H.01 UV-Desinfektionsanlage Obere Fellach
| H.01 | Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen | |||
| Bezeichnung | UV-Desinfektionsanlage Obere Fellach | |||
| Wasserberechtiger | Wasserwerk Villach | |||
| Gemeinde | Villach | Gemeinde-Nr. | 20201 | |
| KG | St. Martin | KG-Nr. | 75441 | |
| Grundstücks-Nr. | 560/2 | |||
| Koordinaten Bundesmeldenetz | X | Y | Einspeisestelle h.ü.A.. | |
| 165845,03 | 36492,15 | ? | ||
| Kurzbeschreibung des Messpunktes | Koordinaten wurden über GIS ermittelt. Weitere Infos im: GIS WebOffice (Link für stadtinterne PC´s) GIS WebOffice (Link für mobile Endgeräte) Siehe auch "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Baujahr | 1991-1992; Erneuerung 2014 | |||
| Art der Aufbereitung (Desinfektion, Entsäuerung, Enteisenung/Entmanganung, Nitratentfernung, Filtration, Sonstige:) | Desinfektion | |||
| Leistung der Aufbereitung | [l/s] | [m³/h] | [m³/d] | |
| 300 | 1.080 | 25.920 | ||
| Wasserbezug von: | Unionquelle und/oder Thomasquelle | |||
| Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste | ||||
| 96,108, 247, 248 | ||||
| Vorgeschriebene Wasseruntersuchungen | Intervall | lfd. Nr. aus A.2 | ||
| siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan" | monatlich | |||
| Wartungs- und Betriebsvorschriften vorhanden | siehe "Bedienungsanleitungen", bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter) | ||||
| Wassergewinnungsgebiete | B.01 | |||
| Wassergewinnungsstellen | B.01/01 B.01/02 | |||
| Speicherbauwerke | D.01 | |||
| Armaturen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Probenahmestellen | ||||
| Anlagenbilder | Bild1 | |||
| Maßnahmen aus Auflagen | ||||
96 Bescheid vom Amt der Kärntner Landesregierung, Zl.: 8W-WVA-2127/III/35/90 vom 12.09.1990: Pkt.6) Nach Rohrbrüchen und vor Inbetriebnahme neuer Leitungsnetze ist eine Chlorung der betroffenen Leitungsstränge durchzuführen. Pkt.8) Untersuchungen des desinfizierten Wassers haben zumindest nach dem Österr.Lebensmittelbuch, Kap. B1 Trinkwasser zu erfolgen. | ||||
108 Bescheid vom Amt der Kärntner Landesregierung, Zl.: 8W-WVA-2127/III/48/96 vom 10.06.1996: Pkt.6) Nach Rohrbrüchen und vor Inbetriebnahme neuer Leitungsnetze ist eine Chlorung der betroffenen Leitungsstränge durchzuführen. Pkt.7) Strahlertausch und Reinigung der UV-Anlage nach 7000 Betriebsstunden; Führen eines Betriebstagebuches gem. Pkt. 7.6 des Ausführungsberichtes. Pkt.8) Untersuchungen des desinfizierten Wassers haben zumindest nach dem Österr.Lebensmittelbuch, Kap. B1 Trinkwasser zu erfolgen. In kürzeren Abständen sind Eigenuntersuchungen durchzuführen. Es wird empfohlen in regelmäßigen Abständen das Quellwasser auf seine Neigung zur Wiederverkeimung zu untersuchen. Pkt.9) Die Chlordioxidanlage ist für Notfälle weiterhin in funktionsfähigem Zustand zu halten. Anm.: Die Auflage aus Pkt.9) wurde mit Bescheid des AdKLR, Zl.: 8W-WVA-2127/III/60/98 vom 9.7.1998 dahingehend abgeändert, dass nunmehr lediglich ein geeignetes Desinfektionsmittel in ausreichender Menge für Notfälle bereitzuhalten ist. Diese Auflage wurde wiederum mit Bescheid des AdKLR, Zl.: 08-WV-2127R3/1999 (050/2018) vom 12.11.2018 aufgehoben. | ||||
| Maßnahmen aus Risikobeurteilung | ||||
| Sonstige Anmerkungen | ||||
Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert. Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert. | ||||
| Erhoben am | 27.11.2018 | von | Ing. Tosin | |

