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Hochbehälter Weinitzen

D.06Speicherbauwerk
BezeichnungHochbehälter Weinitzen
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGVölkendorfKG-Nr.75455
Grundstücks-Nr.721Behälterwasserspiegel h.ü.A.
 XYmin.max.
Koordinaten Bundesmeldenetz164083,3637483,17 591,04
Baujahr2017-2018Anzahl Wasserkammern2
BehältertypeBrillenbehälterVolumen [m³]1.000
Material Oberfläche Wasserkammer 
(zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:)
Edelstahl 
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste
253  258  259   266   280
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.01
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

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Maßnahmen aus Auflagen

253 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8-WV-1241/2017 (009/2017) vom 1.06.2017:

9. Nach dem Bau einer Rohrleitungsstrecke oder dem Ausbau eines Teiles eines Wasserversorgungssystems oder dem Austausch einer Rohrleitung oder eines Teiles eines Wasserleitungssystemssind die entsprechenden Rohrleitungen und Anschlussleitungen gem. Ö-NORM EN 805 durch Spülen und/oder Verwendung von Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

10. Die technische Eigenüberwachung, bzw. der laufende Betrieb der Wasserversorgungsanlage hat entsprechend der Ö-NORM B 2539, bzw. Trinkwasserverordnung (TWV idgF.) insbesondere durch die Führung eines Betriebs- und Wartungsbuches (gemäß ÖVGW W 85) zu erfolgen.

11. Über alle Leitungen und Anlageteile sind Bestandspläne (Lagepläne, Längs- und Querschnitte, sowie Pläne der Sonderbauwerke) anzufertigen und evident zu halten. Liegt ein digitaler Leitungskataster vor, so sind die Leitungen und Anlageteile (gemäß ÖWAV-Regelblatt 40 / ÖVGW Richtlinie W 104) in diesen einzutragen.

12. Die Wasserversorgungsanlage ist gemäß Trinkwasserverordnung (Eigenkontrolle) durch geschultes Personal zu betreiben und instand zu halten.

13. Die Wasserversorgungsanlge ist gemäß §134 WRG 1959 idgF. auf Kosten des Antragstellers zumindest alle 5 Jahre durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen technisch (gemäß Regelblatt ÖVGW Richtlinie W 59 und W 60) überprüfen zu lassen (Fremdüberwachung) und der Befund der Wasserrechtsbehörde unaufgefordert vorzulegen.

14. Um die Einleitwassermenge zu begrenzen, ist im Bereich des Grundablasskastensdes Behälters eine Drossel DN 100 vorzusehen. Die Einbindung in den bestehenden Kanalschacht ist mittels Kernbohrung herzustellen und das geplante PP-Kanalrohr DN 200 dicht einzubinden. Die Entleerung des Behälters ist in der niederschlagsfreien Zeit durchzuführen.

280 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 08-WV-1241/2017 (040/2020) vom 24.09.2020:

Anm.: Die Dauerauflagen des Bewilligungsbescheides Nr. 10, 12, 13, und 14 sind weiterhin einzuhalten.

Nachfolgende Auflagen sind gemäß § 105 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) idgF von der Stadt Villach, Wasserwerk, einzuhalten:

1. Vor Betreten des Hochbehälters ist der Sauerstoffgehalt innerhalb der Hochbehälteranlage zu messen und auf einen Mindestwert von 17 Vol. % zu kalibrieren.

2. In den Hochbehälter Weinitzen ist ein Messgerät zur permanenten Messung des CO2-Gehalts einzubauen. Bei Überschreiten des CO2-Gehalts in der Raumluft von 1.400 ppm CO2 (Klasse 3 - Richtwert für Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen) hat ein Alarm im Hochbehälter zu erfolgen und ist dieser sofort zu verlassen.

3. Das permanente Messgerät für Kohlenstoffdioxid im Bereich des Hochbehälters ist auf 4500 ppm zu kalibrieren.

Hinweis des Arbeitsinspektorates: 4500 ppm entspricht der Hälfte des MAK-Wertes für Kohlenstoffdioxid und bietet daher genügend Sicherheit.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

253 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8-WV-1241/2017 (009/2017) vom 1.06.2017:

Anm.: Pkt. 9: siehe Arbeitsanweisung "6WW_Desinfektion von Trinkwasserleitungen"

Anm.: Pkt. 10 und 14: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung > Speicherbauwerke, bzw. die Aufzeichnungen im Softwaretool "PIT-wasser".

Anm.: Pkt. 11: siehe den ditalen Leitungskataster, bzw. die Arbeitsanweisung "6WW_Erstellung Planwerk Rohrnetz"

Anm.: Pkt. 12: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Mitarbeiterausbildung

Anm.: Pkt. 13: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Fremdüberwachung

280 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 08-WV-1241/2017 (040/2020) vom 24.09.2020:

Anm. Pkt. 1 und 2: siehe die Aufzeichnungen, bzw. die Onlinemessungen im Prozessleitsystem des Wasserwerkes.

Anm.: Pkt. 3: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung > Speicherbauwerke, bzw. die Aufzeichnungen im Softwaretool "PIT-wasser".

Erhoben am 20.09.2023vonIng. Tosin