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B.04 Grundwassergebiet St. Magdalen

B.04Wassergewinnungsgebiet
BezeichnungGrundwassergebiet St. Magdalen
WasserberechtigterWasserwerk Villach
Art der WassergewinnungsstellenAnzahl der Wassergewinnungsstellen
Quellen-
Brunnen1
Oberflächenwasserentnahme(n)-
Maß der Wasserbenutzung
= für das Wassergewinnungsgebiet
festgelegter Gesamtkonsens
150l/s
12.960m³/d
4.730.400m³/a
Zugeordnete Wassergewinnungsstellen
lfd. Nr. aus B._/_
B.04/01
AnlagenbilderBild1
Maßnahmen aus Auflagen 

157 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-70/99/Ti vom 9.09.2002:


Pkt.16: Die technische Überwachung (Betrieb) der Anlage hat gem. ÖNORM B 2539 zu erfolgen.

Pkt.17: Die Wasserqualität bzw. Eignung als Trinkwasser ist mind. einmal jährlich überprüfen zu lassen.

Pkt.20: Das Wasser für die Spülung der Leitung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit darf keinerlei Inhaltsstoffe beinhalten, welche eine Gefährdung der Wasserqualität des Seebaches bewirken.

Pkt.23: Bezüglich der weiteren Beprobung sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

161 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-70/99  vom 17.03.2005:


Spruch Pkt.3: Die Auflagenpunkte 16, 17, 20 und 23 des Bescheides der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-70/99/Ti vom 9.09.2002 gelten weiterhin als Dauerauflagen.

Die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung ist mit 31.12.2092 befristet.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung in den Wassergewinnungs- bzw. Einzugsgebieten sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3.1 dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung in den Wassergewinnungs- bzw. Einzugsgebieten sind im WSP/Docuware dokumentiert.

Erhoben am 4.04.2018
vonTosin