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B.04/01 Notwasserbrunnen St. Magdalen

B.04/01Wassergewinnungsstelle Brunnen
BezeichnungNotwasserbrunnen St. Magdalen
WasserberechtigterWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGSeebachKG-Nr.75446
 XYm ü.A.Grundstücks-Nr.686/1
Koordinaten BMN165038,7042447,41493,15   
Kurzbeschreibung des MesspunktesKoordinaten wurden über GIS ermittelt.FiltersträngeAnz.ø [cm]
BauartHorizontalfilterbrunnen System Raney720
Grundwasser
(nicht gespannt,
gespannt,
artesisch gespannt)
nicht gespanntAusbau - ø  [cm]400
Regenerierung2002/2003--Brunnentiefe [m]16,3
Wasserstand für maximale Absenkung [m ü.A.]nicht bestimmtBaujahr [JJJJ]1958
Maß der Wasserbenutzung[l/s][m³/d][m³/a] 
Konsensmenge15012.9604,73 Mio.
Mindestergiebigkeit15012.9604,73 Mio.
Bewilligungs- und Überprüfungsbescheideja/neinlfd.Nr. aus A.2
Brunnenanlageja18  21  22
Änderung/Sanierung der Anlageja157   161  
Schutzgebietnein 
Schongebietnein 
Sanierungsgebietnein 
Rahmenverfügungnein 
Aufbereitungjawenn ja, siehe "zugeordnete andere Anlagenteile"
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"3x jährlich 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.04
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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AnlagenbilderBild1    Bild2     Bild3
Maßnahmen aus Auflagen

157 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-70/99/Ti vom 9.09.2002:

Pkt.16: Die technische Überwachung (Betrieb) der Anlage hat gem. ÖNORM B 2539 zu erfolgen.

Pkt.17: Die Wasserqualität bzw. Eignung als Trinkwasser ist mind. einmal jährlich überprüfen zu lassen.

Pkt.20: Das Wasser für die Spülung der Leitung zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit darf keinerlei Inhaltsstoffe beinhalten, welche eine Gefährdung der Wasserqualität des Seebaches bewirken.

Pkt.23: Bezüglich der weiteren Beprobung sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
 

161 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-70/99  vom 17.03.2005:

Spruch Pkt.3: Die Auflagenpunkte 16, 17, 20 und 23 des Bescheides der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-70/99/Ti vom 9.09.2002 gelten weiterhin als Dauerauflagen.

Die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung ist mit 31.12.2092 befristet.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 30.08.2018vonTosin