Hochbehälter Mittewald
| D.08 | Speicherbauwerk | |||
| Bezeichnung | Hochbehälter Mittewald | |||
| Wasserberechtiger | Wasserwerk Villach | |||
| Gemeinde | Villach | Gemeinde-Nr. | 20201 | |
| KG | St. Martin | KG-Nr. | 75441 | |
| Grundstücks-Nr. | 66/3 | Behälterwasserspiegel h.ü.A. | ||
| X | Y | min. | max. | |
| Koordinaten Bundesmeldenetz | 165736,72 | 33407,89 | 728,50 | |
| Baujahr | 1999-2000 | Anzahl Wasserkammern | 2 | |
| Behältertype | Brillenbehälter | Volumen [m³] | 180 | |
| Material Oberfläche Wasserkammer (zementös, Edelstahl, Polyethylen, Anstrich, Sonstiges:) | zementös | |||
| Bewilligung- und Überprüfungsbescheide - lfd. Nr. aus A.2 bzw. Bescheidliste | ||||
| 124 126 127 138 151 | ||||
| Vorgeschriebene Wasseruntersuchungen | Intervall | lfd. Nr. aus A.2 | ||
| siehe "Trinkwasseruntersuchungsplan" | 3 x pro Jahr | |||
| zugeordnete andere Anlagenteile (Verweis auf andere Datenblätter) | ||||
| Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen | H.02 | |||
| Maschinelle und elektronische Anlagen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Pumpen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Armaturen | siehe "Anlagenschema" bzw. "pit-Kommunal-Wasser" | |||
| Probenahmestellen | ||||
| Maßnahmen aus Auflagen | ||||
124 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W WVA-2127/XLIX/4/98 vom 27.08.1998: 1. Die Ausläufe von Spül-, Überlauf- und Entleerungsleitungen sind durch Betonobjekte zu befestigen und gegen Eindringen von Kleinlebewesen mittels Froschklappen abzuschließen. 2. Entlüftungsöffnungen sind zum Schutz gegen Eindringen von Insekten mit feinmaschigen Fliegengittern zu versehen. Lüftungsstützen sollen mind. 1 m über Gelände hochgezogen werden. 3. Es darf keine, auch keine absperrbare Verbindung zwischen der WVA und einer Einzelwasserversorgungsanlage oder einer Nutzwasserversorgungsanlage hergestellt werden. 4. Die Abgabe des Wassers an die einzelnen Abnehmer hat zur Hintanhalten einer Wasserverschwendung grundsätzlich nur über Wasserzähler zu erfolgen. Die Wasserabgabe aus Speicherbehältern ist zu messen. 5. Die Rohrtrassen sind 6. Die technische Überwachung (Betrieb) der Anlage hat gemaß ÖNORM B 2539 zu erfolgen. 7. Die Prüfung der Wasserqualität bzw. Eignung als Trinkwasser hat in Absprache mit dem Gesundheitsamt Villach zu erfolgen. 8. Durch Pumpzeitoptimierung und Wasserstandsregelung im HB ist sicherzustellen, daß ein Stagnieren des Trinkwassers im HB wirkungsvoll verhindert wird. | ||||
151 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: 1/NU-Wa-32/98/Ti vom 27.09.2001: 1. Die UV-Desinfektionsanlage ist gemäß den Betriebs- und Wartungsvorschriften der Herstellerfirma zu betreiben, insbesondere ist auf den rechtzeitigen Strahlertausch zu achten. 2. Die Quarzschutzrohre, Reaktorwände und Reflektoren der UV-Anlage sind erforderlichenfalls auch in kürzeren Zeitabständen zu reinigen. 3. Beim Hochbehälter Mittewald darf nur die Restentleerung über den Sickerschacht verbracht werden, d.h. der Behälter ist vor Öffnung der Restentleerung über das Netz (ev. Hydrant) abzuarbeiten. 4. Bei der Behälterreinigung dürfen nur biologisch unbedenkliche Reinigungszusätze verwendet werden. | ||||
| Maßnahmen aus Risikobeurteilung | ||||
| Sonstige Anmerkungen | ||||
Einmalige Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind in den jährlichen Betriebsberichten unter Pkt. 3. dokumentiert. Wiederkehrende Maßnahmen hinsichtlich der Überwachung und Wartung, bzw. der Risikobeurteilung bei den Speicherbauwerken sind im Softwaretool "PIT-wasser" dokumentiert. 124 Bescheid vom AdKLR, Zl.: 8W WVA-2127/XLIX/4/98 vom 27.08.1998: Anm.: zu Pkt. 1 bis 6: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung, sowie die Aufzeichnungen aus dem Softwaretool "PIT-kommunal". Anm.: zu Pkt. 7: siehe den in Absprache mit der Gesundheitsbehörde festgelegten Probenahmeplan gemäß Trinkwasserverordnung-TWV Anm.: zu Pkt. 8: siehe die Aufzeichnungen aus dem Prozessleitsystem über die Bewirtschaftung des Hochbehälter Mittewald 151 Bescheid vom Magistrat Villach, Zl.: 1/NU-Wa-32/98/Ti vom 27.09.2001: Anm.: zu Pkt. 1 und 2: siehe die digitale Wassersicherheitsplanung des Wasserwerkes > Eigenüberwachung und Wartung > Desinfektions- und Aufbereitungsanlagen, bzw. die Aufzeichnungen aus dem Softwaretool "PIT-wasser". Anm.: zu Pkt. 3 und 4: siehe Arbeitsanweisung "6WW_Reinigung von Wasserkammern" | ||||
| Erhoben am | 12.09.2018 | von | Ing. Tosin | |

