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Hochbehälter Großvassach

D.13Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Großvassach
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGVassachKG-Nr.75452
Grundstücks-Nr.74Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz166311,0039194,00 616,94
Baujahr2016Anzahl Wasserkammern2
BehältertypeBrillenbehälterVolumen [m³]500
Material Oberfläche Wasserkammer 
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
Edelstahl 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste
189   242   243   244   251   252   298
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.03
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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Maßnahmen aus Auflagen

189 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 08-WV-1178/2015 (005/2015) vom 23.10.2015:

10. Nach dem Bau einer Rohrleitungsstrecke oder dem Ausbau eines Teiles eines Wasserversorgungssystems sind die entsprechenden Rohrleitungen und Anschlussleitungen gem. Ö-Norm EN 805 durch Spülen und / oder Verwendung von Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.

11. Die technische Eigenüberwachung bzw. der laufende Betrieb der Wasserversorgungsanlage hat entsprechend der Ö-Norm B 2539 bzw. Trinkwasserverordnung (TWV idgF) insbesondere durch die Führung eines Betriebs- und Wartungsbuches (gemäß ÖVGW W 85) zu erfolgen.

12. Über alle Leitungen und Anlageteile sind Bestandspläne (Lagepläne, Längs- und Querschnitte sowie Pläne der Sonderbauwerke) anzufertigen und evident zu halten. Liegt ein digitaler Leitungskataster vor, so sind die Leitungen und Anlageteile (gemäß ÖWAV-Regelblatt 40 / ÖVGW-Richtlinie W 104) in diesen einzutragen.

13. Die Wasserversorgungsanlage ist gemäß Trinkwasserverordnung (Eigenkontrolle) durch geschultes Personal zu betreiben und instand zu halten.

14. Die Wasserversorgungsanlage ist gemäß §134 WRG 1959 idgF. auf Kosten des Antragstellers zumindest alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen technisch (gemäß Regelblatt ÖVGW Richtlinie W 59 und W 60) überprüfen zu lassen (Fremdüberwachung) und der Befund der Wasserrechtsbehörde unaufgefordert vorzulegen.

15. Die Grünflächen der Sickermulden sind in ausreichenden Abständen zu mähen und von Unrat zu befreien. Rasenschnittgut und Laub ist umgehend zu entfernen. Unbewachsene oder erodierte Bereiche sind neu zu besämen, bzw. zu ergänzen. Die Verwendung von Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln ist nicht zulässig. Lässt die Versickerungswirkung nach, ist der Austausch der Filterschicht erforderlich.

16. Die Zugänglichkeit der Sickeranlage für Wartungs- und Reinigungsarbeiten ist dauerhaft sicherzustellen. Anlagenteile (Schächte) dürfen nicht überschüttet werden.

298 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 08-WV-1178/2015 (014/2022) vom 20.06.2022:

Die Dauerauflagen Nr. 11, 13, 14, 15 und 16 des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid Zl.: 08-WV-1178/2015 (005/2015) vom 23.10.2015 sind weiterhin einzuhalten. Sämtliche weitere Auflagen sind erfüllt.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

189 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 08-WV-1178/2015 (005/2015) vom 23.10.2015:

Anm.: Pkt. 10: siehe Arbeitsanweisung "6WW_Desinfektion von Trinkwasserleitungen"

Anm.: Pkt. 11, 15 und 16: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung > Speicherbauwerke, bzw. die Aufzeichnungen im Softwaretool "PIT-wasser".

Anm.: Pkt. 12: siehe den ditalen Leitungskataster, bzw. die Arbeitsanweisung "6WW_Erstellung Planwerk Rohrnetz"

Anm.: Pkt. 13: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Mitarbeiterausbildung

Anm.: Pkt. 14: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Fremdüberwachung

298 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 08-WV-1178/2015 (014/2022) vom 20.06.2022:

Dauerauflagen siehe Bescheid Nr. 189 > Spalte Eigenüberwachung

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin