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Hochbehälter Obere Fellach

D.01Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Obere Fellach
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGSt. MartinKG-Nr.75441
Grundstücks-Nr.560/2Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz165845,0336492,15 553,72
Baujahr1965 - 1975
Sanierung 2008-2010
Anzahl Wasserkammern2
BehältertypeSpiralbehälterVolumen [m³]5.000
Material Oberfläche Wasserkammer 
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
zementös 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste
53  62  200  201  203  246
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"6 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.01
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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Maßnahmen aus Auflagen

201 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: 9160/A/3/ES/KK vom 5.03.2008:

10.) Hinweis: Der ordnungsgemäße Zustand der Starkstromanlage ist längstens alle 5 Jahre, in Büro- und Handelsbetrieben ohne außergewöhnliche Beanspruchung längstens alle 10 Jahre durch einen Fachmann überprüfen zu lassen, worüber Vormerke zu führen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren sind. Aus den Vormerken muss auch die Höhe des gemessenen Erdungswiderstandes und die messtechnische Überprüfung des Schutzes gegen elektrischen Schlag hervorgehen (ÖVE/ÖNORM E 8001-6-62)

11.) Es ist ein Anlagenbuch gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 zu führen, in welches auch die weiteren wiederkehrenden Prüfungen einzutragen sind.

19. Für Arbeiten im Hochbehälter (Reinigung oder Instandsetzung) ist eine Alarmeinrichtung zu schaffen, dass verunfallte Bedienstete Hilfe herbeiholen können. Diese Alarmeinrichtung ist mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen, worüber Aufzeichnungen zu führen sind.

203 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8-WV-2127R3/1999 (001/2012):

1. Beim Schmutzwasserkanal ist eine 5 jährliche Wiederholungsdruckprobe zu veranlassen.

2. Die Luftfilteranlagen sind entsprechend den Betriebs- und Wartungsvorschriften der Herstellerfirma zu betreiben und zu warten.

3. Gemäß §134 WRG ist der Betriebszustand sowie die Wirksamkeit der Anlage auf Kosten des Wasserberechtigten (hier die Stadt Villach-Wasserwerk) längstens alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Wasserrechtsbehörde in Form eines Befundes unaufgefordert vorzulegen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

201 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: 9160/A/3/ES/KK vom 5.03.2008:

Anm.: Pkt. 10 und 11: siehe Elektroatteste, bzw. das Anlagenbuch

Anm.: Pkt. 19: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung > Speicherbauwerke, bzw. die Aufzeichnungen im Softwaretool "PIT-wasser".

203 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8-WV-2127R3/1999 (001/2012):

Anm.: zu Pkt.1 und 2: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung > Speicherbauwerke, bzw. die Aufzeichnungen im Softwaretool "PIT-wasser".

Anm.: zu Pkt. 3: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Fremdüberwachung

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin