmanagement zur TNV


8.1 Allgemeines


Die erstellten Alarmierungs- und Maßnahmenpläne führen nur dann zum Erfolg, wenn sie in der Krisensituation auch angewandt und umgesetzt werden können. Durch die Ausrufung einer Krise erfolgt die Aktivierung des Bezirkskrisenstabes der Stadt Villach und damit erfolgt gleichzeitig eine Übertragung der Entscheidungskompetenz auf diesen Krisenstab. Der Bezirkskrisenstab der Stadt Villach ist keine ständige Einrichtung und bildet sich nur, wenn die gestellten Anforderungen eines Krisenereignisses in der normalen Ablauforganisation nicht mehr effektiv und effizient abgearbeitet werden können. Der Bezirkskrisenstab nimmt bei Einsätzen koordinierende, bzw. einsatzunterstützende Aufgaben wahr und bereitet Entscheidungsgrundlagen für den Bürgermeister als Einsatzleiter vor. Die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Bezirkskrisenstabes wird in der Geschäftsordnung für den Bezirkskrisenstab der Stadt Villach geregelt.
 

8.2 Beurteilung der Wasserqualität in Krisensituationen


8.2.1 Allgemeines


Auch in Krisensituationen muss der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Rahmen seiner Eigenverantwortung für einwandfreies Trinkwasser sorgen. Sofern dies nicht möglich ist, muss er gemäß § 5 Trinkwasserverordnung - TWV geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Qualität des abgegebenen Wassers ergreifen und gleichzeitig die betroffenen Abnehmer und das zuständige Lebensmittelaufsichtsorgan in geeigneter Weise von der Notsituation in Kenntnis setzen. Hinweise über das beim Wasserwerk vorhandene Kommunikationskonzept siehe Pkt. 7.3.2.5.

Die Behörde ist in weiterer Folge zuständig, wenn aufgrund der Versorgung Wasser in Verkehr gebracht werden muss, welches nicht allen Parameter- und Indikatorparameterwerten der Trinkwasserverordnung - TWV entspricht.
 

8.2.2 Mikrobiologische Anforderungen


Die mikrobiologischen Mindestanforderungen müssen auch in Krisensituationen eingehalten werden (z.B. durch Abkochen durch den Verbraucher)
Auch im Zuge der Trinkwassernotversorgung gelten bei Desinfektionsmaßnahmen die diesbezüglich vorgeschriebenen strengeren Parameterwerte unmittelbar nach der Desinfektionsanlage.
 

8.2.3 Chemisch-physikalische Anforderungen


In Krisensituationen können Fälle eintreten, in denen das zur Verfügung stehende Wasser die Parameterwerte der Trinkwasserverordnung hinsichtlich chemischer Inhaltsstoffe überschreitet. Grundsätzlich darf Wasser, welches der Trinkwasserverordnung nicht entspricht nur auf Basis einer Entscheidung der zuständigen Behörde in Verkehr gebracht werden.
 

8.2.4 Radiologische Anforderungen


Das Villacher Trinkwasser entspricht laut den vorliegenden Untersuchungen den radiologischen Anforderungen gemäß der Trinkwasserverordnung - TWV. Bei einem radiologischen Notfall ist mit der Behörde (Katastrophenschutz, Lebensmittelaufsicht) das Einvernehmen über die weiteren Untersuchungen herzustellen.
 

8.3 Trinkwasserkonservierung


Die Trinkwasser-Erstausstattung darf nur mit einwandfreiem Trinkwasser und nur in geschlossenen Gebinden aus Materialien, die für Trinkwasserzwecke zugelassen sind, angelegt werden. Für Lagerungszeiten von mehr als 2 Tagen ist eine Konservierung erforderlich.

Wie bereits unter Pkt. 7.4.3.3. beschrieben, ist beim Wasserwerk Villach u.a. ständig ein Vorrat an Mineralwasserflaschen für eine kurzfristige Bereitstellung für die Bevölkerung bei unvorhergesehenen kleinräumigen Versorgungsunterbrechungen (Rohrbrüchen, usw.) vorhanden.

Nach Umsetzung eines „Konzeptes zum Krisenmanagement im Magistrat der Stadt Villach“ sollen u.a. auch Lieferverträge mit Mineralwasserabfüllern zur kurzfristigen Bereitstellung von Mineralwasserflaschen für die Haushaltsbevorratung abgeschlossen werden. Eine Verteilung an die Bevölkerung könnte an speziell eingerichteten Servicepoints erfolgen (siehe Pkt. 7.4.2.2.).
 

