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B.02/01 Barbaraquelle

B.02/01Wassergewinnungsstelle Quellfassungsanlage
BezeichnungBarbaraquelle
WasserberechtigterWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGSt. MartinKG-Nr.75441
 XYm ü.A.Grundstücks-Nr.1/1
Koordinaten Bundesmeldenetz166229.1033188.47587,81 
Kurzbeschreibung des MesspunktesQuellableitungsrohr in der Quellstube
Quellart
(Schichtquelle, Karstquelle,
Kluftquelle, sonstige:)
Arteser aus Strukturbohrung 
Mindestüberdeckung [m]nicht bestimmtFassungsjahr [JJJJ]1951
Maß der Wasserbenutzung[l/s][m³/d][m³/a]Anzahl Fassungsstränge [Stk.]1
Konsensmenge4,5388,8141.912Schüttung min [l/s]1,57
Mindestschüttung1,57135,649.512Schüttung max [l/s]2,77
Bewilligung- und Überprüfungsbescheideja/neinlfd.Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste
Quellfassungsanlageja130  180
Änderung/Sanierung der Anlageja130  180
Schutzgebietja130  170  180
Schongebietnein 
Sanierungsgebietnein 
Rahmenverfügungnein 
Aufbereitungjawenn ja, siehe "zugeordnete andere Anlagenteile"
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2

siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"

3 x pro Jahr 
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
Desinfektions- und AufbereitungsanlagenH.02
Maschinelle und
elektronische Anlagen
siehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Pumpensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Armaturensiehe "Anlagenschema"  bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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AnlagenbilderBild1       Bild2       Bild3
Maßnahmen aus Auflagen

130 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-22/99/Ti vom 21.10.1999:

1. Das gegenständliche Wasserrecht ist auf die Dauer von 50 Jahren befristet, d.h. die wasserrechtliche Bewilligung endet mit 31.12.2050.

2. Die Wasserbenutzung wird mit 4,5 l/s als Maximalwert festgesetzt.

4. Einmal jährlich sind hydrochemische Vollanalysen im Sinne der Parameter laut österr. Lebensmittelbuch 1989 (an Metallen jedenfalls Pb, Zn, F, Bs, Cd) durchzuführen.

5. Pestizidanalysen sind laut Trinkwasserverordnung 1991 durchzuführen.

6. Die Untersuchungen bezüglich des Trinkwassers sind nach Trinkwasserverordnung durchzuführen.

7. Die Ergebnisse sind jährlich, bzw. nach Analysendurchführungen der Unterabteilung 15G zu übermitteln.


170 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: IA/WA-22-1/1999 vom 2.07.2007:

1. Die Ausmaße der Schutzzone I (engeres Schutzgebiet) haben die Außenmaße von 20 x 20 m um die Barbaraquelle. Dies bedeutet, dass die Grenzen des engeren Schutzgebietes im Abstand von 10 m um die Quellfassung verlaufen.

Der Lageplan der Stadt Villach, Wasserwerk, vom 25. Oktober 1999, M:1:500, in dem der Bereich des engeren Schutzgebietes (Schutzzone I) der Barbaraquelle grün dargestellt ist, stellt einen integrierenden Bestandteil der Bewilligung dar.

2. Innerhalb der Schutzzone I sind verboten:

a. Jede land- und forstwirtschaftliche Nutzung.

b. Fahr- und Fußgängerverkehr.

c. Die Lagerung und Anwendung wassergefährdender Stoffe.

d. Jegliche Düngung. Es sind nur Maßnahmen erlaubt, die zur Erhaltung und zum Betrieb der Fassungsanlage erforderlich sind.

Die Schutzzone I ist:

2.1. dauerhaft von Baum- und Strauchbewuchs frei zu halten.

2.2. mit einem zutrittsicheren Zaun zu umgeben und

2.3. mit Hinweistafeln "Schutzgebiet, jede Verunreinigung verboten" zu versehen.

4. Die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes, BGBl. Nr. 86/1975 i.d.g.F. und der jeweils aktuellen Trinkwasserverordnung sind einzuhalten.


180 Bescheid der Stadt Villach, Zl.: 1/NU-Wa-22/99Kavom 13.10.2009:

Die Auflagenpunkte 1, 2, 4, 5, 6, 7 des Bewilligungsbescheides Zl.: IA/WA-22/99/Ti. vom 21.10.1999 gelten weiterhin als Dauerauflagen.

Die Auflagenpunkte 1, 2a, 2b, 2c, 2d, 2.1, 2.2, 2.3, und 4 des Bewilligungsbescheides Zl.: IA/WA-22-1/99 vom 2.7.2007 gelten weiterhin als Dauerauflagen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Wassergewinnungsstellen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 31.07.2018vonIng. Reinold Tosin