Hochbehälter Gratschach
| D.11 | Speicherbauwerk | |||
| Bezeichnung | Hochbehälter Gratschach | |||
| Wasserberechtiger | Wasserwerk Villach | |||
| Gemeinde | Villach | Gemeinde-Nr. | 20201 | |
| KG | Gratschach | KG-Nr. | 75415 | |
| Grundstücks-Nr. | 1260 | Behälterwasserspiegel h.ü.A. | ||
| X | Y | min. | max. | |
| Koordinaten Bundesmeldenetz | 166396,00 | 43331,00 | 563,59 | |
| Baujahr | 1987- 1989 | Anzahl Wasserkammern | 2 | |
| Behältertype | Konzentrischer Kreisbehälter | Volumen [m³] | 3.000 | |
| Material Oberfläche Wasserkammer (zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:) | zementös | |||
| Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste | ||||
| 82 104 | ||||
| Vorgeschriebene Wasseruntersuchungen | Intervall | lfd. Nr. aus A.2 | ||
| siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan" | 3 x pro Jahr | |||
| zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter) | ||||
| Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen | H.03 | |||
| Maschinelle und elektronische Anlagen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Pumpen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Armaturen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Probenahmestellen | ||||
| Maßnahmen aus Auflagen | ||||
82 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8Wa-2127/XLIV/6/86 vom 13.01.1987: Pkt. 8. Im Freiland ist die Leitungsführung zumindest an den Knickpunkten und Parzellengrenzen durch Grenzsteine zu vermarken. Es sind Aufzeichnungen bzw. Einmaßskizzen über die Lage von Schiebern und wesentlichen Anlagenteilen anzufertigen. Genaue Ausführungspläne über die tatsächliche Leitungsführung incl. Hausanschlüsse sind während der Bauarbeiten anzufertigen und im Bereich der Anlage evident zu halten; jede auch geringfügige Erweiterung ist planlich festzuhalten. Pkt. 9. Es darf keine Verbindung zwischen der WVA und einer Einzelwasserversorgungsanlage hergestellt werden. Pkt. 16. Weggenossenschaft Gratschach-Kum: Nach Beendigung der Bauarbeiten ist der ursprüngliche Wegzustand wiederherzustellen. Während der Bauzeit ist nach der Einfahrt der Weg abzuschranken. Der Schranken wird von der Genossenschaft zur Verfügung gestellt. Für die laufende Benützung des Weges wird ein Schlüssel für die Schrankenanlage zur Verfügung gestellt. Die Schrankenanlage ist ständig verschlossen zu halten. Das Wasserwerk verpflichtet sich alle 2 Jahre einen Gräder oder ein gleichwertiges Arbeitsgerät für 1 Tag = 8 Std. zur Verfügung zu stellen (inkl. Bedienung). Die Zurverfügungstellung des Gerätes erfolgt über Anforderung der Genossenschaft und stellt eine Abgeltung für die Inanspruchnahme des Weges dar. 104 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127-XLIV/24/94 vom 20.04.1994: Richtigstellung Auflagenpunkt.16: Das Wasserwerk verpflichtet sich, alle zwei Jahre einen Gräder oder ein gleichwertiges Arbeitsgerät für einen Tag = 8 Stunden zur Verfügung zu stellen (inklusive Bedienung). Die Zurverfügungstellung erfolgt über Anforderung der Genossenschaft und stellt eine Abgeltung für die Inanspruchnahme des Weges dar. | ||||
| Maßnahmen aus Risikobeurteilung | ||||
| Sonstige Anmerkungen | ||||
Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert. Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert. 82 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8Wa-2127/XLIV/6/86 vom 13.01.1987: Anm. zu Pkt. 8: siehe den ditalen Leitungskataster, bzw. die Arbeitsanweisung "6WW_Erstellung Planwerk Rohrnetz". Anm. zu Pkt 9: siehe die Wasserleitungsordnung der Stadt Villach und die Aufzeichnungen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Zubringer-, Versorgungs-, Anschlussleitungen und Armaturen im Softwaretool "PIT-wasser". Anm. zu Pkt. 16: Auflage wurde mit Endüberprüfungsbescheid des AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/XLIV/24/94 vom 20.04.1994 richtiggestellt. Die Auflagenerfüllung erfolgt erst nach Aufforderung durch die Genossenschaft. Die Dokumentation erfolgt dann im jährlichen Betriebsbericht des Wasserwerkes. 104 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127-XLIV/24/94 vom 20.04.1994: Anm: Die Auflagenerfüllung durch das Wasserwerk erfolgt nach Aufforderung durch die Genossenschaft. Die Dokumentation erfolgt dann im jährlichen Betriebsbericht des Wasserwerkes. | ||||
| Erhoben am | 12.09.2018 | von | Ing. Tosin | |