8.3.1 Kohlensäurehaltige Tafelwässer („abgefüllte Wässer“)


Kohlensäurehaltige Tafelwässer enthalten bis 6,5 g freie Kohlensäure/kg (berechnet als CO2). Festzuhalten ist, dass Wässer mit erhöhten Kohlensäuregehalten für Säuglinge ungeeignet sind. Die Lagerfähigkeit beträgt in der Regel 1 bis 3 Jahre und ist vom Abfüller anzugeben. Beim Wasserwerk Villach ist ständig eine Mindestmenge von Mineralwasserflaschen vorrätig.
 

8.3.2 Konservierung mit Silberpräparaten


Das Kapitel B 1 „Trinkwasser“ des Österreichischen Lebensmittelbuches lässt unter Ziffer 9.2 für einwandfreies Trinkwasser, das für Notfälle in Behältnissen gelagert wird, eine Konservierung mit Silber zu, wobei ein Grenzwert von 0,08 Milligramm Silber je Liter nicht überschritten werden darf. Silber dient nur zur Konservierung, nicht jedoch zur Desinfektion.
 

8.4 Desinfektion von Trinkwasser und Gerät


8.4.1 Trinkwasserdesinfektion von TNV-Brunnen


Der Notwasserbrunnen St. Magdalen ist mit einer UV-Desinfektionsanlage ausgestattet. Im Notfall (z.B. Blackout, Verkeimung des Grundwassers, usw.) stehen beim Wasserwerk mobile Notstromaggregate zur Verfügung, wodurch u.a. auch die Funktionsfähigkeit der UV-Desinfektionsanlage jederzeit gewährleistet ist. Eine Desinfektion des Brunnenwassers mit Chlor-Präparaten ist daher nicht erforderlich.
 

8.4.2 Trinkwasser-Desinfektion beim Verbraucher


Abkochen ist die im Haushalt am einfachsten durchzuführende Art der Trinkwasserdesinfektion. Es muss dabei aber die Siedetemperatur über eine Dauer von mindestens 3 Minuten gehalten werden. Im Falle einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Leitungswassers erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die betroffenen Verbraucher. Eine Verteilung und Anwendung von Trinkwasserdesinfektionstabletten wird vom Wasserwerk nicht unterstützt, bzw. liegt die Verantwortung dafür beim jeweiligen Verbraucher.
 

8.4.3 Reinigung und Desinfektion von Tanks und Behältern


Die beim Wasserwerk vorhandenen und für eine Trinkwassernotversorgung verwendeten Tanks und Behälter werden grundsätzlich entsprechend der ÖVGW-Richtlinie W 75 regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Durchführung der Reinigung und Desinfektion wird schriftlich protokolliert.
 

8.4.4 Hinweise für Bezug und für Umgang mit chlorhältigen Präparaten


Chlorhältige Präparate (flüssiges Natriumhypochlorid) wird beim Wasserwerk nur fallweise im Zuge der Inbetriebnahme von neu verlegten Versorgungsleitungen verwendet. Für die Desinfektion von Tanks und Behältern wird beim Wasserwerk ein Desinfektionsmittel auf der Basis von Wasserstoffperoxid (Markenname: Albilex) verwendet. Im Umgang mit diesen Präparaten werden alle Sicherheitsmaßnahmen entsprechend der jeweiligen Sicherheitsdatenblätter eingehalten, bzw. auch dokumentiert.
 

8.5 Mobile Trinkwasseraufbereitungsgeräte


Das Wasserwerk verfügt über keine mobilen Trinkwasseraufbereitungsgeräte. Im Krisenfall soll die Anforderung von mobilen Trinkwasseraufbereitungsgeräten bei den entsprechenden Organisationen vom Krisenstab der Stadt Villach erfolgen.
 

8.6 Rückkehr zum Normalbetrieb


Am Ende einer Krisensituation stellt nach deren Bewältigung die Rückkehr zum Normalbetrieb die maßgeblichste Aufgabe dar. Es ist vorerst abzuklären, welche technischen Widerherstellungsmaßnahmen erforderlich sind, und diese zu priorisieren. Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf einer umfassenden fachlichen Bestandsaufnahme basieren, wobei die kurz- und langfristigen Wiederherstellungsmaßnahmen zu unterscheiden, sowie allfällige Alternativen auszuarbeiten sind. Maßgeblich ist, dass die Trinkwasserqualität der Wasser-Ressourcen wie auch im gesamten Wasserversorgungssystem den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Erst nach dem gesicherten Nachweis der Trinkwassereignung darf die Vollversorgung wieder aktiviert werden.
 

