B.02/01 Barbaraquelle
| B.02/01 | Wassergewinnungsstelle Quellfassungsanlage | ||||
| Bezeichnung | Barbaraquelle | ||||
| Wasserberechtigter | Wasserwerk Villach | ||||
| Gemeinde | Villach | Gemeinde-Nr. | 20201 | ||
| KG | St. Martin | KG-Nr. | 75441 | ||
| X | Y | m ü.A. | Grundstücks-Nr. | 1/1 | |
| Koordinaten Bundesmeldenetz | 166229.10 | 33188.47 | 587,81 | ||
| Kurzbeschreibung des Messpunktes | Quellableitungsrohr in der Quellstube | ||||
| Quellart (Schichtquelle, Karstquelle, Kluftquelle, sonstige:) | Arteser aus Strukturbohrung | ||||
| Mindestüberdeckung [m] | nicht bestimmt | Fassungsjahr [JJJJ] | 1951 | ||
| Maß der Wasserbenutzung | [l/s] | [m³/d] | [m³/a] | Anzahl Fassungsstränge [Stk.] | 1 |
| Konsensmenge | 4,5 | 388,8 | 141.912 | Schüttung min [l/s] | 1,57 |
| Mindestschüttung | 1,57 | 135,6 | 49.512 | Schüttung max [l/s] | 2,77 |
| Bewilligung- und Überprüfungsbescheide | ja/nein | lfd.Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste | |||
| Quellfassungsanlage | ja | 130 180 | |||
| Änderung/Sanierung der Anlage | ja | 130 180 | |||
| Schutzgebiet | ja | 130 170 180 | |||
| Schongebiet | nein | ||||
| Sanierungsgebiet | nein | ||||
| Rahmenverfügung | nein | ||||
| Aufbereitung | ja | wenn ja, siehe "zugeordnete andere Anlagenteile" | |||
| Vorgeschriebene Wasseruntersuchungen | Intervall | lfd. Nr. aus A.2 | |||
| 3 x pro Jahr | |||||
| zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter) | |||||
| Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen | H.02 | ||||
| Maschinelle und elektronische Anlagen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | ||||
| Pumpen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | ||||
| Armaturen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | ||||
| Probenahmestellen | |||||
| Anlagenbilder | Bild1 Bild2 Bild3 | ||||
| Maßnahmen aus Auflagen | |||||
130 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-22/99/Ti vom 21.10.1999: 1. Das gegenständliche Wasserrecht ist auf die Dauer von 50 Jahren befristet, d.h. die wasserrechtliche Bewilligung endet mit 31.12.2050. 2. Die Wasserbenutzung wird mit 4,5 l/s als Maximalwert festgesetzt. 4. Einmal jährlich sind hydrochemische Vollanalysen im Sinne der Parameter laut österr. Lebensmittelbuch 1989 (an Metallen jedenfalls Pb, Zn, F, Bs, Cd) durchzuführen. 5. Pestizidanalysen sind laut Trinkwasserverordnung 1991 durchzuführen. 6. Die Untersuchungen bezüglich des Trinkwassers sind nach Trinkwasserverordnung durchzuführen. 7. Die Ergebnisse sind jährlich, bzw. nach Analysendurchführungen der Unterabteilung 15G zu übermitteln.
1. Die Ausmaße der Schutzzone I (engeres Schutzgebiet) haben die Außenmaße von 20 x 20 m um die Barbaraquelle. Dies bedeutet, dass die Grenzen des engeren Schutzgebietes im Abstand von 10 m um die Quellfassung verlaufen. Der Lageplan der Stadt Villach, Wasserwerk, vom 25. Oktober 1999, M:1:500, in dem der Bereich des engeren Schutzgebietes (Schutzzone I) der Barbaraquelle grün dargestellt ist, stellt einen integrierenden Bestandteil der Bewilligung dar. 2. Innerhalb der Schutzzone I sind verboten: a. Jede land- und forstwirtschaftliche Nutzung. b. Fahr- und Fußgängerverkehr. c. Die Lagerung und Anwendung wassergefährdender Stoffe. d. Jegliche Düngung. Es sind nur Maßnahmen erlaubt, die zur Erhaltung und zum Betrieb der Fassungsanlage erforderlich sind. Die Schutzzone I ist: 2.1. dauerhaft von Baum- und Strauchbewuchs frei zu halten. 2.2. mit einem zutrittsicheren Zaun zu umgeben und 2.3. mit Hinweistafeln "Schutzgebiet, jede Verunreinigung verboten" zu versehen. 4. Die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes, BGBl. Nr. 86/1975 i.d.g.F. und der jeweils aktuellen Trinkwasserverordnung sind einzuhalten.
Die Auflagenpunkte 1, 2, 4, 5, 6, 7 des Bewilligungsbescheides Zl.: IA/WA-22/99/Ti. vom 21.10.1999 gelten weiterhin als Dauerauflagen. Die Auflagenpunkte 1, 2a, 2b, 2c, 2d, 2.1, 2.2, 2.3, und 4 des Bewilligungsbescheides Zl.: IA/WA-22-1/99 vom 2.7.2007 gelten weiterhin als Dauerauflagen. | |||||
| Maßnahmen aus Risikobeurteilung | |||||
| Sonstige Anmerkungen | |||||
Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert. Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert. | |||||
| Erhoben am | 31.07.2018 | von | Ing. Reinold Tosin | ||

