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H.02 UV-Desinfektionsanlage Barbaraquelle

H.02Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen
BezeichnungUV-Desinfektionsanlage Barbaraquelle
WasserberechtigerWasserwerk Villach
GemeindeVillachGemeinde-Nr.20201
KGSt. MartinKG-Nr.75441
Grundstücks-Nr.2/54 
Koordinaten BundesmeldenetzXYEinspeisestelle h.ü.A..
166109,9933227,57587,15
Kurzbeschreibung des Messpunktes

Koordinaten wurden über GIS ermittelt.

Weitere Infos im:

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Siehe auch "pit-Kommunal-Wasser"

Baujahr1999-2000 (demontiert), Neuerrichtung 2023
Art der Aufbereitung
(Desinfektion, Entsäuerung, Enteisenung/Entmanganung, Nitratentfernung, Filtration, Sonstige:)
Desinfektion
Leistung der Aufbereitung[l/s][m³/h][m³/d]
4,516,2388,8
Wasserbezug von:Barbaraquelle
Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste
130,151,180
Vorgeschriebene WasseruntersuchungenIntervalllfd. Nr. aus A.2
siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan"3 x jährlich 
Wartungs- und Betriebsvorschriften vorhandensiehe "Bedienungsanleitungen", bzw. "pit-Kommunal-Wasser"
zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter)
WassergewinnungsgebieteB.02
WassergewinnungsstellenB.02/01
SpeicherbauwerkeD.08
Armaturensiehe "Anlagenschema"bzw.  "pit-Kommunal-Wasser"
Probenahmestellen

Link zum Bescheid 

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AnlagenbilderBild1        Bild2       Bild3
Maßnahmen aus Auflagen

130 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: IA/WA-22/99/Ti vom 21.10.1999:

2. Die Wasserbenutzung wird mit 4,5 l/s als Maximalwert festgesetzt.

6. Die Untersuchungen bezüglich des Trinkwassers sind nach Trinkwasserverordnung durchzuführen.

151 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: 1/NU-Wa-22-1/99Ka vom 02.07.2007:

2. Die Wasserbenutzung wird mit 4,5 l/s als Maximalwert festgesetzt.

6. Die Untersuchungen bezüglich des Trinkwassers sind nach Trinkwasserverordnung durchzuführen.

180 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: 1/NU-Wa-22/99Ka vom 13.10.2009:

Die Auflagenpunkte 2 und 6 des Bewilligungsbescheides Zl.: IA/WA-22/99/Ti. vom 21.10.1999 sowie des Bewilligungsbescheides Zl.: IA/WA-22-1/99 vom 2.7.2007 gelten weiterhin als Dauervorschreibungen.

Maßnahmen aus Risikobeurteilung
 
Sonstige Anmerkungen

Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert.

Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert.

Erhoben am 12.09.2018vonIng. Tosin