Skip to main content

Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung

Erfassen von Gefährdungen

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Wasserversorgungsanlage einer Risikobewertung und die Ergebnisse einem Risikomanagement zu unterziehen (§ 5a. Trinkwasserverordnung - TWV).

Im Rahmen der Risikobewertung der Wasserversorgungsanlage werden die Ergebnisse aus der Risikobewertung der Einzugsgebiete von Entnahmestellen von Wasser für den menschlichen Gebrauch berücksichtigt. Weiters wird die Wasserversorgungsanlage von der Wassergewinnungsanlage über die Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Wassers bis zur Übergabestelle beschrieben. Es werden die Gefährdungen und Gefährdungsereignisse in der Wasserversorgungsanlage identifiziert und die Risiken bewertet, die diese Gefahren und Ereignisse für die menschliche Gesundheit darstellen können, unter Berücksichtigung der Risiken, die sich für die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch aus dem Klimawandel, Wasserverlusten und undichten Rohrleitungen ergeben.