8.6.1 Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Brunnen


Grundsätzlich befinden sich der Brunnen Urlaken und der Notwasserbrunnen St. Magdalen nicht in einem hochwassergefährdeten Gebiet. Im Falle einer Verunreinigung des Grundwasserkörpers im Einzugsbereich des Notwasserbrunnen St. Magdalen besteht jederzeit die Möglichkeit diesen, getrennt vom Versorgungsnetz, über eine Spülleitung in den Seebach abzupumpen. Ein Abpumpen des Grundwasserkörpers des Brunnen Urlaken in den Fernbach ist derzeit noch nicht möglich. Der für 2022 geplante Umbau des „Fernbachschachtes“ sollte dies jedoch zukünftig ermöglichen. Im Falle einer vorliegenden mikrobiologischen Verunreinigung des Wassers aus dem Brunnen Urlaken, bzw. aus dem Notwasserbrunnen St. Magdalen, kann eine Trinkwassereignung des abgegebenen Wassers jederzeit mit den bestehenden UV-Desinfektionsanlagen erreicht werden. Entsprechende Wasseruntersuchungen können jederzeit veranlasst werden. Vor der Wiederinbetriebnahme ist die Trinkwassereignung nachzuweisen.
 

8.6.2 Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Quellen


Punktuelle Verunreinigungen in den Bauwerken sind zu beseitigen. Die Fassungsbereiche unterliegen einer Selbstreinigung aufgrund des freien Wasseraustritts. Der Verlauf dieses Vorganges muss durch Ziehen und Analysieren von Proben verfolgt werden. Entsprechende Wasseruntersuchungen können jederzeit veranlasst werden. Vor der Wiederinbetriebnahme ist die Trinkwassereignung nachzuweisen.
 

8.6.3 Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Zubringerleitungen, Wasserbehältern und Versorgungsnetzen


Grundsätzlich hat eine Wiederinbetriebnahme von verunreinigten Zubringerleitungen, Wasserbehältern und Versorgungsnetzen entsprechend den beim Wasserwerk vorliegenden Arbeitsanweisungen „Desinfektion von TW-Leitungen“, „Netzspülung“, bzw. „Reinigung von Wasserkammern“ zu erfolgen. Vor der Wiederinbetriebnahme ist die Trinkwassereignung nachzuweisen. Entsprechende Wasseruntersuchungen können jederzeit veranlasst werden.
 

8.7 Information und Medienarbeit


8.7.1 Grundsätze


Im „Katastrophenschutzplan der Stadt Villach“ ist die Information und Medienarbeit in Krisensituationen (Krisenkommunikation) geregelt. Grundsätzlich wird zwischen interner Kommunikation und externer Kommunikation unterschieden.

Generell gilt aber, sobald ein Krisenstab aktiviert wurde läuft die gesamte Kommunikation über das „Sachgebiet S5“. In einigen Fällen wie z.B. Strahlenschutz (Landespressedienst) oder Terrorlage (Polizei) erfolgt die externe Kommunikation und Pressarbeit nur über Dritte um eine einheitliche Informationsweitergabe zu gewährleisten.

Die interne Kommunikation erfolgt über das „Sachgebiet S5“ in Absprache mit der Einsatzleitung. Eine generelle Informations-Weitergabe zur aktuellen Lage erfolgt über die Einsatzbesprechungen.

Für die externe Kommunikation im Krisenfall unterhält MD/Ö einen „Journalredakteurdienst“, also ein Dienstrad von je zwei RedakteurInnen, die grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar sein können. Sie wickeln Presseanfragen zentral ab, organisieren Pressekonferenzen sowie Medienaussendungen und Postings auf den Social-Media-Kanälen. Die Kontaktdaten der RedakteurInnen sind den gängigen Medienportalen im Bezirk Villach bekannt. Jegliche Aussendungen oder Medieninformationen werden vor Ausgabe mit der Einsatzleitung abgeklärt.
 

8.7.2 Themen


Das Wasserwerk Villach hat bereits Vorlagen für Meldungen und Mitteilungen an die Bevölkerung im Krisenfall vorbereitet, bzw. auch im Vorfeld mit der stadtinternen Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (MD/Ö) abgestimmt. Speziell auf eine aktuelle Versorgungssituation abgestimmte Informationsschreiben sollen kurzfristig mit dem Krisenstab abgestimmt und von MD/Ö veröffentlicht werden.
 


9 Nachbereitendes Krisenmanagement zur TNV


Nach Bewältigung der Krisensituation ist es erforderlich, die Tauglichkeit und Effektivität des Krisenmanagements zu überprüfen. Aufgetretene Systemfehler, Ereignisse, Unterbrechungen und Nahezu-Unfälle sind entsprechend zu dokumentieren und zu analysieren.
Das nachbereitende Krisenmanagement beginnt mit der Auflösung des Krisenstabes (schrittweise Rückkehr in den Normalbetrieb).
Nach der Rückkehr zum Normalbetrieb sollte unbedingt zeitnah eine Analyse der Eignung und Funktionsfähigkeit sämtlicher Strukturen und der Auswirkungen von getätigten Maßnahmen erfolgen. Dazu sollte nicht nur der Krisenstab, sondern auch Mitarbeiter mit wesentlichen operativen Einsätzen in der bewältigten Krise einbezogen werden.